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Leseranfrage

Prüfung eingelagerter Austauschmotoren

Ausgabe 2/2010

In unserem Unternehmen wird zurzeit die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß BGV A3 durchgeführt. In unserer Werkstatt sind Dreh- und Wechselstromgetriebemotoren eingelagert, die zum Teil neuwertig sind und zum Teil von eigenen Elektrofachkräften instandgesetzt wurden. Die Motoren kommen als Austauschmotoren der gesamten Fördertechnik (Gurtförderer, Rollenförderer) zum Einsatz und sind dort fest angeschlossen. Die derzeit fest eingebauten Motoren der Fördertechnik sind nach meiner Meinung Teil der bestehenden ortsfesten elektrischen Anlage. Elektrische Prüfungen werden im Rahmen der jährlichen Prüfung der Fördertechnik durch den Errichter allerdings nicht durchgeführt.

Nach welcher Norm muss ein aus der Anlage ausgebauter Motor nach erfolgter Instandsetzung geprüft werden, bevor er wieder eingebaut wird?

Jedes elektrische Betriebsmittel – und

hierzu zählen auch die beschriebenen Getriebemotoren

– muss sich in einem sicheren

Zustand befinden, wenn es mit einer elektrischen

Anlage verbunden ist und erstmals mit

ihr in Betrieb genommen wird. Dies muss der

jeweilige Arbeitgeber oder ein von ihm damit

beauftragte Mitarbeiter (z. B. verantwortliche

Elektrofachkraft nach VDE 1000-10 [1] oder

befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung

[2]) sicherstellen. Wie diese Aufgabe

erfüllt wird, muss dieser Verantwortliche entscheiden.

Möglich wäre z. B., dass die fest

anzuschließenden Betriebsmittel,

  • einer vollständigen Erst-/Eingangsprüfung unterzogen, dann in der Anlage montiert und nach einem nochmaligen Besichtigen erstmals in Betrieb genommen werden oder
  • nach ihrer Montage und vor ihrem ersten Einschalten gemeinsam mit der Anlage geprüft werden.

Ebenso hat der Verantwortliche festzulegen,

welche der in den Normen DIN VDE 0701-

0702 [3] oder DIN VDE 0105-100 [4] aufgeführten

Einzelprüfungen in diesen Fällen vorzunehmen

sind.
Prüfung nach Instandsetzung. Betriebsmittel,

bei denen eine Instandsetzung durchgeführt

wurde, sind unmittelbar nach ihrer Instandsetzung

zu prüfen, damit der gleiche sichere

Zustand gewährleistet wird, der bei den vom

Hersteller kommenden neuen Erzeugnissen

und dann nach ihrer Erst-/Eingangsprüfung

vorhanden ist.
Von der Anlage getrennte Betriebsmittel oder

Geräte – und somit auch die beschriebenen

Getriebemotoren – sollten nach [3] geprüft

werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als

ortsveränderliche oder für den ortsfesten Einsatz

gedachte Geräte gelten können. Diese

Möglichkeit wird in [3] ausdrücklich eingeräumt.

Ob dann außer der Isolationswiderstandsmessung

(L/N→PE) ebenfalls die anderen

in der Norm genannten Messungen

möglich sind, hängt von der Gestaltung und

dem Zustand der Motoren ab. Dabrüber zu

entscheiden hat wiederum der Prüfer.

Literatur:

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002.

DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.