Prüfung eingelagerter Austauschmotoren
In unserem Unternehmen wird zurzeit
die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel
gemäß BGV A3 durchgeführt. In
unserer Werkstatt sind Dreh- und Wechselstromgetriebemotoren
eingelagert, die zum
Teil neuwertig sind und zum Teil von eigenen
Elektrofachkräften instandgesetzt wurden.
Die Motoren kommen als Austauschmotoren
der gesamten Fördertechnik (Gurtförderer,
Rollenförderer) zum Einsatz und sind dort fest
angeschlossen. Die derzeit fest eingebauten
Motoren der Fördertechnik sind nach meiner
Meinung Teil der bestehenden ortsfesten
elektrischen Anlage. Elektrische Prüfungen
werden im Rahmen der jährlichen Prüfung
der Fördertechnik durch den Errichter allerdings
nicht durchgeführt.
Nach welcher Norm muss ein aus der Anlage
ausgebauter Motor nach erfolgter Instandsetzung
geprüft werden, bevor er wieder eingebaut
wird?
Jedes elektrische Betriebsmittel – und
hierzu zählen auch die beschriebenen Getriebemotoren
– muss sich in einem sicheren
Zustand befinden, wenn es mit einer elektrischen
Anlage verbunden ist und erstmals mit
ihr in Betrieb genommen wird. Dies muss der
jeweilige Arbeitgeber oder ein von ihm damit
beauftragte Mitarbeiter (z. B. verantwortliche
Elektrofachkraft nach VDE 1000-10 [1] oder
befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung
[2]) sicherstellen. Wie diese Aufgabe
erfüllt wird, muss dieser Verantwortliche entscheiden.
Möglich wäre z. B., dass die fest
anzuschließenden Betriebsmittel,
- einer vollständigen Erst-/Eingangsprüfung unterzogen, dann in der Anlage montiert und nach einem nochmaligen Besichtigen erstmals in Betrieb genommen werden oder
- nach ihrer Montage und vor ihrem ersten Einschalten gemeinsam mit der Anlage geprüft werden.
Ebenso hat der Verantwortliche festzulegen,
welche der in den Normen DIN VDE 0701-
0702 [3] oder DIN VDE 0105-100 [4] aufgeführten
Einzelprüfungen in diesen Fällen vorzunehmen
sind.
Prüfung nach Instandsetzung. Betriebsmittel,
bei denen eine Instandsetzung durchgeführt
wurde, sind unmittelbar nach ihrer Instandsetzung
zu prüfen, damit der gleiche sichere
Zustand gewährleistet wird, der bei den vom
Hersteller kommenden neuen Erzeugnissen
und dann nach ihrer Erst-/Eingangsprüfung
vorhanden ist.
Von der Anlage getrennte Betriebsmittel oder
Geräte – und somit auch die beschriebenen
Getriebemotoren – sollten nach [3] geprüft
werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als
ortsveränderliche oder für den ortsfesten Einsatz
gedachte Geräte gelten können. Diese
Möglichkeit wird in [3] ausdrücklich eingeräumt.
Ob dann außer der Isolationswiderstandsmessung
(L/N→PE) ebenfalls die anderen
in der Norm genannten Messungen
möglich sind, hängt von der Gestaltung und
dem Zustand der Motoren ab. Dabrüber zu
entscheiden hat wiederum der Prüfer.
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002.
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.