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Leseranfrage

Prüfungen bei neuem Hausanschluss

Ausgabe 11/2023

Gibt es eine zwingende Notwendigkeit zur Wiederholungsprüfung der kompletten E-Anlage, bei einer vom Versorgungsunternehmen (Stadtwerke) veranlasten Erneuerung des Elektro-Hausanschlusses? Im konkreten Fall handelt es sich um eine Doppelhaushälfte. Der bestehende gemeinsame Hausanschluss für beide Haushälften befindet sich in der Nachbarhälfte des Hauses. Der Zählerplatz für die besagte Doppelhaushälfte befindet sich im Flur des Dachgeschosses und besteht aus einer TGL-Zählertafel, die mit einer Sicherungsverteilung erweitert wurde. RCDs sind nicht vorhanden. Der neue Hausanschluss kommt in den Keller, sodass zumindest eine neue Hauptleitung bis zum Dachgeschoss installiert werden muss. Beide Haushälften bekommen eigene Hausanschlüsse. Nach Auffassung des Eigentümers ist das die Lösung, die er auch durchsetzen möchte, ohne jegliche Veränderungen des bestehenden Zählerplatzes. Mein Lösungsvorschlag ist, einen neuen Zählerschrank im Erdgeschoss näher am HA-Kasten und im Belastungsschwerpunkt zu errichten. Dort ist dann genügend Platz, um später neue Stromkreisleitungen bei Renovierungen nach und nach anzuschließen. Die vorhandene Verteilung würde dann bis zur kompletten Erneuerung der E-Anlage über eine entsprechende Leitung versorgt werden. Müsste ich die komplette E-Anlage hinter dem Zähler bis zur letzten Steckdose überprüfen, sollte sich der Eigentümer nur für die Installation einer neuen Hauptleitung vom HA-Kasten zur vorhandenen Zählertafel entscheiden? Oder würde es genügen, wenn die neu verlegte Hauptleitung an den Eingangsklemmen des Zählers gemäß VDE 0100 geprüft wird?

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