Schukostecker als Ausgangspunkt des Prüfablaufs
Nach den Vorgaben der Norm DIN VDE
0701-0702 [1] sind nicht mehr die
Schutzklassen der Geräte, sondern die an
diesem Gerät wirkenden Schutzmaßnahmen
Ausgangpunkt der Prüfung. Es gibt allerdings
auch Geräte, die vollständig aus Isolierstoff
bestehten, aber auch einen Schutzkontaktstecker
aufweisen, von dem der Schutzleiter
in den Gerätekörper eingeführt wird. Wenn
an diesem Gerätekörper keine berührbaren
leitfähigen, an den Schutzleiter angeschlossenen
Teile vorhanden sind, ist der Durchgang
des Schutzleiters somit nicht feststellbar.
Auch die Schutzleiter-Schutzmaßnahme
kann nicht geprüft werden, denn hierfür wäre
das Öffnen des Geräts erforderlich, was jedoch
nicht gestattet und meist auch nicht
sinnvoll ist.
Wie ist mit solchen Geräten bei der Prüfung
zu verfahren?
Bei nahezu jedem elektrischen Gerät sind
es mehrere Schutzmaßnahmen, die als
Kombination den Schutz von Personen gegen
elektrischen Schlag sicherstellen. Zunächst
muss in jedem Fall der Basisschutz, als
Schutz gegen direktes Berühren, vorhanden
sein. Diese Aufgabe übernimmt bei allen Geräten
die sogenannte Basisisolierung. Sie umgibt
alle aktiven Teile und wird gewährleistet
- entweder durch isolierendes Material (Bild (1) a, b),
- oder durch eine Luftstrecke (ein definierter Mindestabstand) zwischen aktiven Teilen und der eine Berührung verhindernden leitfähigen Hülle (Bild (1) c),
- oder durch Luftstrecke und Isolierteil.
Zwingend vorgegeben ist zudem ebenfalls das
Anwenden einer Schutzmaßnahme, die dem
Fehlerschutz dient, die also den Schutz von
Personen beim Versagen des Basisschutzes
übernimmt. Er wird gewährleistet
- entweder durch eine zweite „zusätzliche“ Isolierung (Bild (1)) der aktiven Teile
- oder durch Anschluss des Schutzleiters an die leitfähige Gerätehülle (Bild (3) a), der im Fehlerfall das schnelle Abschalten bewirkt.
Bei jedem elektrischen Erzeugnis (Gerät, Betriebsmittel,
Anlage) müssen Schutzmaßnahmen
für den Basisschutz und den Fehlerschutz
vorhanden sein. Ausnahmen davon
sind gestattet, wenn nur die Kleinspannung
zur Anwendung kommt.
Schutz gegen elektrischen Schlag. Bei der
Variante 1 (Kennzeichen: zweipoliger Stecker
ohne Schutzleiterkontakte, Bild (2) sind die
Basisisolierung (Basisschutz) sowie die zusätzliche
Isolierung (Fehlerschutz) vorhanden
und bilden insgesamt die Schutzmaßnahme
„doppelte Isolierung“ oder können gemeinsam
als „verstärkte Isolierung“ ausgeführt
sein (Bild (1))
Variante 2 (Kennzeichen: Schutzkontaktstecker, (Bild (3)) gewährleistet den Schutz gegen
elektrischen Schlag durch Vorhandensein der
Basisisolierung (Basisschutz) sowie durch die
Verbindung des Geräteschutzleiters (einschließlich
der an ihn angeschlossenen Teile)
mit dem Schutzleiter der Anlage (Fehlerschutz).
Diese beiden Maßnahmen bilden gemeinsam
eine Schutzleiterschutzmaßnahme.
Bei dieser Variante kann außerdem auch teilweise
(Bild (1) c) oder vollständig (Bild (1) c, (3)
b), die Schutzmaßnahme doppelte/verstärkte
Isolierung zur Anwendung kommen.
Notwendige Prüfungen. Bei beiden Varianten
muss durch eine Prüfung die Wirksamkeit der
Schutzmaßnahmen, d. h. der ordnungsgemäße
Zustand aller der Sicherheit dienenden
Teile (diverse Isolierungen, Schutzleiter),
nachgewiesen werden.
Bei Variante 1 (zweipoliger Stecker) ist zu
prüfen,
- der Isolierkörper (die doppelte bzw. verstärkte
Isolierung)
- durch Besichtigen und
- durch die Isolationswiderstands- sowie die Berührungsstrommessung (Bild (2)), (wenn sich auf dem Isolierkörper berührbare leitfähige Teile befinden).
Bei Variante 2 (Schutzkontaktstecker) sind zu
prüfen,
- der Zustand der Schutzleiterkontakte
– durch Besichtigen, - die Basisisolierung zwischen den aktiven
Teilen und dem Schutzleiter mit den an ihn
angeschlossenen Teilen (Stecker, Leitung,
Gehäuse, konstruktive Einbauten)
– durch die Isolationswiderstands- sowie Schutzleiterstrommessung (Bild (3)a), - die Verbindung des Gehäuses mit dem
Schutzleiter
– durch Messung des Schutzleiterwiderstands (Bild (3) a), wenn ein leitfähiges Gehäuse vorhanden ist.
Bei der Variante im Bild (3) b können auf dem
Isolierkörper auch leitfähige berührbare Teile
vorhanden sein (analog Bild (2)). Diese Art der
Gerätegestaltung wurde hier nicht dargestellt.
Die Anfrage bezieht sich auf Variante 2, die
Schutzleiterschutzmaßnahme. Sie wurde als
Fehlerschutz (Bild (3) a) für das Gehäuse eingeführt.
Der Anfragende ist der Meinung, dass
dieser Fehlerschutz nicht mehr erforderlich
wäre, wenn das Gehäuse aus Isolierstoff hergestellt
wurde (Bilder (1) c, (3) b). Hierbei ist jedoch
zu bedenken, dass Aufgabe und Wirksamkeit
dieser Schutzmaßnahme, also des
geerdeten Schutzleiters, nicht nur den Schutz
gegen elektrischen Schlag für das leitfähige
Gehäuse betreffen. Der Schutzleiter bewirkt
auch einen Schutz gegen
- Folgen eines Isolationsfehlers im Inneren des Geräts und
- elektrisch gezündete Brände beim Auftreten eines Isolationsfehlers zwischen Außen- und Neutralleiter.
Bei der Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 [1]
geht es ja außerdem nicht nur um den Schutz
gegen elektrischen Schlag, sondern – wie der
Titel aussagt – um die Elektrosicherheit insgesamt.
Der Schutzleiter wird auch für die Funktion der
Beschaltungen (Sicherheitselement) benötigt.
Außerdem muss er auch selbst, als nun einmal
vorhandenes Teil des Geräts, hinsichtlich
seines ordnungsgemäßen sicheren Zustands
untersucht werden! Alle Schutzmaßnahmen,
die durch oder für den Schutzleiter wirksam
werden – an erster Stelle die Basissolierung –
sind zu prüfen.
Fazit. Auch wenn kein an den Schutzleiter anzuschließendes berührbares leitfähiges Teil
vorhanden ist (Bild (3) b), muss bei der Prüfung
des Geräts der ordnungsgemäße Zustand des
Schutzleiters nachgewiesen werden. Hierzu
dienen die beiden genannten Messungen (Bild (3)
b). Das Messen des Schutzleiterwiderstands
kann nicht erfolgen – jedenfalls nicht
auf eine vertretbare sinnvolle Weise – und wird
daher in der Norm nicht verlangt.
Welcher Prüfablauf (d. h. welche der beiden
Prüfvarianten) zur Anwendung kommen muss,
hängt davon ab, welcher Stecker an der Anschlussleitung
vorhanden ist. Handelt es sich
um einen Schutzkontaktstecker, müssen die
Messungen nach Variante 2 (Bild (3)) eingeplant
und dann aus folgenden Gründen vorgenommen
werden:
- Auch der Schutzkontaktstecker – als Teil des Prüflings – kann defekt, verschmutzt oder durchnässt sein.
- Der Prüfer muss zunächst annehmen, dass alle im Bild (3) dargestellten Teile des Geräts (Schutzleiter, leitfähiger Körper) vorhanden und alle Messungen erforderlich sind.
Es ist nicht erforderlich, die sehr oft nicht eindeutig,
falsch oder gar nicht angegebene
Schutzklasse des Geräts zu suchen und über
sie zu diskutieren.
Durch das Auswählen des Prüfprogramms/-ablaufs nach der Art des Steckers der Anschlussleitung
erfolgt das eindeutige Bestimmen
des von der Norm vorgegebenen
Prüfumfangs.
Dieser Sachverhalt ergibt sich nun auch durch
die neue Festlegung in DIN VDE 0100-410 [2],
nach der in allen Leitungen der Schutzleiter
mitzuführen ist. Offen ist dabei die Frage, ob
bei jeder Wiederholungsprüfung nach DIN VDE
0100-600 [3] alle Installationsschalter zu demontieren
sind, um die Verbindung dieses
„blinden“ Schutzleiters an den Schutzleiter
der Anlage durch eine Messung nachweisen
zu können.
Bilder
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41:Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen.
Bödeker, K.; Kindermann, R.: Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 Teil 4: Erläuterungen zu den Festlegungen der Norm. Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 8; S. 704 707.