Sicherheitsfunktionen nach DIN EN 61508
Wir bauen Maschinen und Anlagen für die Prozessindustrie nach der Normenfamilie DIN EN 61508. Sprich nach DIN EN 62061 für Maschinensicherheit und DIN EN 61511 für Prozesssicherheit. Solch strukturierte Sicherheitsfunktionen verfügen häufig über einen Diagnosekanal „d“. Damit wird beispielsweise überwacht, ob der Aktor (z. B. ein Schütz oder ein Kugelhahn) auch wirklich die geforderte Aktion ausführt oder ein Fehler vorliegt. Je nach Architektur 1001d oder 1002d etc. können Fehler somit schon vor der nächsten wiederkehrenden Prüfung erkannt werden und das System in den sicheren Zustand überführt, in der Regel bevor ein zweiter Fehler zum kritischen Zustand führt. In der Zwischenzeit verfügt das System zwar nicht mehr über die volle Sicherheit, es fällt jedoch wahrscheinlich nicht gefährlich aus, sondern sehr wahrscheinlich ungefährlich – je nach CCF/Beta-Faktor. Der Diagnosekanal muss dabei nicht in der gleichen Güte (SIL) ausgeführt sein, wie die eigentliche Sicherheitsfunktion. Leider habe ich über die Anforderungen an die Diagnosefunktionen bisher in den Normen recht wenig gefunden. Gibt es denn überhaupt formelle Anforderungen an deren Ausführung? So taucht beispielsweise auch immer wieder die Diskussion auf, ob Hilfskontaktblöcke Schütze diagnostizieren dürfen. Da für Schütze ab einer gewissen Größe eine andere Art der Diagnose aber nicht am Markt verfügbar ist, nehme ich an, dass es zulässig ist?