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Leseranfrage

Teile unterschiedlicher Stromkreise in einem gemeinsamen Gehäuse

Ausgabe 2/2010

Im Rahmen der Wiederholungsprüfung einer ortsfesten Anlage sind wir auf ein Problem gestoßen, das viele Diskussionen mit unserem Kunden nach sich zog. In einem Treppenhaus eines Versandlagers wurde in den 1990er Jahren die Elektroinstallation komplett erneuert. Die Installation wurde mit PVC-Kanälen ausgeführt. Schalter und Schukosteckdosen wurden mit Aufputz-Gehäusen (Einbautiefe 33,5 mm) und Unterputz-Einsätzen installiert. Bei diesen Aufputz-Gehäusen handelt es sich um Zweifach-Gehäuse, die u. a. für eine Kombination von Schalter und Steckdose konzipiert sind. In einem solchen Zweifach-Gehäuse wurden hier jedoch Betriebsmittel von zwei unterschiedlichen Stromkreisen – einem Lichtstromkreis und einem Steckdosenstromkreis – installiert. Dies ist unserer Meinung nicht zulässig, zumal in dem Gehäuse auch keine Trennplatte oder Ähnliches vorhanden ist. Unser Kunde ist der Meinung, dass die beschriebene Art der Installation zulässig ist. Ist eine solche Installationsweise von Betriebsmitteln unterschiedlicher Stromkreise in einem Gehäuse zulässig?

Beim Beantworten dieser Frage gehe ich

davon aus, dass Installationskanäle an

den Längsseiten in die Aufputz-Installationsrahmen

eingeführt worden sind. Bei einer Einbautiefe

von 33,5 mm in dem beschriebenen

Aufputz-Rahmen ist der Platz für die Leitungsführung

und den Anschluss, vor allem beim

Einbau von Steckdosen mit Schutzkontakt,

sehr begrenzt. Hier lässt sich wahrscheinlich

gar nicht ausschließen, dass sich Leitungen

beider Stromkreise gegenseitig berühren.
Einsatz einer Trennwand. Nach Abschnitt

528.1.2 in DIN VDE 0100-520 [1] dürfen in

einem Rohr, einem einzügigen Kanal oder in

einem Zug eines mehrzügigen Kanals nicht

Aderleitungen mehrerer Hauptstromkreise verlegt

werden, weil diese nur über eine Basisisolierung

verfügen. Schon beim Verlegen sind

Beschädigungen somit nicht auszuschließen.

Im Prinzip ist das auch nach dem

Abmanteln von NYM-Leitungen nicht

anders, falls diese hier verwendet sein

sollten. Ich kann dem Anfragenden

also nur bestätigen, was in seiner

Fragestellung zum Ausdruck kommt.

Eine Trennplatte sollte hier Abhilfe

schaffen. Ob und wie sich eine solche

Trennplatte hier einbauen lässt,

müsste allerdings vor Ort geklärt werden.

Ihr Vorhandensein würde zusätzlich

dafür sorgen, dass eine seitliche Verbindung mit dem benachbarten Stromkreis

generell auszuschließen ist. Da so jedes Gerät

separat zugänglich sein sollte, dürften die

beiden Stromkreise sicher voneinander getrennt

sein.
Warnhinweise anbringen. Bei der zuvor beschriebenen

Lösung ist auf den ersten Blick

nicht erkennbar, ob die Versorgung der Steckdose

und des Schalters aus dem gleichen

oder aus unterschiedlichen Stromkreisen erfolgt.

In Fällen, bei denen ein Teil eines Betriebsmittels

oder eine Umhüllung aktive Teile

enthält, die mit mehr als einer Versorgung verbunden

sind, muss gemäß DIN VDE 0100-460

[2], Abschnitt 462.3, ein Warnhinweis so

angebracht werden, dass jede Person, die

Zugang zu den aktiven Teilen hat, auf die

Notwendigkeit der Trennung dieser Teile von

verschiedenen Versorgungen hingewiesen

wird.

Literatur:

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.

DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4: Schutzmaßnahmen – Kapitel 46: Trennen und Schalten.