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Leseranfrage

Ersatzstromquelle für eine Rettungsleitstelle

Ausgabe 2/2010

In einer Etage eines dreistöckigen Verwaltungsgebäudes ist eine Rettungsleitstelle untergebracht, die beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung nach automatischer Umschaltung über ein Diesel-Stromerzeugungsaggregat gespeist wird. Dieses Aggregat befindet sich in einem Kellerraum. Können in dem Kellerraum auch Zählerplatz und Hauptverteiler der allgemeinen Stromversorgung stationiert werden, wenn er bautechnisch gemäß EltBauR ertüchtigt ist?

Unterscheidet man bei den Anforderungen an den Aufstellungsort, ob es sich um eine Stromquelle für Sicherheitszwecke oder, wie in diesem Fall, „nur“ um eine Ersatzstromquelle zur Aufrechterhaltung des Betriebs wichtiger Verbraucheranlagen handelt?

Unterbringung der Ersatzstromquelle.

Wenn die Ersatzstromquelle und die Netzeinspeisung

in einem gemeinsamen Raum

untergebracht werden, kann bereits ein Fehler

dazu führen, dass beide Stromquellen – sowohl

das öffentliches Netz als auch die Ersatzstromquelle

– nicht mehr verfügbar sind.

Wenn der Anlagenbetreiber das tolerieren

kann, besteht gegen die Unterbringung in

einem gemeinsamen Raum kein Einwand. Der

Betreiber und die zuständige Genehmigungsbehörde

sollten sich hierzu entsprechend

positionieren.
Nutzungsabhängige Unterscheidung. Es wird

bezüglich des Aufstellungsortes zwischen den

normalen Ersatzstromquellen und den Stromquellen

für Sicherheitszwecke unterschieden.

Würde es sich bei der zu versorgenden Anlage

nicht um eine Rettungsleitstelle, sondern um

eine Rettungsstelle handeln, also beispielsweise

um die Notaufnahme eines Krankenhauses

oder eine vergleichbare medizinische

Einrichtung, müsste die Aufstellung in getrennten

Räumen erfolgen, weil es in einer

Notaufnahme um Menschenleben geht. Hier

dürften nicht beide Energiequellen zeitgleich

ausfallen. Bei einer Rettungstelle wäre somit

eine Sicherheitsstromversogung notwendig,

die gemäß MLAR [1] in einem eigenen Raum

untergebracht werden müsste, der nicht für

andere Zwecke genutzt wird.
Bei einer Rettungsleitstelle allerdings führt der

Totalausfall der Energieversorgung „lediglich“

zum Verlust der Informationslinien. Hierfür gibt

es Möglichkeiten, um den Schaden gering zu

halten, wie z. B. die Umleitung von Notrufen

auf eine andere Leitstelle oder die Aufrechterhaltung

wichtiger Informationslinien über dezentrale

USV-Anlagen. Beides wird praktiziert.

Literatur:

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – MLAR) vom 17. November 2005.