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Leseranfrage

Schukostecker als Ausgangspunkt des Prüfablaufs

Ausgabe 1/2010

Nach den Vorgaben der Norm DIN VDE 0701-0702 [1] sind nicht mehr die Schutzklassen der Geräte, sondern die an diesem Gerät wirkenden Schutzmaßnahmen Ausgangpunkt der Prüfung. Es gibt allerdings auch Geräte, die vollständig aus Isolierstoff bestehten, aber auch einen Schutzkontaktstecker aufweisen, von dem der Schutzleiter in den Gerätekörper eingeführt wird. Wenn an diesem Gerätekörper keine berührbaren leitfähigen, an den Schutzleiter angeschlossenen Teile vorhanden sind, ist der Durchgang des Schutzleiters somit nicht feststellbar. Auch die Schutzleiter-Schutzmaßnahme kann nicht geprüft werden, denn hierfür wäre das Öffnen des Geräts erforderlich, was jedoch nicht gestattet und meist auch nicht sinnvoll ist.

Wie ist mit solchen Geräten bei der Prüfung zu verfahren?

Bei nahezu jedem elektrischen Gerät sind

es mehrere Schutzmaßnahmen, die als

Kombination den Schutz von Personen gegen

elektrischen Schlag sicherstellen. Zunächst

muss in jedem Fall der Basisschutz, als

Schutz gegen direktes Berühren, vorhanden

sein. Diese Aufgabe übernimmt bei allen Geräten

die sogenannte Basisisolierung. Sie umgibt

alle aktiven Teile und wird gewährleistet


  • entweder durch isolierendes Material (Bild (1) a, b),
  • oder durch eine Luftstrecke (ein definierter Mindestabstand) zwischen aktiven Teilen und der eine Berührung verhindernden leitfähigen Hülle (Bild (1) c),
  • oder durch Luftstrecke und Isolierteil.

Zwingend vorgegeben ist zudem ebenfalls das

Anwenden einer Schutzmaßnahme, die dem

Fehlerschutz dient, die also den Schutz von

Personen beim Versagen des Basisschutzes

übernimmt. Er wird gewährleistet

  • entweder durch eine zweite „zusätzliche“ Isolierung (Bild (1)) der aktiven Teile
  • oder durch Anschluss des Schutzleiters an die leitfähige Gerätehülle (Bild (3) a), der im Fehlerfall das schnelle Abschalten bewirkt.

Bei jedem elektrischen Erzeugnis (Gerät, Betriebsmittel,

Anlage) müssen Schutzmaßnahmen

für den Basisschutz und den Fehlerschutz

vorhanden sein. Ausnahmen davon

sind gestattet, wenn nur die Kleinspannung

zur Anwendung kommt.
Schutz gegen elektrischen Schlag. Bei der

Variante 1 (Kennzeichen: zweipoliger Stecker

ohne Schutzleiterkontakte, Bild (2) sind die

Basisisolierung (Basisschutz) sowie die zusätzliche

Isolierung (Fehlerschutz) vorhanden

und bilden insgesamt die Schutzmaßnahme

„doppelte Isolierung“ oder können gemeinsam

als „verstärkte Isolierung“ ausgeführt

sein (Bild (1))
Variante 2 (Kennzeichen: Schutzkontaktstecker, (Bild (3)) gewährleistet den Schutz gegen

elektrischen Schlag durch Vorhandensein der

Basisisolierung (Basisschutz) sowie durch die

Verbindung des Geräteschutzleiters (einschließlich

der an ihn angeschlossenen Teile)

mit dem Schutzleiter der Anlage (Fehlerschutz).

Diese beiden Maßnahmen bilden gemeinsam

eine Schutzleiterschutzmaßnahme.

Bei dieser Variante kann außerdem auch teilweise

(Bild (1) c) oder vollständig (Bild (1) c, (3)

b), die Schutzmaßnahme doppelte/verstärkte

Isolierung zur Anwendung kommen.
Notwendige Prüfungen. Bei beiden Varianten

muss durch eine Prüfung die Wirksamkeit der

Schutzmaßnahmen, d. h. der ordnungsgemäße

Zustand aller der Sicherheit dienenden

Teile (diverse Isolierungen, Schutzleiter),

nachgewiesen werden.
Bei Variante 1 (zweipoliger Stecker) ist zu

prüfen,

  • der Isolierkörper (die doppelte bzw. verstärkte Isolierung)
    - durch Besichtigen und
    - durch die Isolationswiderstands- sowie die Berührungsstrommessung (Bild (2)), (wenn sich auf dem Isolierkörper berührbare leitfähige Teile befinden).

Bei Variante 2 (Schutzkontaktstecker) sind zu

prüfen,

  • der Zustand der Schutzleiterkontakte
    – durch Besichtigen,
  • die Basisisolierung zwischen den aktiven Teilen und dem Schutzleiter mit den an ihn angeschlossenen Teilen (Stecker, Leitung, Gehäuse, konstruktive Einbauten)
    – durch die Isolationswiderstands- sowie Schutzleiterstrommessung (Bild (3)a),
  • die Verbindung des Gehäuses mit dem Schutzleiter
    – durch Messung des Schutzleiterwiderstands (Bild (3) a), wenn ein leitfähiges Gehäuse vorhanden ist.

Bei der Variante im Bild (3) b können auf dem

Isolierkörper auch leitfähige berührbare Teile

vorhanden sein (analog Bild (2)). Diese Art der

Gerätegestaltung wurde hier nicht dargestellt.
Die Anfrage bezieht sich auf Variante 2, die

Schutzleiterschutzmaßnahme. Sie wurde als

Fehlerschutz (Bild (3) a) für das Gehäuse eingeführt.

Der Anfragende ist der Meinung, dass

dieser Fehlerschutz nicht mehr erforderlich

wäre, wenn das Gehäuse aus Isolierstoff hergestellt

wurde (Bilder (1) c, (3) b). Hierbei ist jedoch

zu bedenken, dass Aufgabe und Wirksamkeit

dieser Schutzmaßnahme, also des

geerdeten Schutzleiters, nicht nur den Schutz

gegen elektrischen Schlag für das leitfähige

Gehäuse betreffen. Der Schutzleiter bewirkt

auch einen Schutz gegen

  • Folgen eines Isolationsfehlers im Inneren des Geräts und
  • elektrisch gezündete Brände beim Auftreten eines Isolationsfehlers zwischen Außen- und Neutralleiter.

Bei der Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 [1]

geht es ja außerdem nicht nur um den Schutz

gegen elektrischen Schlag, sondern – wie der

Titel aussagt – um die Elektrosicherheit insgesamt.
Der Schutzleiter wird auch für die Funktion der

Beschaltungen (Sicherheitselement) benötigt.

Außerdem muss er auch selbst, als nun einmal

vorhandenes Teil des Geräts, hinsichtlich

seines ordnungsgemäßen sicheren Zustands

untersucht werden! Alle Schutzmaßnahmen,

die durch oder für den Schutzleiter wirksam

werden – an erster Stelle die Basissolierung –

sind zu prüfen.
Fazit. Auch wenn kein an den Schutzleiter anzuschließendes berührbares leitfähiges Teil

vorhanden ist (Bild (3) b), muss bei der Prüfung

des Geräts der ordnungsgemäße Zustand des

Schutzleiters nachgewiesen werden. Hierzu

dienen die beiden genannten Messungen (Bild (3)

b). Das Messen des Schutzleiterwiderstands

kann nicht erfolgen – jedenfalls nicht

auf eine vertretbare sinnvolle Weise – und wird

daher in der Norm nicht verlangt.
Welcher Prüfablauf (d. h. welche der beiden

Prüfvarianten) zur Anwendung kommen muss,

hängt davon ab, welcher Stecker an der Anschlussleitung

vorhanden ist. Handelt es sich

um einen Schutzkontaktstecker, müssen die

Messungen nach Variante 2 (Bild (3)) eingeplant

und dann aus folgenden Gründen vorgenommen

werden:

  • Auch der Schutzkontaktstecker – als Teil des Prüflings – kann defekt, verschmutzt oder durchnässt sein.
  • Der Prüfer muss zunächst annehmen, dass alle im Bild (3) dargestellten Teile des Geräts (Schutzleiter, leitfähiger Körper) vorhanden und alle Messungen erforderlich sind.

Es ist nicht erforderlich, die sehr oft nicht eindeutig,

falsch oder gar nicht angegebene

Schutzklasse des Geräts zu suchen und über

sie zu diskutieren.
Durch das Auswählen des Prüfprogramms/-ablaufs nach der Art des Steckers der Anschlussleitung

erfolgt das eindeutige Bestimmen

des von der Norm vorgegebenen

Prüfumfangs.
Dieser Sachverhalt ergibt sich nun auch durch

die neue Festlegung in DIN VDE 0100-410 [2],

nach der in allen Leitungen der Schutzleiter

mitzuführen ist. Offen ist dabei die Frage, ob

bei jeder Wiederholungsprüfung nach DIN VDE

0100-600 [3] alle Installationsschalter zu demontieren

sind, um die Verbindung dieses

„blinden“ Schutzleiters an den Schutzleiter

der Anlage durch eine Messung nachweisen

zu können.

Bilder

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Literatur:

DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41:Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.

Bödeker, K.; Kindermann, R.: Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 – Teil 4: Erläuterungen zu den Festlegungen der Norm. Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 8; S. 704 – 707.