Schutzart für die Steckdosen einer Zimmerei
Kürzlich haben wir in einer Zimmerei
AP-Steckdosen der Schutzart IP44
installiert, die alle namhaften Hersteller so
als Feuchtraum-Schutzkontaktsteckdosen
für die Aufputz-Montage anbieten. Dann wieß
uns der technische Leiter der Zimmerei darauf
hin, dass für Zimmerein eine Forderung
nach Steckdosen der Schutzart IP54 besteht.
Diese Forderung käme von der zuständigen
Berufsgenossenschaft.
Gibt diese Vorschrift in den VDE-Richtlinien
oder VDS-Vorschriften?
Zimmereien und Schreinereien gehören zu
den Räumen und Orten in denen ein besonderes
Brandrisiko besteht, d. h. sie zählen
zu den feuergefährdeten Betriebsstätten. Gemäß
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482) [1]
können das solche Räume sein, bei denen ein
erhöhtes Brandrisiko durch die gelagerten
oder zu verarbeiteten Materialien entstehen
kann. Hierzu zählt auch und insbesondere die
Ansammlung von Staub, was beispielsweise
in Scheunen, Holzverarbeitungswerkstätten,
Papier- und Textilfabriken oder ähnlichen Bereichen
gegeben ist. Im Abschnitt 482.1.3 von
[1] ist festgelegt, dass die installierten elektrischen
Betriebsmittel für feuergefährdete
Betriebsstätten geeignet sein müssen und
mindestens der Schutzart IP5X entsprechen
müssen, wenn mit möglicher Ansammlung
von Staub und/oder Fasern zu rechnen ist.
Wenn das Betriebsmittel selbst diese Schutzart
nicht erfüllen kann, dann muss das Betriebsmittel
in ein Gehäuse mit entsprechender
Schutzart eingebaut werden. Diese Möglichkeit
dürfte sich bei Steckdosen ausschließen.
Da in dem in der Frage angeführten Betrieb mit
einer erhöhten Ansammlung von Staub gerechnet
werden muss, ergibt sich also, dass
die Steckdosen (und alle andern elektrischen
Betriebsmittel auch) mindestens der Schutzart
IP5X entsprechen müssen. Da Wasserschutz
hierbei keine vordergründige Rolle
spielt, ist der Hinweis auf die Verwendung von
„Feuchtraum-Steckdosen“ nicht relevant.
In solchen Bereichen ist in erster Linie der
Fremdkörperschutz (d. h. Staubschutz) von
Bedeutung, daher gibt es auch nur für die
erste Datenstellung eine Festlegung in der
Norm. Die zweite Datenstelle (Wasserschutz)
muss entsprechend den zu erwartenden
Umgebungsbedingungen ausgewählt werden.
Der Schutzgrad IPX4 wäre sicher nicht unbedingt
notwendig. Vermutlich wird es aber bei
IP5X nur solche Steckdosen mit mindestens
IP54 geben, wobei die höhere Wasserschutzart
nicht nachteilig ist.
Lediglich in solchen Bereichen, in denen die
erhöhte Feuergefährdung durch andere leicht
entzündliche Stoffe (andere als Staub und/
oder Fasern) entsteht, reicht als Mindestschutzart
IP4X aus (siehe diesbezüglich die
nationale „Grauschattierung“ in Abschnitt
482.1.3 von [1]).
Ob es seitens der BG oder des VdS (außer
der Richtlinie zur Schadenverhütung VdS
2033 „Feuergefährdete Betriebsstätten und
gleichzustellende Risiken“ [2]) noch weitergehende
Forderungen gibt, ist mir nicht
bekannt. Es sei aber auch noch darauf
hingewiesen, dass es neben der Festlegung
der Schutzart noch weitergehende Festlegungen
in der Norm [1] gibt, z. B. die
Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom
IΔN ≤ 300 mA für alle Stromkreise.
Jedoch gelten auch hier die Anforderungen
aus der DIN VDE 0100-410 [3] bezüglich
des zusätzlichen Schutzes durch Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem
Bemessungsdifferenzstrom von maximal
30 mA für Steckdosen bis 20 A. Für Steckdosen
zur Verwendung von tragbaren Betriebsmitteln
im Freien liegt die Grenze für
den Bemessungsstrom bei 32 A.
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.
VdS 2033:2007-09 Elektrische Anlagen in feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken; Richtlinien zur Schadenverhütung.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410:2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Schutzmaßnahmen, Schutz gegen elektrischen Schlag.