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Leseranfrage

Potentialausgleich für Geräte in Großküchen

Ausgabe 2/2010

Ist es notwendig, Großküchengeräte an den bauseitigen Potentialausgleich anzuschließen?

Die Frage kann ganz einfach beantwortet

werden und die Antwort lautet: Nein! Bei

diesem Thema, das immer wieder auftaucht,

reagiere ich mittlerweile etwas allergisch, da

es eine solche allgemeine Forderung in den

Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100)

nicht gibt. Auch ist unklar, welcher Potentialausgleich

gemeint sein könnte.
Trotzdem wird diese Frage nach dem Schutzpotentialausgleich,

wie der neue Begriff in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100)

nun anstelle von Hauptpotentialausgleich

bzw. vom zusätzlichen (örtlichen) Potentialausgleich

lautet, immer wieder gestellt. Der

Grund dafür ist wahrscheinlich, dass für die

meisten dieser Betriebsmittel/Verbrauchsmittel

entsprechend ihrer Betriebsmittelnorm

eine Anschlussstelle für einen Potentialausgleichsleiter

gefordert wird. Warum diese

Forderung in der Betriebsmittelnorm nach wie

vor enthalten ist – obwohl ich schon des

Öfteren das zuständige Unterkomitee darauf

hingewiesen hatte – kann ich nicht nachvollziehen.
So gibt es z. B. im Abschnitt 27.2 von DIN EN

60335-2-37 (VDE 0700-37) [1] folgende Textpassage:
„Ortsfeste Geräte müssen mit einer Anschlussklemme

für die Verbindung mit einem

äußeren Potentialausgleichsleiter ausgerüstet

sein. Diese Anschlussklemme muss in gut

leitender Verbindung mit allen befestigten und

frei zugänglichen Metallteilen des Gerätes

stehen und den Anschluss eines Leiters mit

einem Nennquerschnitt bis 10 mm2 zulassen.

Sie muss so angeordnet sein, dass der

Anschluss des verbindenden Leiters nach der

Aufstellung des Gerätes möglich ist.“
Dieser Text wiederholt sich auch in anderen

Teilen der Normen der Reihe DIN EN 60335

(VDE 0700), enthält aber vernünftigerweise

keine Anforderungen, die besagen, dass ein

solcher Potentialausgleich auch durchgeführt

werden muss. Dies würde auch keinen Sinn

machen, weil derartige Forderungen den Errichtungsnormen,

also den Normen der Reihe

DIN VDE 0100 (VDE 0100) vorbehalten sein

müssen. Schließlich kann den Elektrofachkräften,

die eine Anlage errichten, nicht zugemutet

werden, auch noch die Betriebsmittelnormen

zu studieren.
Interessanterweise besteht die Forderung

nach einer solchen Anschlussstelle für einen

Potentialausgleichsleiter – zumindest soweit

es mir bekannt ist – nur für ortsfeste Verbrauchsmittel.

Somit kann wohl davon ausgegangen

werden, dass diese Forderung in den

Normen ein Relikt aus früheren Zeiten ist, in

denen die Betriebsmittel noch große Ableit-/

Schutzleiterströme hervorgerufen haben. In

solchen Fällen konnte ein Potentialausgleichsleiter

als Unterstützung für den Schutzleiter

wirken. Außerdem sehe ich bei solchen

zusätzlichen Leitern, die ja an den einzelnen

Verbrauchsmittel anzuschließen wären, aufgrund

der dabei notwendigen freien Verlegung

eine Erhöhung der „Stolpergefahr“.
 Es sei noch angemerkt, dass es auch

in der BGV A3 [2] diesbezüglich keine

besonderen Festlegungen gibt und

auch in den „Regeln für Sicherheit

und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

in Küchen“ in BGR 111 [3] gibt es

eine Forderung bezüglich eines notwendigen

Potentialausgleichs/Schutzpotentialausgleichs

nicht.

Literatur:

DIN EN 60335-2-37 (VDE 0700-37):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-37: Besondere Anforderungen für elektrische Friteusen für den gewerblichen Gebrauch.

BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift fur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – BGR 111 vom Oktober 2006; Arbeiten in Küchenbetrieben.