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Leseranfrage

Notstromaggregate für "bestimmungsgemäßen Gebrauch" freigeben

Ausgabe 2/2010

Zu meinen Aufgaben gehört es u. a., kleine Notstromaggregate zu warten und zu prüfen, um diese auf Wunsch anderen Bereichen unseres Unternehmens oder auch Fremdfirmen zur Verfügung zu stellen. Nun habe ich einige Notstromaggregate erhalten, die mir Kopfschmerzen bereiten. Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, wie ich mich verhalten soll, um diese Geräte gemäß § 4 der Betriebssicherheitsverordnung [1] so bereitzustellen, dass

„ ...sie für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ Die betreffenden Notstromaggregate haben:

  • nur eine geringe Leistung (bis 3 kVA),
  • einen vollisolierten Körper mit einigen leitfähigen berührbaren Teilen,
  • eine DS-CEE-Steckdose sowie eine WSSchukosteckdose
  • weder einen Anschluss für einen Erder noch eine Isolationsüberwachung,
  • einen ungeerdeten und nicht mit dem Netz des Aggregats verbundenen Schutzleiter, der die Schutzkontakte der beiden Steckdosen verbindet und
  • die CE-Kennzeichnung.

Die Wirksamkeit der deswegen notwendigen Isolierungen und alle anderen den ordnungsgemäßen Zustand des Aggregats repräsentierenden Eigenschaften habe ich durch eine Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 nachgewiesen. Ich gehe somit davon aus, dass

  • bei den Aggregaten die Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern“ vorliegt, die in DIN VDE 0100-410 [2], Abschnitt 14, behandelt wird und
  • die Aggregate in Ordnung sind.

Mein Problem entsteht durch ein auf allen Aggregaten neben den Steckdosen aufgebrachtes Hinweisschild mit der Aufschrift: „Achtung! Es darf gleichzeitig immer nur eine der Steckdosen verwendet werden!“

Ob diese Kennzeichnung durch den Hersteller oder den Vorbesitzer erfolgte und welche Begründung es dafür gab, konnte ich nicht feststellen. Ich möchte hier nicht über den möglicherweise ja vorhandenen Sinn und Zweck der Kennzeichnung spekulieren. Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass dieser Hinweis von Anwendern der Aggregate nicht durchgehend beachtet wird. Die Qualifikation und die Sprachkenntnisse der mir bekannten Mitarbeiter haben zur Folge, dass jede sichtbare Steckdose auch benutzt wird – und das ohne zu fragen, ob es zulässig ist. Wie ich feststellen konnte, werden bedenkenlos sogar Steckdosenleisten oder Verteiler verwendet, um weitere Geräte zu betreiben.

Was also ist zu tun, um der Betriebssicherheitsverordnung zu entsprechen?

  • Ist es möglich, die beschriebene Kennzeichnung zu demontieren oder übersehe ich eine Gefährdung, die ihre Existenz recht fertigt?
  • Sollte ich jedem Aggregat eine Bedien-/ Arbeitsanleitung hinzuzufügen, die sicher nicht wirks •amer sein würde als das Schild?
  • Sollte ich alles so belassen wie es ist, da der Anwender für die Sicherheit der mit dem Aggregat von ihm errichteten Anlage verantwortlich ist und genüge ich damit meiner Pflicht als Elektrofachkraft gegenüber den nicht fachkundigen Anwendern?

Hinweisschild. Auch wenn der Hersteller

oder der Betreiber Gründe dafür haben,

den gleichzeitigen Anschluss von zwei Geräten

zu vermeiden, ist dieser Schild wohl eher ein

„Schildbürgerstreich“, denn

  • es bietet keine Gewähr für eine vollständige Information aller Mitarbeiter über die notwendige Verhaltensweise;
  • es enthält keine Informationen über die Gründe des Hinweises und die möglicherweise entstehende Gefährdung;
  • erfahrungsgemäß werden solche Hinweise spätestens dann missachtet, wenn ihre Beachtung den Arbeitsablauf behindern würde.

Wenn es Gründe dafür gibt, das gleichzeitige

Anschließen von zwei Geräten verhindern zu

müssen – z. B. weil mit Isolationsfehlern verschiedener

Außenleiter der Geräteanschlussleitungen

gerechnet werden muss – dann

müssen technische Maßnahmen angewandt

werden. Diese Hinweisschilder sollten entfernt

werden – unabhängig von allen anderen

Aktivitäten/Maßnahmen.
Freigabe für den bestimmungsmäßigen Gebrauch.

Sofern diese Aggregate aus der Ferne

zu beurteilen sind, gewährleisten sie die

Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit mehr

als einem Verbrauchsmittel“. Mit der vom

Anfragenden durchgeführten Prüfung hat er

den ordnungsgemäßen Zustand der Aggre gate

festgestellt und kann sie somit für den „bestimmungsgemäßen

Gebrauch“ freigeben.

Nun ist er aber

  • praktisch der Besitzer/Betreiber der Aggregate und somit für die Sicherheit der diese „Arbeitsmittel“ verwendenden Personen zumindest mitverantwortlich und
  • die einzige fachkundige Person, die alle auftretenden und beim möglicherweise stattfindenden „nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch“ die zusätzlich entstehenden Gefährdungen beurteilen kann.

Hinzu kommt, dass in diesem Fall ein solcher

nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch (z. B.

falsche Leitungen, Isolationsfehler) sehr wahrscheinlich

ist. Bei Betrachtung der für die

Schutztrennung mit mehreren Verbrauchsmitteln

geltenden Vorgaben in DIN VDE 0100-

410 [2] wird klar, dass auf Baustellen u. Ä.

eine ständige Kontrolle, möglichst durch eine

Fachkraft, erfolgen muss, um den ordnungsgemäßen

Zustand der Schutzmaßnahme

Schutztrennung zu erhalten und auch den bestimmungsgemäßen

Gebrauch zu sichern.

Das heißt, wenn der Anfragende seiner Verantwortung

als Prüfer, Betreiber und vor allem

als einzige in diesem Arbeitsprozess/-ablauf

tätige Elektrofachkraft (Sicherheitsgarant) gerecht

werden möchte, dann muss er

  • die am Einsatzort bei der Bedienung dieser Aggregate für die dort tätigen Personen möglicherweise auftretenden Gefährdungen ermitteln und beurteilen und
  • den Anwendern dieser Aggregate die notwendige Unterstützung zur Abwehr dieser Gefährdungen geben.

Da wird es nicht ausreichen – zumindest nicht

in jedem Fall – wenn er eine Betriebs-/Bedienanleitung

für die Aggregate erarbeitet und

die Mitarbeiter seines Kunden entsprechend

unterweist. Vielmehr muss z. B. auch sichergestellt

werden, dass die an das jeweilige

Aggregat angeschlossenen Gebrauchsgeräte

und Leitungen nicht Isolationsfehler aufweisen,

d. h. sie sind vor der Inbetriebnahme des

Aggregats zu prüfen. Weiterhin ist es auch notwendig,

eine ausreichende Überwachung der

Aggregate und der Gebrauchsmittel mit ihren

Leitungen am Einsatzort vorzunehmen, um

das Entstehen von Isolationsfehlern zu verhindern.

Ebenso ist bei dem „Ideenreichtum“

unserer Bauarbeiter wohl damit zu rechnen,

dass sie kurzerhand eine Mehrfachsteckdose

aus dem Baubüro ausleihen, um „Anschlussprobleme“

zu beseitigen.
Es sind somit ständig wachsame Augen erforderlich,

um dafür sorgen zu können, dass der

bereitgestellte Zustand des Aggregats auch

tatsächlich erhalten bleibt. Der Anfragende

sollte deswegen immer fordern, dass ein Mitarbeiter

des Anwenders, welcher zumindest

die Qualifikation einer elektrotechnisch unterwiesene

Person vorweisen kann, mit einer

entsprechenden Kontrolle beauftragt wird. Die

Aufgaben dieses Kontrollbeauftragten werden

von Anfragenden in der Betriebsanweisung

konkret benannt. In den Leihverträgen und bei

dem Einweisen der Mitarbeiter des Verantwortlichen

bei der Übergabe sollte dies

ebenfalls erfolgen. Als der letztlich immer Mit-

Verantwortliche sollten sich der Fragesteller

die Einsatzsorte hin und wieder auch selber

ansehen.

Literatur:

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag.