Reduzierung des Leitungsquerschnitts
Ist es zulässig, Leitungen in Verteilern zu verjüngen, z. B. eine Leitung 16 mm² auf einen Klemstein zu führen und von dort aus dann mit einer Leitung 10 mm² weiter zu der Sicherung zu verdrahten?
Anschluss von Leitungen mit reduziertem
Querschnitt. Es werden die folgenden
zwei Varianten unterschieden:
1. Versetzen der Schutzeinrichtungen. Der in
dieser Anfrage beschriebene Anschluss einer
Leitung 10 mm2 an eine Leitung mit dem Querschnitt
16 mm2 entspricht dem Normalfall.
Sehr häufig wird der „verjüngte“ Leiter eines
Stromkreises an einen Klemmstein und dann
zur Überstromschutzeinrichtung für den Überlastschutz
oder zu einer Schutzeinrichtung
geführt, die den anzuschließenden Stromkreis
auch bei Kurzschlüssen schützt. Es handelt
sich hierbei um das Versetzen der Schutzeinrichtungen
zum Schutz von Kabeln und Leitungen
gemäß Abschnitt 5.4.2 in DIN VDE 0100-
430 [1]. Dies ist dann zulässig, wenn der
Leitungsabschnitt zwischen der Änderung des
Leiterquerschnitts, der Verlegungsweise oder
des Aufbaus einerseits und der Schutzeinrichtung
andererseits weder Abzweige noch Steckvorrichtungen
enthält. Grundsätzlich muss
eine der folgenden Forderungen erfüllt sein:
- Vorgenannter Leitungsabschnitt muss den Schutz bei Kurzschluss erfüllen.
- Vorgenannter Leitungsabschnitt darf nicht länger als 3 m sein und muss so ausgeführt sein, dass die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist. Diese Ausführung entspricht Abschnitt 521.13 von DIN VDE 0100-520 [2] zu der kurzschluss- und erdschlusssicheren Verlegung von Kabeln und Leitungen. In der Nähe brennbarer Stoffe ist diese Ausführung nicht zulässig.
2. Verzicht auf Schutzeinrichtungen zum
Schutz bei Überlast. Nach dieser Variante ist
zwar nicht gefragt worden, aber sie wird hier
genannt, weil eine Anwendung nicht auszuschließen
ist und dadurch ggf. auch Kosteneinsparungen
möglich sind. Unter der Voraussetzung,
dass nicht besondere Umgebungsbedingungen
vorliegen und abweichende
Anforderungen aus entsprechenden Normen
zu beachten sind (wie z. B. in feuer- und
explosionsgefährdeten Räumen), darf nach
Abschnitt 5.5 in [1] auf eine Schutzeinrichtung
zum Schutz bei Überlast unter folgenden
Bedingungen verzichtet werden:
- Die Leitung hinter der Änderung des Querschnitts oder Aufbaus oder die Art der Verlegung ist durch eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung bei Überlast geschützt.
- Es ist nicht mit dem Auftreten von Überströmen in den Kabeln und Leitungen zu rechnen, wobei auch hier vorausgesetzt wird, dass weder Abzweige noch Steckdosen vorhanden sind. Dies trifft auf Heißwasserbereiter, Durchlauferhitzer, Raumheizungen, Verbindungsleitungen zwischen Stromquellen (z. B. Generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren usw.) zu.
- Es handelt sich um Hilfsstromquellen. Hier ist der Verzicht auf eine Schutzeinrichtung zum Schutz bei Überlast zulässig, weil dort nicht mit dem Auftreten von Überströmen gerechnet wird.
- Es handelt sich um öffentliche Verteilungsnetze, die mit im Erdreich verlegten Kabeln oder als Freileitung ausgeführt sind.
DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430):1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. Schutzmaßnahmen; Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom.
DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kapitel 52: Kabel und Leitungsanlagen.