Teile unterschiedlicher Stromkreise in einem gemeinsamen Gehäuse
Im Rahmen der Wiederholungsprüfung einer ortsfesten Anlage sind wir auf ein Problem gestoßen, das viele Diskussionen mit unserem Kunden nach sich zog. In einem Treppenhaus eines Versandlagers wurde in den 1990er Jahren die Elektroinstallation komplett erneuert. Die Installation wurde mit PVC-Kanälen ausgeführt. Schalter und Schukosteckdosen wurden mit Aufputz-Gehäusen (Einbautiefe 33,5 mm) und Unterputz-Einsätzen installiert. Bei diesen Aufputz-Gehäusen handelt es sich um Zweifach-Gehäuse, die u. a. für eine Kombination von Schalter und Steckdose konzipiert sind. In einem solchen Zweifach-Gehäuse wurden hier jedoch Betriebsmittel von zwei unterschiedlichen Stromkreisen – einem Lichtstromkreis und einem Steckdosenstromkreis – installiert. Dies ist unserer Meinung nicht zulässig, zumal in dem Gehäuse auch keine Trennplatte oder Ähnliches vorhanden ist. Unser Kunde ist der Meinung, dass die beschriebene Art der Installation zulässig ist. Ist eine solche Installationsweise von Betriebsmitteln unterschiedlicher Stromkreise in einem Gehäuse zulässig?
Beim Beantworten dieser Frage gehe ich
davon aus, dass Installationskanäle an
den Längsseiten in die Aufputz-Installationsrahmen
eingeführt worden sind. Bei einer Einbautiefe
von 33,5 mm in dem beschriebenen
Aufputz-Rahmen ist der Platz für die Leitungsführung
und den Anschluss, vor allem beim
Einbau von Steckdosen mit Schutzkontakt,
sehr begrenzt. Hier lässt sich wahrscheinlich
gar nicht ausschließen, dass sich Leitungen
beider Stromkreise gegenseitig berühren.
Einsatz einer Trennwand. Nach Abschnitt
528.1.2 in DIN VDE 0100-520 [1] dürfen in
einem Rohr, einem einzügigen Kanal oder in
einem Zug eines mehrzügigen Kanals nicht
Aderleitungen mehrerer Hauptstromkreise verlegt
werden, weil diese nur über eine Basisisolierung
verfügen. Schon beim Verlegen sind
Beschädigungen somit nicht auszuschließen.
Im Prinzip ist das auch nach dem
Abmanteln von NYM-Leitungen nicht
anders, falls diese hier verwendet sein
sollten. Ich kann dem Anfragenden
also nur bestätigen, was in seiner
Fragestellung zum Ausdruck kommt.
Eine Trennplatte sollte hier Abhilfe
schaffen. Ob und wie sich eine solche
Trennplatte hier einbauen lässt,
müsste allerdings vor Ort geklärt werden.
Ihr Vorhandensein würde zusätzlich
dafür sorgen, dass eine seitliche Verbindung mit dem benachbarten Stromkreis
generell auszuschließen ist. Da so jedes Gerät
separat zugänglich sein sollte, dürften die
beiden Stromkreise sicher voneinander getrennt
sein.
Warnhinweise anbringen. Bei der zuvor beschriebenen
Lösung ist auf den ersten Blick
nicht erkennbar, ob die Versorgung der Steckdose
und des Schalters aus dem gleichen
oder aus unterschiedlichen Stromkreisen erfolgt.
In Fällen, bei denen ein Teil eines Betriebsmittels
oder eine Umhüllung aktive Teile
enthält, die mit mehr als einer Versorgung verbunden
sind, muss gemäß DIN VDE 0100-460
[2], Abschnitt 462.3, ein Warnhinweis so
angebracht werden, dass jede Person, die
Zugang zu den aktiven Teilen hat, auf die
Notwendigkeit der Trennung dieser Teile von
verschiedenen Versorgungen hingewiesen
wird.
DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.
DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 46: Trennen und Schalten.