Verantwortlichkeit für jährliche Unterweisung
An den verschiedenen Instituten unserer Universität gibt es eine Vielzahl von Elektrofachkräften (EFK). Die Institute sind nicht selbstständig, d. h. das gesamte Personal ist bei der Universität beschäftigt. Die Universität führt keine Liste der EFK und informiert bekannte EFK, wenn Jahresunterweisungen angeboten werden. Pandemiebedingt wurde die Jahresfrist bei einigen EFK nun überschritten. Diskutiert wird aktuell, wer für die sichere Einhaltung der Fristen verantwortlich ist. Der Institutsleiter (Kanzler), dem Formal die Verantwortung für Arbeitssicherheit am Institut übertragen wurde, verfügt nicht über eine entsprechende Qualifikation. Durch wen muss die Überwachung der Fristen sichergestellt werden? Ist die Überwachung der Fristen eine Aufgabe, die durch die Zentralstelle Arbeitssicherheit zu leisten wäre?