Zulässigkeit von Sparwechselschaltungen
Ich bin zurzeit in einem Chemie-Unternehmen
tätig. Bei einem Gespräch mit
einem meiner Meister sagte dieser, dass die
Sparwechselschaltung nicht mehr angewandt
werden darf.
Ist das richtig und wenn ja, aus welchem
Grund?
Aus der Anfrage entnehme ich, dass hier
wahrscheinlich ein Missverständnis vorliegt.
In der Installationstechnik sind sowohl
Wechselschaltungen als auch Sparwechselschaltungen
schon seit langer Zeit zulässig. In
grauer Vorzeit gab es mal eine „Sparwechselschaltung“,
die unter dem Namen „Hamburger
Schaltung“ bekannt geworden ist, jedoch nie
zulässig war.
Wechselschaltung. In der Normalausführung
einer Wechselschaltung wird der Außenleiter
an die Klemme L (bei Schaltern älterer Ausführung
an Klemme P) an einem von zwei
Wechselschaltern angeschlossen. Die beiden
Schalter sind durch zwei korrespondierende
Leitungsadern miteinander verbunden,
die an den dafür vorgesehenen Klemmen
angeschlossen werden. Die geschaltete Leitungsader
führt von der Klemme L des zweiten
Wechselschalters über die Klemmen in
der Leuchte zur Lampe. Der Neutralleiter N
und der Schutzleiter PE werden an die dafür
vorgesehenen Klemmen in der Leuchte oder
in dem Baldachin angeschlossen. Insgesamt
sind bei dieser Wechselschaltung fünf Leitungsadern
erforderlich (Bild (1)). Auf dem
Prinzip beruhen auch einige weitere Schaltungs-
Ausführungen, wie z. B. Kontroll-Wechselschaltungen.
Sparwechselschaltung. Abweichend von der
zuvor beschriebenen Wechselschaltung wird
bei der ebenso normgerechten Sparwechselschaltung
der Außenleiter in beiden Wechselschaltern
an je eine Klemme angeschlossen,
die bei der Wechselschaltung für den
Anschluss der korrespondierenden Leitungsadern
verwendet werden. Bei dieser Lösung
verbindet eine korrespondierende Leitungsader
die Klemmen L (bei Schaltern älterer
Ausführung Klemmen P) an beiden Schaltern.
Die an beiden Wechselschaltern frei
gebliebenen Klemmen werden durch eine
Leitungsader verbunden und dann über die
dafür vorgesehene Klemme in der Leuchte
oder hinter dem Baldachin an die Lichtquelle
angeschlossen.
Von Vorteil ist hier, dass eine Leitungsader als
korrespondierende Ader entfällt und somit nur
vier Adern für die Wechselschaltung erforderlich
sind (Bild (2)). Wird eine fünfadrige Leitung
verwendet, dann lässt sich die freie Ader zum
Anschluss zusätzlicher Verbraucher nutzen,
die z. B. über eine Steckdose angeschlossen
werden.
Unzulässige „Hamburger Schaltung“. Bei der
sogenannten „Hamburger Schaltung“ werden
die Außenleiter L sowie der Neutralleiter N (in
TT-Systemen für 230 V beide Außenleiter) in
beide Wechselschalter eingeführt und an die
für die korrespondierenden Leitungsadern
vorgesehenen Klemmen angeschlossen. Die
Leitungsadern für den Anschluss der Leuchte
werden an die Klemmen L in den Wechselschaltern
angeschlossen (Bild (3)). Solche Ausführungen sind generell unzulässig
und keine Sparwechselschaltungen. Bei ausgeschalteter
Lichtquelle kann der Neutralleiter
unterbrochen sein, jedoch die Spannung des
Außenleiters noch an der Lichtquelle anliegen.
Dies ist gefährlich und deshalb verboten. Hinzu
kommt, dass Kurzschlüsse nicht auszuschließen
sind. Zu Recht wird in [1] auf folgende
Festlegungen in Normen hingewiesen,
gegen die hier verstoßen wird:
- Nach DIN VDE 0100-460, Abschnitt 465.1.2, dürfen Neutralleiter nicht durch einpolige Schalter unterbrochen sein [2].
- Einpolige Wechselschalter müssen gemäß DIN VDE 0100-550 [3] bei einer Wechselschaltung am dem selben Außenleiter angeschlossen sein. Hiergegen würde in TTSystemen mit 230 V verstoßen werden, weil hier zwei Außenleiter erforderlich sind.
In Ex-Bereichen kommen gegebenenfalls
weitere Gefahren hinzu, die die Gefährdung
noch erhöhen können.
Bilder
Müller, R.: Elektrotechnik Lexikon für die Praxis. 2. stark berarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin: Huss Medien 2005.
DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 46: Trennen und Schalten.
DIN VDE 0100-550 (VDE 0100-550):1988-04 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte.