TAB und zusätzliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
Im Elektropraktiker 06/2009 ging es
in einer Leseranfrage [1] darum, ob ein
zusätzlicher FI-Schutzschalter gefordert ist.
Die in der dazugehörigen Antwort enthaltene
Aussage, dass ein zusätzlicher FI-Schutzschalter
nur installiert werden muss, wenn
die DIN 18015-2 vereinbart worden ist, halte
ich nicht für richtig. In der TAB 2007, nach
der wir ja nun all unsere Installationen vornehmen
müssen, ist unter Punkt 8 (Stromkreisverteiler)
Folgendes zu lesen:
„(4) Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die
Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte
zu einem Stromkreis so
vorzunehmen, dass durch das automatische
Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten
Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter,
Fehlerstrom-Schutzschalter)
im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller
Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die
größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen
Anlage für den Anschlussnutzer erreicht.“
Damit ergibt sich meiner Meinung nach die
Verpflichtung, eine zweite Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) einzubauen. Wir erreichen
das in der Praxis mit einer RCD/LSB-Kombination.
Wenn man diese Passage der
TAB 2007 den Kunden zeigt und die Vorteile
erklärt, dann bezahlen sie den Komfort auch.
Eine Unverschämtheit der Versorger finde ich
auch, dass die TAB 2007 am 01.06.2009 erschienen
ist und ohne Übergangsfrist eingehalten
werden muss. Verbindliche Angebote
oder vor dem 01.06.2009 installierte Anlagen,
in denen die Zähler jedoch erst nach
dem 01.06.2009 montiert werden, kommen
uns Installateure damit teuer zu stehen. Auf
jeden Fall müsste sehr kurzfristig geklärt
werden, ob es rechtmässig ist, eine neue
Vorschrift ohne Übergangsfrist durchzu -
setzen. Beispielsweise hat mir kürzlich ein
Stadtwerk den Zählereinbau verweigert,
weil nur eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) installiert war.
Der Anfragende schreibt, dass nun alle
Installationen nach der TAB 2007 vorgenommen
werden müssen. Doch gerade das
habe ich in Zweifel gestellt und deswegen in
meiner Antwort [1] nicht auf die in der Anfrage
zitierte Formulierung hingewiesen. Anderenfalls
stellt sich die Frage, warum wir DIN-VDEBestimmungen
brauchen, wenn doch alles in
der TAB geregelt ist.
Es ist richtig, dass im Abschnitt 8 (4) der TAB
2007 [2] die in der Anfrage widergegebenen
Formulierungen vorhanden sind, aber ich habe
bisher die Meinung vertreten, dass es sich nur
um einen Hinweis handeln kann, da für die
elektrische Anlage hinter dem Zählerplatz
Festlegungen in den Normen der Reihe DIN
VDE 0100 (VDE 0100) enthalten sind. Aufgrund
des Hinweises, dass ein Stadtwerk den
Anschluss eines Zählers verweigert hat, da
nur eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
installiert war, muss ich wohl meine Meinung
(wenn auch ungern) ändern.
Festlegungen über die Reichweite der TAB
sind in der NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)
[3] vorhanden, auf die sich die
TAB bezieht, aber leider sind sie auch nur
sehr ungenau gehalten. In [3] ist Folgendes
festgelegt:
„Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von
Technischen Anschlussbedingungen weitere
technische Anforderungen an den Netzanschluss
und andere Anlagenteile sowie an
den Betrieb der Anlage einschließlich der
Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus
Gründen der sicheren und störungsfreien
Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die
Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig
ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.“
Ich lese aus dieser Passage heraus, dass
zusätzliche Festlegungen der Netzbetreiber für
die elektrische Anlage hinter dem Zählerplatz
nur insofern rechtens sind, als dass sie Rückwirkungen
auf das Verteilernetz verhindern
sollen, damit andere Anschlussnehmer nicht
negativ beeinflusst werden. Unabhängig davon,
ob das auch tatsächlich so ist, ergibt sich
meiner Meinung nach – zumindest in TN-Systemen
– nicht die Verpflichtung, eine zweite
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) einzubauen.
Lediglich die Verwendung nur einer
zentralen (übergeordneten) Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung (RCD) wäre damit ausgeschlossen.
So wäre es aber möglich (auch
nach TAB 2007), dass nur eine Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung (RCD) für die Stromkreise,
für die der zusätzliche Schutz gefordert ist, vorgesehen
wird und alle anderen Stromkreise
(z. B. die Lichtstromkreise) nur mit Schutzeinrichtungen
für den Schutz bei Überstrom versehen
werden. Somit wäre, bei Abschaltung/
Auslösung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD), zumindest noch die Beleuchtung betriebsbereit.
Soweit meine Sicht.
Der Anfragende weist auch darauf hin, dass er
eine RCD/LSB-Kombination verwendet. Wahrscheinlich
meint er damit einen Fehlerstrom-
Schutzschalter mit intergriertem Überstromschutz
(FI-LS-Schalter). Die Verwendung von FILS-
Schaltern ist natürlich eine gute Lösung
und wird auch von mir immer propagiert (z. B.
in der VDE-Schriftenreihe, Band 140 [4]). Nicht
immer sind die Kunden aber bereit, die entsprechenden
Mehrkosten zu akzeptieren.
Meist wollen sie nicht einmal eine zweite Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) bezahlen.
Mit einem aber hat der Fragesteller sicher
Recht: wenn das mit der TAB 2007 so zutrifft,
müsste sehr schnell eine Verlautbarung gemacht
werden. Auch in den zutreffenden VDE-Bestimmungen
könnte eine entsprechende
Forderung aufgenommen werden. Bei der derzeitigen
Überarbeitung von DIN VDE 0100-530
(VDE 0100-530) [5] ist eine Klarlegung angedacht.
Zwar gibt es im Abschnitt 314.1 von DIN VDE
0100-100 (VDE 0100-100) [6] – der auch
schon ähnlich im nun ungültigen Teil 300
enthalten war – eine Formulierung, die aber
ebenfalls sehr ungenau ist. Sie lautet:
„Jede Anlage muss, soweit erforderlich, in
mehrere Stromkreise aufgeteilt werden, um:
- Gefahren zu vermeiden und die Folgen von Fehlern möglichst klein zu halten;
- die sichere Besichtigung, Prüfung und Instandhaltung zu erleichtern (siehe auch DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530);
- die Gefahr zu berücksichtigen, die durch einen Fehler in einem einzelnen Stromkreis entstehen kann, z. B. Ausfall eines Beleuchtungsstromkreises
- die Möglichkeit einer ungewünschten Auslösung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) auf Grund hoher Schutzleiterströme, die nicht durch Fehler verursacht sind, zu reduzieren;
- die Wirkungen von elektromagnetischen Störungen zu reduzieren.“
Dank der Formulierung „soweit erforderlich“
wird dies jeder Kunde abtun.
Bezüglich der Übergangsfrist sei angemerkt,
dass die TAB 2007 im Juli 2007 veröffentlicht
wurde und von den meisten (vermutlich von
allen Netzbetreibern) am 01.01.2008 in Kraft
gesetzt wurde. Der Anfragende hat sicher
überlesen, dass im Musterwortlaut (und auch
in allen Ausführungen der Netzbetreiber) eine
Übergangszeit von einem Jahr vorgegeben ist.
Siehe hierzu Abschnitt 1 (7) in [2] „Geltungsbereich“
und nachfolgendes Zitat:
„(7) Für in Planung oder in Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.
In diesem Zeitraum können die bisher geltenden
TAB noch angewandt werden.“
Dieser Zeitbereich dürfte üblicherweise ausreichend
sein, in Planung oder Bau befindliche
elektrischen Anlagen abzuschließen. Was der
Bezug auf den 01.06.2009 bedeutet, ist mir
in diesem Zusammenhang nicht klar.
Hörmann, W.: Mindestanzahl von FI-Schutzschaltern (RCDs) in elektrischen Anlagen. Leseranfragen; Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 6; S. 456457.
TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz; Ausgabe: Juli 2007.
NAV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung.
Hörmann, W.; Nienhaus, H.; Schröder, B.: Schnelleinstieg in die neue DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06; Schutz gegen elektrischen Schlag. VDE-Schriftenreihe Normen verständlich, Band 140. 3. vollst. überarbeitete Auflage. Berlin: VDE-Verlag 2007.
DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Schalt- und Steuergeräte.
DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe.