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Leseranfrage

Verlegung von NYM-Leitungen im Estrich

Ausgabe 3/2010

Ist die nachträgliche Verlegung einer NYM-Leitung im Estrich (Wohnungsbau/ Schlitztiefe etwa 2 cm) zulässig – und wenn ja, welche Mindestüberdeckung ist not wendig?

Auf alle Fälle sollte mit dem Eigentümer

über die vorgesehene Art der Verlegung

gesprochen werden. Nach DIN 18015-3 [1] ist

in Wohngebäuden die Leitungsführung auf der

Decke zulässig. Darunter ist zu verstehen,

dass das Verlegen unmittelbar auf der Rohdecke

erfolgt. Über den Leitungen befindet

sich demzufolge der Trittschallschutz, Estrich

und der Bodenbelag, wie Bild 4 in [1] zu entnehmen

ist. Damit wird in Wohngebäuden der

Schutz der Mantelleitungen NYM im Fußboden

gewährleistet.
Wie die Installation in einer vorhandenen und

bereits fertigen Wohnung erfolgen kann, das

hängt von den dort gegebenen Bedingungen

ab. Sollte nur eine einzelne Leitung zu verlegen

sein, was hier vermutlich der Fall ist,

dann müsste eine Lösung in einfacher Weise

zu finden sein. Sowohl die Leitung als auch

der Fußboden müssen gegen Beschädigungen

geschützt sein. Nach Abschnitt 4.3 in [1] müssen

folgende Forderungen beachtet werden:
„Die Leitung(en) sind parallel zu den Wänden

in den Installationszonen für den Fußbodenbereich

nach Bild 3 zu verlegen:

  • Installationen im Raum mit einer Breite von 30 cm mit einem Wandabstand von mindestens 20 cm;
  • Installationen im Türdurchgang mit einer Breite von 30 cm mit einem Wandabstand von mindestens 15 cm.“

Beim Verlegen einer einzelnen Leitung reduziert

sich die Breite auf ein Minimum. Sollten

weitere Leitungen und auch Rohrleitungen für

andere Gewerke zu verlegen sein, müssen

weitere Forderungen beachtet werden. Entsprechende

Angaben dazu sind der Norm [1]

zu entnehmen. Darüber hinaus sind bei der

Verlegung auch die Festlegungen in DIN VDE

0100-520 [2] zu beachten. In Betracht kommt

bei direkter Einbettung in den Fußboden die

Verlegeart mit der Referenz-Nr. 52 in Tabelle

52 H von [2]. Möglich ist aber ebenfalls das

Verlegen im Schutzrohr (Referenz-Nr. 53 in Tabelle

52 H). Dies ist aber nicht gefordert [2].

Literatur:

DIN 18015-3:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520): 2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.