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Leseranfrage

Zulässigkeit von Sparwechselschaltungen

Ausgabe 5/2010

Ich bin zurzeit in einem Chemie-Unternehmen tätig. Bei einem Gespräch mit einem meiner Meister sagte dieser, dass die Sparwechselschaltung nicht mehr angewandt werden darf.

Ist das richtig und wenn ja, aus welchem Grund?

Aus der Anfrage entnehme ich, dass hier

wahrscheinlich ein Missverständnis vorliegt.

In der Installationstechnik sind sowohl

Wechselschaltungen als auch Sparwechselschaltungen

schon seit langer Zeit zulässig. In

grauer Vorzeit gab es mal eine „Sparwechselschaltung“,

die unter dem Namen „Hamburger

Schaltung“ bekannt geworden ist, jedoch nie

zulässig war.
Wechselschaltung. In der Normalausführung

einer Wechselschaltung wird der Außenleiter

an die Klemme L (bei Schaltern älterer Ausführung

an Klemme P) an einem von zwei

Wechselschaltern angeschlossen. Die beiden

Schalter sind durch zwei korrespondierende

Leitungsadern miteinander verbunden,

die an den dafür vorgesehenen Klemmen

angeschlossen werden. Die geschaltete Leitungsader

führt von der Klemme L des zweiten

Wechselschalters über die Klemmen in

der Leuchte zur Lampe. Der Neutralleiter N

und der Schutzleiter PE werden an die dafür

vorgesehenen Klemmen in der Leuchte oder

in dem Baldachin angeschlossen. Insgesamt

sind bei dieser Wechselschaltung fünf Leitungsadern

erforderlich (Bild (1)). Auf dem

Prinzip beruhen auch einige weitere Schaltungs-

Ausführungen, wie z. B. Kontroll-Wechselschaltungen.
Sparwechselschaltung. Abweichend von der

zuvor beschriebenen Wechselschaltung wird

bei der ebenso normgerechten Sparwechselschaltung

der Außenleiter in beiden Wechselschaltern

an je eine Klemme angeschlossen,

die bei der Wechselschaltung für den

Anschluss der korrespondierenden Leitungsadern

verwendet werden. Bei dieser Lösung

verbindet eine korrespondierende Leitungsader

die Klemmen L (bei Schaltern älterer

Ausführung Klemmen P) an beiden Schaltern.

Die an beiden Wechselschaltern frei

gebliebenen Klemmen werden durch eine

Leitungsader verbunden und dann über die

dafür vorgesehene Klemme in der Leuchte

oder hinter dem Baldachin an die Lichtquelle

angeschlossen.
Von Vorteil ist hier, dass eine Leitungsader als

korrespondierende Ader entfällt und somit nur

vier Adern für die Wechselschaltung erforderlich

sind (Bild (2)). Wird eine fünfadrige Leitung

verwendet, dann lässt sich die freie Ader zum

Anschluss zusätzlicher Verbraucher nutzen,

die z. B. über eine Steckdose angeschlossen

werden.
Unzulässige „Hamburger Schaltung“. Bei der

sogenannten „Hamburger Schaltung“ werden

die Außenleiter L sowie der Neutralleiter N (in

TT-Systemen für 230 V beide Außenleiter) in

beide Wechselschalter eingeführt und an die

für die korrespondierenden Leitungsadern

vorgesehenen Klemmen angeschlossen. Die

Leitungsadern für den Anschluss der Leuchte

werden an die Klemmen L in den Wechselschaltern

angeschlossen (Bild (3)). Solche Ausführungen sind generell unzulässig

und keine Sparwechselschaltungen. Bei ausgeschalteter

Lichtquelle kann der Neutralleiter

unterbrochen sein, jedoch die Spannung des

Außenleiters noch an der Lichtquelle anliegen.

Dies ist gefährlich und deshalb verboten. Hinzu

kommt, dass Kurzschlüsse nicht auszuschließen

sind. Zu Recht wird in [1] auf folgende

Festlegungen in Normen hingewiesen,

gegen die hier verstoßen wird:

  • Nach DIN VDE 0100-460, Abschnitt 465.1.2, dürfen Neutralleiter nicht durch einpolige Schalter unterbrochen sein [2].
  • Einpolige Wechselschalter müssen gemäß DIN VDE 0100-550 [3] bei einer Wechselschaltung am dem selben Außenleiter angeschlossen sein. Hiergegen würde in TTSystemen mit 230 V verstoßen werden, weil hier zwei Außenleiter erforderlich sind.

In Ex-Bereichen kommen gegebenenfalls

weitere Gefahren hinzu, die die Gefährdung

noch erhöhen können.

Bilder

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Literatur:

Müller, R.: Elektrotechnik – Lexikon für die Praxis. 2. stark berarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin: Huss Medien 2005.

DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 46: Trennen und Schalten.

DIN VDE 0100-550 (VDE 0100-550):1988-04 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte.