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Leseranfrage

Änderung der Hauptstromversorgung

Ausgabe 1/2010

Einer unserer größten Kunden muss in einigen Häuserblöcken (je drei Häuser mit je acht Wohneinheiten) aufgrund einer Leistungsverstärkung (Umrüstung von Gas auf Elektrowarmwassergeräte) die Hausanschlüsse verstärken. Aufgrund der Kosten für jeweils separate Hauseinspeisungen ist nun geplant, lediglich das erste Haus des Blocks neu einzuspeisen und die ungezählte Stromverteilung innerhalb der Gebäudekeller vorzunehmen. Nun stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie sollte die Aufspaltung im ersten Haus aussehen?
  2. Welche Querschnitte müssen zum zweiten und zum dritten Haus verlegt werden (bei Verlegung im Rohr unter der Kellerdecke; Zählerplatzabstände 15 m; TN-C-System), wenn wir von einer Anschlussleistung von 267 kW pro Haus ausgehen (8 x Durchlauferhitzer 21 kW; 8 x Herd/Backofen 12 kW; 8 x Sonstiges 4 kW)?
  3. Welcher Gleichzeitigkeitsfaktor muss hier zugrunde gelegt werden?

Technisch gesehen ist es auf jeden Fall

möglich, einen Häuserblock über einen gemeinsamen

Hausanschluss einzuspeisen und

über eine ungezählte Hauptstromversorgung

bis zu den Zählerplätzen in den Aufgängen zu

verteilen. Durch den Wegfall der separaten

Einspeisungen lässt sich der Aufwand senken.
Änderungen des Netzanschlusses
müssen

mit dem Netzbetreiber geklärt werden. Es ist

zu beachten, dass die vom Anfragenden neu

gewünschte Einspeisung aus dem Niederspannungsnetz

des Netzbetreibers von Festlegungen

der Abschnitte 5.1 (2) und 5.1 (3) in

den Technischen Anschlussbedingungen abweicht

[1]. Nach den Festlegungen im Abschnitt

5.2 von [1] handelt es sich vermutlich

nicht um ein Gebäude, sondern um drei, die

mit Strom zu versorgen sind. Da gemäß der

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

[2] Netzanschlüsse durch den Netzbetreiber

hergestellt werden müssen, ist es erforderlich,

ihm einen schriftlichen Auftrag zu erteilen

und dabei zu klären, ob die Umstellung

auf einen gemeinsamen Netzanschluss

vorgenommen werden kann. Bei der

nachfolgenden Beantwortung wird davon

ausgegangen, dass der Netzbetreiber

dieser Lösung zustimmt. Es

ist zu empfehlen, die neue Einspeisung

in dem mittleren Aufgang des

Häuserblocks vorzunehmen. Damit

ergeben sich kurze Hauptleitungen,

sodass sich die zulässigen Werte für

den Spannungsfall ohne eine Querschnittserhöhung

realisieren lassen.
Aufbau und Bemessung der Hauptleitung

vom Hausanschluss zur Hauptverteilung. Erforderliche

Gesamtleistung: Die Bemessung

für Hauptleitungen in Wohngebäuden ist nach

Bild 1 in DIN 18015-1 vorzunehmen [3]. Die

darin ausgewiesene Kurve 1 im Diagramm gilt

für Wohnungen mit elektrischer Warmwasserbereitung

für Bade- und Duschzwecke. Eine

elektrische Raumheizung ist nicht berücksichtigt

und laut Fragestellung auch nicht vorgesehen.

Aus dem Diagramm im Bild 1 von [3] ist

nach Kurve 1 für insgesamt 24 Wohnungen

als Gesamtleistung Pges = 140 kVA erforderlich.

Zusätzlich sollte die Leistung für Stromkreise

in den Aufgängen für die allgemeine Beleuchtung

in den Treppenhäusern und Nebenräumen

erfasst werden, die über gesonderte

Zähler versorgt werden, sodass von einer

maximalen Leistung von etwa Pges = 145 kVA

auszugehen ist.
Gleichzeitigkeitsfaktor. Dieser ist bei der Ermittlung

der Gesamtleistung bereits berücksichtigt

worden, sodass Betrachtungen hierzu

nicht mehr angestellt werden müssen. Er lässt

sich aber nachträglich errechnen. Für eine

Wohnung mit Warmwasserbereitung für Badeoder

Duschzwecke wird gemäß Kurve 1 von [3]

eine Leistung von 34 kVA benötigt, sodass

sich für 24 Wohnungen insgesamt 816 kVA ergeben.

Unter Berücksichtigung des Strombedarfs

für die Treppenhäuser u. Ä. könnten sich

daraus 825 kVA ergeben. Damit kommt man

bei der vom Anfragenden angegebenen Anschlussleistung

von 267 kW pro Aufgang und

damit insgesamt 801 kVA ziemlich nahe. Bei

dieser Gesamtleistung ergibt sich der Gleichzeitigkeitsfaktor

g = 0,18.
Leitungsquerschnitt für die Hauptstromversorgung.

Aus dem Diagramm im Bild 1 von [3]

lässt sich ablesen, dass bei einer Gesamtleistung

Pges= 145 kVA eine Strombelastbarkeit

IZ = 250 A erforderlich ist. Gemäß DIN

VDE 0100-520 [4], Tabelle 52 H, sollte eine

Verlegung auf der Wand mit einem Abstand

von mehr als dem 0,3-fachen Durchmesser D

des Kabels zur Wand gemäß Referenz- Nr. 15

erfolgen. Dies entspricht der Referenzverlegeart

E nach DIN VDE 0298-4 [5]. Nach TabelleA2 in [5] ist ein Kabel NYY-J 4 x 95 mm2 Cu

mit einer Belastbarkeit von 252 A zu wählen

(TN-C-System). Das Verlegen im Rohr setzt

einen erheblich größeren Querschnitt voraus

und ist deshalb nicht zu empfehlen.
Hausanschluss. Die Größe der Hausanschlusssicherung

wird gemäß Abschnitt 6.2.1

in [1] vom Netzbetreiber vorgegeben.
Hauptleitungen zu den Zählerplätzen. Von der

vorzugsweise im mittleren Aufgang des Wohnblocks

anzuordnenden Hauptverteilung sollte

je eine Hauptleitung zu den vorhandenen drei

Zählerplätzen verlegt werden. Hierbei wird vorausgesetzt,

dass zentrale Zählerplätze vorhanden

sind. Nach den Festlegungen in [3]

wird bei dem Anschluss einer Wohnung nicht

zwischen Wohnungen mit und ohne Warmwasserbereitung

für Bade- oder Duschzwecke

unterschieden. Bei beiden Varianten ist eine

Wohnungszuleitung für dreipoligen Wechselstrom

63 A erforderlich. Änderungen an den

Zählerplätzen oder den davon abgehenden

Leitungsnetzen zu den Wohnungen sind somit

nicht notwendig.Für die Versorgung der Zählerplätze sind ab

der Hauptverteilung drei neue Hauptleitungen

zu verlegen. Nach Diagramm 1 in Bild 1 von [3]

ist für einen Zählerschrank mit 9 Zählern

(8 Wohnungen und Versorgung allgemein genutzter

Räume) eine Leistung Pges = 100 kVA

und mindestens eine Strombelastung der Leitung

IZ= 160 A erforderlich.
Querschnitt der Hauptleitungen. Laut Tabelle

A.2 in [5] wird bei Belastung mit IZ= 162 A ein

Kabel NYY-J 4 x 50 mm2 Cu benötigt (TN-System).

Die Verlegung sollte so erfolgen, wie bei

der Hauptzuleitung beschrieben. Alternativ ist

auch eine Verlegung auf einer durchbrochenen

Kabelwanne (Referenz-Nr. 13), auf einem Ausleger

(Referenz-Nr. 14) oder auf einer Kabelpritsche

(Referenz-Nr. 16) möglich [4]. Diese

Lösungen entsprechen ebenfalls Referenzverlegeart

E in [5]. Auch hier sollte aus bereits genannten

Gründen auf eine Verlegung im Rohr

verzichtet werden. In der Hauptverteilung sind

Leitungsschutzsicherungen 160 A (gL) vorzusehen.
Spannungsfall im Hauptleitungsnetz. Laut Abschnitt

6.2.5 in [1] darf bei einem Leistungsbedarf

über 100 bis 250 kVA der zulässige

Spannungsfall zwischen dem Hausanschluss

und den Zählerplätzen den Wert 1 % nicht

überschreiten. Wenn also die Hauptstromversorgungsleitung

(NYY-J 4 x 95 mm2) nicht

länger als 5 m und auch die Hauptleitungen

zwischen Hauptverteilung und Zählerschrank

nicht länger als 20 m sind, dann

wird diese Festlegung eingehalten. Bei

einer Anordnung der Hauptverteilung in

dem mittleren Aufgang sollte dies möglich

sein. Anhand der konkret vorliegenden

Leitungslängen sollte eine Berechnung

durchgeführt werden. Für die

Ermittlung des Spannungsfalls ist es

möglich, auf die Angaben im Beiblatt 2

zu DIN VDE 0100 Teil 520 [6] zurückzugreifen.

Literatur:

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB); BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477).

DIN 18015-1:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen.

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.

DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4):2003-08 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen in Starkstromanlagen – Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen.

Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100-520 (Beiblatt 2 zu VDE 0100-520):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Zulässige Strombelastbarkeit, Schutz bei Überlast, maximal zulässige Kabel- und Leitungslängen zur Einhaltung des zulässigen Spannungsfalls und der Abschaltbedingungen.