Allpolige Abschaltung von Drehstromkreisen
Ich habe spezielle Fragen zur allpoligen
Abschaltung von Drehstromkreisen.
- Wo ist die allpolige Abschaltung (3-polige Leitungsschutzschalter) von Drehstromkreisen erforderlich?
- Es kommt in der Praxis häufiger vor, dass die Herdanschlussdose in der Küchenzeile (Zuleitung 5 x 2,5 mm2) für andere 230-V-Verbraucher, wie Boiler, Geschirrspüler, Trockner u. Ä., mit einem gemeinsamen N-Leiter genutzt wird. Wie verhält es sich mit der Belastung des Neutralleiters, wenn über die Leitung mit 5 x 25 mm2 drei Großverbraucher angeschlossen sind?
- Bei drei einzelnen LSS stelle ich mir die Frage, was im Fehlerfall passiert, wenn in der Zuleitung der N-Leiter unterbrochen ist. Würde dann bei den Großverbrauchern als Versorgungsspannung 400 V anstelle von 230 V anliegen, was zur Zerstörung der Geräte führen könnte?
Ich gehe davon aus, dass sich die Anfrage
auf die allpolige Abschaltung durch eine
gemeinsame Einrichtung, z. B. mit einer Überstrom-
Schutzeinrichtung bezieht. Die allpolige
Abschaltung (ohne die Spezifikation „gemeinsam“)
als solches ist nicht immer zwingend
gefordert. So gibt es im Abschnitt 465.2 von
DIN VDE 0100-460 [1] für betriebsmäßiges
Schalten sinngemäß den folgenden Hinweis:
Beim betriebsmäßigen Schalten müssen nicht
immer alle aktiven Leiter eines Stromkreises
abgeschaltet werden.
So wird z. B. bei Sanftanlaufgeräten häufig nur
zweipolig geschaltet. Ungeachtet dessen
muss für jeden Stromkreis (oder für mehrere
gemeinsam) zum Zweck des Trennens (Freischalten)
immer „allpolig“ (jedoch nicht unbedingt
gemeinsam) geschaltet werden/werden
können.
Gemeinsame Überstrom-Schutzeinrichtung.
Soweit möglich sollte ein Drehstromkreis aus
meiner Sicht bezüglich des Schutzes bei Überlast
und Kurzschluss bzw. bei einem Körperschluss
immer allpolig durch eine gemeinsame
Schutzeinrichtung abgeschaltet
werden. Eine grundsätzliche Forderungen
hierzu gibt es in den Normen allerdings
nicht.
In den Normen der Reihe DIN VDE
0100 (VDE 0100) gibt es in einigen
Fällen lediglich eine Forderung nach
allpoliger gemeinsamer Abschaltung
des betreffenden Stromkreises –
aber auch nur dann, wenn ein gemeinsamer
Neutralleiter in diesem
Stromkreis mit verwendet wird, d. h.wenn ein Drehstromkreis in Wechselstromkreise
mit einem gemeinsamen Neutralleiter
aufgeteilt wird. Hierzu gibt es zwei zwingende,
wenn auch unterschiedliche Festlegungen in
den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE
0100). So wird im Abschnitt 559.6.4 von
DIN VDE 0100-559 [2] in etwa Folgendes gefordert:
Leuchtengruppen/Leuchtbänder, die auf die
drei Außenleiter eines Drehstromnetzes verteilt
werden und dabei an einem gemeinsamen
Neutralleiter angeschlossen sind,
müssen mit einer Trenneinrichtung nach DIN
VDE 0100-460 [1] versehen sein, die gleichzeitig
alle Außenleiter trennt.
Diese Festlegung ist ein Widerspruch in sich,
da beim Trennen nach [1] alle aktiven Leiter
(inklusive des Neutralleiters mit gewissen
Ausnahmen in TN-Systemen) getrennt werden
müssen und nicht nur die Außenleiter alleine.
Die zweite Forderung zu diesem Thema ist
diesbezüglich genauer. Im Abschnitt 528.1.2
von DIN VDE 0100-520 [3] ist hierzu in etwa
Folgendes festgelegt:
Die Zuordnung eines gemeinsamen Neutralleiters
für mehrere Hauptstromkreise ist nicht
zulässig (auch nicht, wenn eine gemeinsame
Abschalt-/Trenneinrichtung vorhanden wäre).
Jedoch dürfen aus einem Drehstromkreis mit
nur einem (gemeinsamen) Neutralleiter Einphasen-
Wechselstromkreise aus je einem
Außenleiter und dem Neutralleiter gebildet
werden, wenn die Zugehörigkeit der Stromkreise
durch ihre Anordnung erkennbar bleibt.
Dieser Drehstromkreis (aus dem Einphasen-
Wechselstromkreise gebildet wurden) muss
durch einen Schalter freigeschaltet werden
können, der alle aktiven Leiter gleichzeitig abschaltet.
Eines ist in beiden Fällen gleich, nämlich dass
dieses Abschalten nicht alleine durch Überstrom-Schutzeinrichtungen realisiert werden
muss. Das heißt, hierfür müssen nicht unbedingt
allpolige Schutzeinrichtungen (wie z. B.
Leitungsschutzschalter) vorgesehen werden,
was jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit
sinnvoll wäre. Vielmehr kann die Abschaltung
auch „übergeordnet“ realisiert werden. Das
„übergeordnete“ Abschalten lässt sich beispielsweise
durch eine häufig sowieso notwendige
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
realisieren. In diesen Fällen muss aber, wie in
[3] gefordert, die Überichtlichkeit (Zuordnung)
gegeben sein, was z. B. auch durch eine entsprechende
Beschriftung zu erreichen ist.
Notwendigkeit allpoliger Abschaltung. Hierbei
gehe ich wieder davon aus, dass die „gemeinsame“
Abschaltung gemeint ist. Wie zuvor
bereits erwähnt, müssen nicht alle Drehstromkreise
allpolig gemeinsam abgeschaltet
werden. Die allpolige und/oder gemeinsame
Abschaltung ist abhängig von der Art der
Stromkreise bzw. von der vorgesehenen
Schalthandlung. Somit muss ein Drehstrommotor
nicht unbedingt allpolig gemeinsam abgeschaltet
werden und es müssen auch keine
allpoligen Schutzeinrichtungen vorgesehen
werden, d. h. einzelne Leitungsschutzschalter
oder Sicherungen sind erlaubt. Sollte ein
notwendiger Überlastschutz (z. B. ein Bimetall-
Relais) ohne Phasenausfallschutz verwendet
werden, könnten bei Motoren allerdings Probleme
auftreten, wenn nur einpolig geschaltet
wird. Entsprechendes gilt für Drehstromsteckdosen.
Auch hierbei muss nicht allpolig
gemeinsam abgeschaltet werden. Dies gilt
auch dann, wenn an dieser Drehstromsteckdose
ein ortsveränderlicher Kleinverteiler
(z. B. Steckdosenverteiler), der mit einpoligen
Steckvorrichtungen bestückt ist, eingesteckt
wird. In diesem Fall wäre der Stecker des
Kleinverteilers die allpolige gemeinsame
Schalteinrichtung.
Auch Verteiler und Unterverteiler (die zweifelsohne
einen gemeinsamen Neutralleiter verwenden)
brauchen nicht gemeinsam abgeschaltet
zu werden. Hierbei handelt es sich
um ein Betriebsmittel (Niederspannungs-
Schaltgerätekombination), in welchem neue
Stromkreise (auch Wechselstromkreise mit
eigenenem Neutralleiter) gebildet werden. Darüber
hinaus muss die Elektrofachkraft ja die
fünf Sicherheitsregeln beachten und dabei
insbesondere die Spannungsfreiheit prüfen.
Bei einem Lichtband dagegen dürfte auch der
Laie, der nicht erkennen kann, dass er gegebenenfalls
drei Sicherungen herausdrehen
muss, einzelne Leuchten (auch wenn dies unzulässig
ist) oder Leuchtmittel auswechseln,
sodass eine Gefahr entstehen kann.
Und auch beim Elektroherd ist die allpolige gemeinsame
Abschaltung nicht gefordert, denn
auch hierbei handelt es sich um ein Betriebsmittel,
in welchem intern aus dem Drehstromkreis
drei Einphasen-Wechselstromkreise
mit gemeinsamem Neutralleiter
gebildet werden und welches der Laie
nicht öffnen muss (darf).
Wenn aber aus einer Herdanschlussdose
mehrere getrennte Abgänge
zu Einphasen-Wechselspannungsverbrauchsmitteln,
also mehrere Wechselstromkreise
mit nur einem Neutralleiter
gebildet werden (wie z. B.
unter Verwendung einer Herdanschlussdose
mit mehreren Auslässen), danngreift wieder der Abschnitt 528.1.2 von DIN
VDE 0100-520 [3]. Das heißt, solche Drehstromkreise
müssen durch eine allpolige gemeinsame
Einrichtung geschaltet/getrennt
werden können.
Belastung des Neutralleiters. Bezüglich der
Belastung des Neutralleiters gilt, dass es bei
der Aufteilung eines Drehstromkreises in Einphasen-
Wechselstromkreise mit einem gemeinsamen
Neutralleiter nicht zu einer Überlastung
des Neutralleiters kommen kann
(Oberwellenströme sind hier nicht betrachtet),
da sich der Strom im Neutralleiter bei gleichmäßiger
Aufteilung auf die drei Außenleiter
nicht addiert sondern zu Null geht. Das bedeutet,
bei exakt gleichen Außenleiterströmen
wird in dem Neutralleiter ein Strom nicht zum
fließen kommen. In der Praxis wird diese
gleichmäßige Aufteilung nicht zutreffen, sodass
im gemeinsamen Neutralleiter immer ein
Strom fließen wird. Dieser Strom im Neutralleiter
kann ohne Betrachtung möglicher Oberwellenströme
allerdings maximal den Wert
des größten Außenleiterstromes erreichen.
Dies wäre der Fall, wenn nur ein Verbrauchsmittel
(z. B. das mit dem größten Außenleiterstrom)
an einem Außenleiter sowie an dem
Neutralleiter im Betrieb ist. Der Außenleiterstrom
ist ja (hoffentlich) durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung begrenzt, sodass es selbst
bei mehreren Verbrauchsmitteln an einem
Außenleiter nicht zur Überlastung der Leiter
(Außenleiter, Neutralleiter) kommen kann.
Dabei wird natürlich vorausgesetzt, dass der
Querschnitt zu den anderen an der Herdanschlussdose
angeschlossenen Verbrauchsmittel der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung
entsprechend zugeordnet ist. Im
vorliegenden Fall müßte also ggf. auch zu
diesen anderen Verbrauchsmitteln ein Querschnitt
von 2,5 mm2 verlegt sein. Sofern mit
Oberwellenströmen zu rechnen ist, muss für
den Neutralleiter immer eine entsprechende
Betrachtung angestellt werden. Hierzu wird die
neue Fassung von DIN VDE 0100-430 (VDE
0100-430), die vermutlich im Jahr 2010 veröffentlicht
wird, Vorgaben enthalten.
Unterbrochener N-Leiter im Drehstromkreis.
Eine mögliche Unterbrechung des Neutralleiters
im Drehstromkreis, von dem auch Einphasen-
Wechselstromkreise gebildet werden,
ist immer ein Problem. Der Anfragende hat somit
Recht damit, dass bei einer Unterbrechung
des gemeinsam verwendeten Neutralleiters
die Einphasen-Wechselstromverbraucher (in
Reihe) zwischen zwei Außenleitern an der
verketteten Spannung, also an 400 V anliegen.
Je nach Leistung der angeschlossenen
Verbrauchsmittel kann sich dabei an einem
der Verbrauchsmittel eine sehr hohe Spannung
(bis nahezu 400 V) und an einem anderen
nur noch eine sehr geringe Sapnnung
ergeben. Dann würde das Verbrauchsmittel
mit der hohen Spannung vermutlich zerstrört
werden. Bei gleicher Leistung würden an jedem
Verbrauchsmittel aber nur 200 V anstehen,
sodass die Gefärdung geringer ist. Die
Verbrauchsmittel mit der kleineren Leistung
bekommen die höher Spannung ab.
Aufgrund dieser Problematik „Unterbrechung
des Neutralleiters“ wird auch im Abschnitt
530.3 von DIN VDE 0100-530 [4] gefordert,
dass die für den Anschluss des Neutralleiters
vorgesehenen/gekennzeichneten Kontakte
der vierpoligen Schalteinrichtungen vor den
anderen Kontakten (vor Außenleiterkontakten)
schließen und nach den Außenleiterkontakten
öffnen müssen.
Hinweis: Nicht immer erfüllen die einzelnen
vierpoligen Schalgeräte und Schutzeinrichtungen
diese Anforderungen bezüglich des Vorbzw.
Nacheilens, sondern gewährleisten nur
das gleichzeitige Schalten, was aus meiner
Sicht üblicherweise auch ausreichend sein
dürfte.
DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 46: Trennen und Schalten.
DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559):2009-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Andere elektrische Betriebsmittel Abschnitt 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen.
DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5: Auswahl und Errichtung von elektrischen Betriebsmitteln Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.
DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Schalt- und Steuergeräte.