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Leseranfrage

Anlassverfahren für Motoren

Ausgabe 12/2023

In einem Kaufhaus wurde ein defek-ter Lüftermotor (zwei Drehzahlen; 400/400V Stern/Doppelstern; 18,9/54,7 A; 7,5/29 kW) ersetzt. Das beauftrage Elektrounternehmen sagt, dass damals für diesen Motor ein nicht korrektes Anlassverfahren gewählt wurde und die Stromaufnahme beim Einschalten der kleinen Drehzahl bereits den zulässigen Wert überschreite, weshalb ein Frequenzumrichter, anstelle der bisherigen Schaltung, eingesetzt werden sollte. Die bisherige Schaltung ist der Direktanlauf. Ich lese die TAB zum Einschalten von Motoren wie folgt: Elektrische Maschinen mit einem Einschaltstrom > 60 A oder einer Gesamtscheinleistung von > 5,2 kVA (außer der Einschaltstrom ist kleiner als 60 A) dürfen nicht direkt am Netz eingeschaltet werden. Daher gehen die TAB von einem 8-fachen Einschaltstrom aus. Die Schaltanlage wurde 2011 in NRW errichtet. Ist in diesem Fall ein Direktanlauf unzulässig (gewesen)? Beim Anlauf von Motoren mit z. B. 22 kW oder 37 kW entstehen bei einer Stern-Dreieck-Schaltung ja ebenfalls hohe Anlaufströme. Welches Anlaufverfahren hätte der Errichter wählen müssen?

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