Skip to main content
Leseranfrage

Blaulichtanteil bei ESL und Halogenlampen

Ausgabe 5/2010

Als Alternativen für die gemäß EU-Verordnung [1] auslaufenden Glühlampensortimente werden Halogenlampen und vor allem Energiesparlampen genannt. Nun gab es in den Printmedien – hauptsächlich in der Tagespresse – vermehrt Berichte, laut denen die Verwendung von Energiesparlampen auch zur Schädigung der Augen führen kann. Man verweist dabei auf einen höheren Anteil von blauem Licht im Vergleich zu den Glühlampen, der eine Gefährdung darstellt.

Wie sind solche Aussagen zu bewerten?

Der wesentliche Anteil der Strahlung von

Energiesparlampen (ESL) stammt von

den zwei Leuchtstoffkomponenten Grün und

Rot. Hinzu kommen noch einige Linien von

der Quecksilber-Niederdruckentladung, doch

eine Blaukomponente enthält diese Leuchtstoffkombination

nicht. Die Komponenten

Grün, Rot sowie Blau gehören zu den sogenannten

Dreibanden-Leuchtstoffen, die auch

von den Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen

mit Stecksockel her bekannt

sind und je nach ihrer Mischung die jeweilige

Lichtfarbe bilden. Hierzu wurden auch

gleichlautende Angaben in einem Beitrag [2]

gemacht.
Der Blauanteil der ESL stammt also nur von

der Hg-Linie 435,6 nm (der Bereich „Blau“ der

optischen Strahlung geht von 420–495 nm)

und einem in der Intensität geringeren Linienpaar

404/407 nm (Bereich „Violett“). Für die

weitere Betrachtung lassen sich diese beiden

Liniengruppen zusammengefasst als „Blauanteil“

betrachten.
Der Begriff „Blauanteil“ beschreibt eine fotometrische

Größe, die sich auf das Helligkeitsempfinden

im blauen Spektralbereich

bezieht, also auf eine rein visuelle Funktion.

Für die Bewertung einer möglichen schädigenden

Wirkung muss die optische Strahlung

(hier die der Lampe) mit der Wirkungsfunktion für die jeweilige Schädigung bewertet

werden, d. h. für die Bewertung muss die Wirkungsfunktion

für diesen Schaden herangezogen

werden. Für Netzhautschäden durch

blaues Licht ist dies die Wirkungsfunktion für

„Blue Light Hazard“, die in der Norm IEC

62471 [3] beschrieben ist. Wenn man nun

die Spektren von Energiesparlampen (englischsprachliche

Kurzbezeichnung der ESL:

CFLi), Glühlampen bzw. Halogen-Glühlampen

mit dieser Wirkungsfunktion bewertet (genormt

auf gleiche Beleuchtungsstärkewerte),

so stellt man fest, dass ESL mit der Farbtemperatur

2700 K in Bezug auf den relativen

spektralen Risikofaktor nahezu den gleichen

Wert aufweisen wie Glühlampen bzw.

Halogen-Glühlampen. Hierfür gibt es eine einfache

Erklärung:
Die ESL haben lediglich zwei isolierte Liniengruppen

(435,6 nm und 404/407 nm) in dem

betreffenden Bereich und eine ergänzende

Strahlung durch den Leuchtstoff ist nicht vorhanden.

Herkömmilche Glühlampen und auch

Halogen-Glühlampen haben als Kontinuumstrahler

bei jeder Wellenlänge in diesem Bereich

einen entsprechenden Strahlungsanteil,

der sich in Summe addiert und somit nahezu

gleich ist mit dem Anteil aus den beiden

genannten Liniengruppen. Im Rahmen der Beantwortung

einer Leseranfrage sollen weitere

lichttechnisch-medizinische Details hier nicht

weiter aufgelistet werden.
Bewertung des Schädigungspotentials. Bezogen

auf die im Haushalt sowie in anderen

Bereichen eingesetzten ESL müssen die Aussagen

über einen schädigenden „Blauanteil“

von ESL als haltlos eingestuft werden. Eine

tabellarische Übersicht mit den Ergebnissen

aktueller Messungen an marktgängigen (und

auch neueren) Lampen verdeutlicht die zuvor

getroffenen Aussagen. Die Tafel {1} listet in

der mittleren Spalte die relativen spektralen

Risikofaktoren anhand der reinen spektralen

Bewertung für unterschiedliche Lampen auf

und die rechte Spalte zeigt die realistische Bewertung,

die auch die Strahldichte mit einbezieht.

So ist die Strahldichte bei einer klaren

Halogen-Glühlampe erheblich größer als bei

einer flächigen Lichtquelle, wie z. B. bei einer

Leuchtstofflampe oder ESL. Die Angabe „kritische

Zeit“ in der rechten Spalte bezieht sich

auf den Fall, dass ständig in die entsprechende

Lampe geblickt wird, was in der Praxis

kaum vorkommt, da der Blick normalerweise

ständig wechselt und die Lampen durch entsprechende

Leuchtenbauteile meistens auch

nicht sichtbar sind.
Eine Frage sei abschließend an die „Blaulichtschäden-

Verfechter“ erlaubt. Seit Jahrzehnten

sind Leuchtstofflampen der verschiedensten

Lichtfarben lichttechnisch und energetisch

erfolgreich im Einsatz, sind jedoch den ESL

ebenbürtig, was die Hg-Linien angeht. Das hat

diesen Kritikerkreis bislang in keiner Weise gestört.

Auf einmal kommt man aus der Deckung

heraus und greift fachlich haltlos die ESL an,

die streng genommen miniaturisierte Leuchtstofflampen

mit eingebautem Betriebsgerät

sind. Ein Blick in die Fachliteratur würde hilfreich

sein. Manchmal erscheint es so, dass

fachlich unkorrekte Angaben als Argumente

herhalten müssen.

Bilder

Bild 1

Literatur:

Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Amtsblatt der Europäischen Kommission vom 24.3.2009.

Schnor, R.: Fortschritte bei Energiesparlampen. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11; S. 881– 886.

IEC 62471:2006-07 Photobiological safety of lamps and lamp systems.