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Leseranfrage

Reduzierung des Leitungsquerschnitts

Ausgabe 4/2010

Ist es zulässig, Leitungen in Verteilern zu verjüngen, z. B. eine Leitung 16 mm² auf einen Klemstein zu führen und von dort aus dann mit einer Leitung 10 mm² weiter zu der Sicherung zu verdrahten?

Anschluss von Leitungen mit reduziertem

Querschnitt. Es werden die folgenden

zwei Varianten unterschieden:
1. Versetzen der Schutzeinrichtungen. Der in

dieser Anfrage beschriebene Anschluss einer

Leitung 10 mm2 an eine Leitung mit dem Querschnitt

16 mm2 entspricht dem Normalfall.

Sehr häufig wird der „verjüngte“ Leiter eines

Stromkreises an einen Klemmstein und dann

zur Überstromschutzeinrichtung für den Überlastschutz

oder zu einer Schutzeinrichtung

geführt, die den anzuschließenden Stromkreis

auch bei Kurzschlüssen schützt. Es handelt

sich hierbei um das Versetzen der Schutzeinrichtungen

zum Schutz von Kabeln und Leitungen

gemäß Abschnitt 5.4.2 in DIN VDE 0100-

430 [1]. Dies ist dann zulässig, wenn der

Leitungsabschnitt zwischen der Änderung des

Leiterquerschnitts, der Verlegungsweise oder

des Aufbaus einerseits und der Schutzeinrichtung

andererseits weder Abzweige noch Steckvorrichtungen

enthält. Grundsätzlich muss

eine der folgenden Forderungen erfüllt sein:

  • Vorgenannter Leitungsabschnitt muss den Schutz bei Kurzschluss erfüllen.
  • Vorgenannter Leitungsabschnitt darf nicht länger als 3 m sein und muss so ausgeführt sein, dass die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist. Diese Ausführung entspricht Abschnitt 521.13 von DIN VDE 0100-520 [2] zu der kurzschluss- und erdschlusssicheren Verlegung von Kabeln und Leitungen. In der Nähe brennbarer Stoffe ist diese Ausführung nicht zulässig.

2. Verzicht auf Schutzeinrichtungen zum

Schutz bei Überlast. Nach dieser Variante ist

zwar nicht gefragt worden, aber sie wird hier

genannt, weil eine Anwendung nicht auszuschließen

ist und dadurch ggf. auch Kosteneinsparungen

möglich sind. Unter der Voraussetzung,

dass nicht besondere Umgebungsbedingungen

vorliegen und abweichende

Anforderungen aus entsprechenden Normen

zu beachten sind (wie z. B. in feuer- und

explosionsgefährdeten Räumen), darf nach

Abschnitt 5.5 in [1] auf eine Schutzeinrichtung

zum Schutz bei Überlast unter folgenden

Bedingungen verzichtet werden:

  • Die Leitung hinter der Änderung des Querschnitts oder Aufbaus oder die Art der Verlegung ist durch eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung bei Überlast geschützt.
  • Es ist nicht mit dem Auftreten von Überströmen in den Kabeln und Leitungen zu rechnen, wobei auch hier vorausgesetzt wird, dass weder Abzweige noch Steckdosen vorhanden sind. Dies trifft auf Heißwasserbereiter, Durchlauferhitzer, Raumheizungen, Verbindungsleitungen zwischen Stromquellen (z. B. Generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren usw.) zu.
  • Es handelt sich um Hilfsstromquellen. Hier ist der Verzicht auf eine Schutzeinrichtung zum Schutz bei Überlast zulässig, weil dort nicht mit dem Auftreten von Überströmen gerechnet wird.
  •  Es handelt sich um öffentliche Verteilungsnetze, die mit im Erdreich verlegten Kabeln oder als Freileitung ausgeführt sind.
Literatur:

DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430):1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. Schutzmaßnahmen; Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom.

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel –- Kapitel 52: Kabel und Leitungsanlagen.