Notstromaggregate für "bestimmungsgemäßen Gebrauch" freigeben
Zu meinen Aufgaben gehört es u. a.,
kleine Notstromaggregate zu warten
und zu prüfen, um diese auf Wunsch anderen
Bereichen unseres Unternehmens oder auch
Fremdfirmen zur Verfügung zu stellen. Nun
habe ich einige Notstromaggregate erhalten,
die mir Kopfschmerzen bereiten. Ich weiß
ehrlich gesagt nicht genau, wie ich mich verhalten
soll, um diese Geräte gemäß § 4 der
Betriebssicherheitsverordnung [1] so bereitzustellen,
dass
„ ...sie für die am Arbeitsplatz
gegebenen Bedingungen geeignet sind und
bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung
Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet
sind.“ Die betreffenden Notstromaggregate
haben:
- nur eine geringe Leistung (bis 3 kVA),
- einen vollisolierten Körper mit einigen leitfähigen berührbaren Teilen,
- eine DS-CEE-Steckdose sowie eine WSSchukosteckdose
- weder einen Anschluss für einen Erder noch eine Isolationsüberwachung,
- einen ungeerdeten und nicht mit dem Netz des Aggregats verbundenen Schutzleiter, der die Schutzkontakte der beiden Steckdosen verbindet und
- die CE-Kennzeichnung.
Die Wirksamkeit der deswegen notwendigen
Isolierungen und alle anderen den ordnungsgemäßen
Zustand des Aggregats repräsentierenden
Eigenschaften habe ich durch eine
Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 nachgewiesen.
Ich gehe somit davon aus, dass
- bei den Aggregaten die Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern“ vorliegt, die in DIN VDE 0100-410 [2], Abschnitt 14, behandelt wird und
- die Aggregate in Ordnung sind.
Mein Problem entsteht durch ein auf allen
Aggregaten neben den Steckdosen aufgebrachtes
Hinweisschild mit der Aufschrift:
„Achtung! Es darf gleichzeitig immer nur
eine der Steckdosen verwendet werden!“
Ob diese Kennzeichnung durch den Hersteller
oder den Vorbesitzer erfolgte und welche Begründung
es dafür gab, konnte ich nicht feststellen.
Ich möchte hier nicht über den möglicherweise
ja vorhandenen Sinn und Zweck
der Kennzeichnung spekulieren. Allerdings
bin ich mir relativ sicher, dass dieser Hinweis
von Anwendern der Aggregate nicht durchgehend
beachtet wird. Die Qualifikation und
die Sprachkenntnisse der mir bekannten Mitarbeiter
haben zur Folge, dass jede sichtbare
Steckdose auch benutzt wird – und das ohne
zu fragen, ob es zulässig ist. Wie ich feststellen
konnte, werden bedenkenlos sogar
Steckdosenleisten oder Verteiler verwendet,
um weitere Geräte zu betreiben.
Was also ist zu tun, um der Betriebssicherheitsverordnung
zu entsprechen?
- Ist es möglich, die beschriebene Kennzeichnung zu demontieren oder übersehe ich eine Gefährdung, die ihre Existenz recht fertigt?
- Sollte ich jedem Aggregat eine Bedien-/ Arbeitsanleitung hinzuzufügen, die sicher nicht wirks •amer sein würde als das Schild?
- Sollte ich alles so belassen wie es ist, da der Anwender für die Sicherheit der mit dem Aggregat von ihm errichteten Anlage verantwortlich ist und genüge ich damit meiner Pflicht als Elektrofachkraft gegenüber den nicht fachkundigen Anwendern?
Hinweisschild. Auch wenn der Hersteller
oder der Betreiber Gründe dafür haben,
den gleichzeitigen Anschluss von zwei Geräten
zu vermeiden, ist dieser Schild wohl eher ein
„Schildbürgerstreich“, denn
- es bietet keine Gewähr für eine vollständige Information aller Mitarbeiter über die notwendige Verhaltensweise;
- es enthält keine Informationen über die Gründe des Hinweises und die möglicherweise entstehende Gefährdung;
- erfahrungsgemäß werden solche Hinweise spätestens dann missachtet, wenn ihre Beachtung den Arbeitsablauf behindern würde.
Wenn es Gründe dafür gibt, das gleichzeitige
Anschließen von zwei Geräten verhindern zu
müssen – z. B. weil mit Isolationsfehlern verschiedener
Außenleiter der Geräteanschlussleitungen
gerechnet werden muss – dann
müssen technische Maßnahmen angewandt
werden. Diese Hinweisschilder sollten entfernt
werden – unabhängig von allen anderen
Aktivitäten/Maßnahmen.
Freigabe für den bestimmungsmäßigen Gebrauch.
Sofern diese Aggregate aus der Ferne
zu beurteilen sind, gewährleisten sie die
Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit mehr
als einem Verbrauchsmittel“. Mit der vom
Anfragenden durchgeführten Prüfung hat er
den ordnungsgemäßen Zustand der Aggre gate
festgestellt und kann sie somit für den „bestimmungsgemäßen
Gebrauch“ freigeben.
Nun ist er aber
- praktisch der Besitzer/Betreiber der Aggregate und somit für die Sicherheit der diese „Arbeitsmittel“ verwendenden Personen zumindest mitverantwortlich und
- die einzige fachkundige Person, die alle auftretenden und beim möglicherweise stattfindenden „nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch“ die zusätzlich entstehenden Gefährdungen beurteilen kann.
Hinzu kommt, dass in diesem Fall ein solcher
nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch (z. B.
falsche Leitungen, Isolationsfehler) sehr wahrscheinlich
ist. Bei Betrachtung der für die
Schutztrennung mit mehreren Verbrauchsmitteln
geltenden Vorgaben in DIN VDE 0100-
410 [2] wird klar, dass auf Baustellen u. Ä.
eine ständige Kontrolle, möglichst durch eine
Fachkraft, erfolgen muss, um den ordnungsgemäßen
Zustand der Schutzmaßnahme
Schutztrennung zu erhalten und auch den bestimmungsgemäßen
Gebrauch zu sichern.
Das heißt, wenn der Anfragende seiner Verantwortung
als Prüfer, Betreiber und vor allem
als einzige in diesem Arbeitsprozess/-ablauf
tätige Elektrofachkraft (Sicherheitsgarant) gerecht
werden möchte, dann muss er
- die am Einsatzort bei der Bedienung dieser Aggregate für die dort tätigen Personen möglicherweise auftretenden Gefährdungen ermitteln und beurteilen und
- den Anwendern dieser Aggregate die notwendige Unterstützung zur Abwehr dieser Gefährdungen geben.
Da wird es nicht ausreichen – zumindest nicht
in jedem Fall – wenn er eine Betriebs-/Bedienanleitung
für die Aggregate erarbeitet und
die Mitarbeiter seines Kunden entsprechend
unterweist. Vielmehr muss z. B. auch sichergestellt
werden, dass die an das jeweilige
Aggregat angeschlossenen Gebrauchsgeräte
und Leitungen nicht Isolationsfehler aufweisen,
d. h. sie sind vor der Inbetriebnahme des
Aggregats zu prüfen. Weiterhin ist es auch notwendig,
eine ausreichende Überwachung der
Aggregate und der Gebrauchsmittel mit ihren
Leitungen am Einsatzort vorzunehmen, um
das Entstehen von Isolationsfehlern zu verhindern.
Ebenso ist bei dem „Ideenreichtum“
unserer Bauarbeiter wohl damit zu rechnen,
dass sie kurzerhand eine Mehrfachsteckdose
aus dem Baubüro ausleihen, um „Anschlussprobleme“
zu beseitigen.
Es sind somit ständig wachsame Augen erforderlich,
um dafür sorgen zu können, dass der
bereitgestellte Zustand des Aggregats auch
tatsächlich erhalten bleibt. Der Anfragende
sollte deswegen immer fordern, dass ein Mitarbeiter
des Anwenders, welcher zumindest
die Qualifikation einer elektrotechnisch unterwiesene
Person vorweisen kann, mit einer
entsprechenden Kontrolle beauftragt wird. Die
Aufgaben dieses Kontrollbeauftragten werden
von Anfragenden in der Betriebsanweisung
konkret benannt. In den Leihverträgen und bei
dem Einweisen der Mitarbeiter des Verantwortlichen
bei der Übergabe sollte dies
ebenfalls erfolgen. Als der letztlich immer Mit-
Verantwortliche sollten sich der Fragesteller
die Einsatzsorte hin und wieder auch selber
ansehen.
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag.