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Leseranfrage

Notbeleuchtungsanlage für eine Grundschule

Ausgabe 3/2023

Wir haben von der Stadtverwaltung den Auftrag erhalten, in der Grundschule die Notbeleuchtungsanlage zu reparieren bzw. auf den Stand der Technik zu bringen. Bestand sind 33 Einzelbatterie-Notleuchten in der Schule und 14 Stück in der Turnhalle. Alle Notbeleuchtungskörper sind auf Dauerschaltung geschaltet. Da die Leuchten älter als sieben Jahre sind, mit Leuchtstofflampen und Einzelbatterie bestückt sind und nach der Ausfallmethode repariert wurden (nicht von uns) – wobei unklar ist, ob die Leuchten im Notfall auch die vorgegebene Zeit leuchten – wollen wir alle Not-Leuchten auf LED umrüsten. Dürfen wir beim Austausch der Leuchten die Schaltungsart Dauerschaltung in Bereitschaftsschaltung ändern oder ist das in Schulen (Sachsen) nicht gestattet? Durch die Änderung der Schaltungsart erhoffen wir uns einen geringeren Verschleiß an den Leuchten. Welche Erichtervorschriften insbesondere für Schulen gelten neben der DIN EN 50172?

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