Blaulichtanteil bei ESL und Halogenlampen
Als Alternativen für die gemäß EU-Verordnung
[1] auslaufenden Glühlampensortimente
werden Halogenlampen und vor
allem Energiesparlampen genannt. Nun gab
es in den Printmedien – hauptsächlich in der
Tagespresse – vermehrt Berichte, laut denen
die Verwendung von Energiesparlampen
auch zur Schädigung der Augen führen kann.
Man verweist dabei auf einen höheren Anteil
von blauem Licht im Vergleich zu den Glühlampen,
der eine Gefährdung darstellt.
Wie sind solche Aussagen zu bewerten?
Der wesentliche Anteil der Strahlung von
Energiesparlampen (ESL) stammt von
den zwei Leuchtstoffkomponenten Grün und
Rot. Hinzu kommen noch einige Linien von
der Quecksilber-Niederdruckentladung, doch
eine Blaukomponente enthält diese Leuchtstoffkombination
nicht. Die Komponenten
Grün, Rot sowie Blau gehören zu den sogenannten
Dreibanden-Leuchtstoffen, die auch
von den Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen
mit Stecksockel her bekannt
sind und je nach ihrer Mischung die jeweilige
Lichtfarbe bilden. Hierzu wurden auch
gleichlautende Angaben in einem Beitrag [2]
gemacht.
Der Blauanteil der ESL stammt also nur von
der Hg-Linie 435,6 nm (der Bereich „Blau“ der
optischen Strahlung geht von 420–495 nm)
und einem in der Intensität geringeren Linienpaar
404/407 nm (Bereich „Violett“). Für die
weitere Betrachtung lassen sich diese beiden
Liniengruppen zusammengefasst als „Blauanteil“
betrachten.
Der Begriff „Blauanteil“ beschreibt eine fotometrische
Größe, die sich auf das Helligkeitsempfinden
im blauen Spektralbereich
bezieht, also auf eine rein visuelle Funktion.
Für die Bewertung einer möglichen schädigenden
Wirkung muss die optische Strahlung
(hier die der Lampe) mit der Wirkungsfunktion für die jeweilige Schädigung bewertet
werden, d. h. für die Bewertung muss die Wirkungsfunktion
für diesen Schaden herangezogen
werden. Für Netzhautschäden durch
blaues Licht ist dies die Wirkungsfunktion für
„Blue Light Hazard“, die in der Norm IEC
62471 [3] beschrieben ist. Wenn man nun
die Spektren von Energiesparlampen (englischsprachliche
Kurzbezeichnung der ESL:
CFLi), Glühlampen bzw. Halogen-Glühlampen
mit dieser Wirkungsfunktion bewertet (genormt
auf gleiche Beleuchtungsstärkewerte),
so stellt man fest, dass ESL mit der Farbtemperatur
2700 K in Bezug auf den relativen
spektralen Risikofaktor nahezu den gleichen
Wert aufweisen wie Glühlampen bzw.
Halogen-Glühlampen. Hierfür gibt es eine einfache
Erklärung:
Die ESL haben lediglich zwei isolierte Liniengruppen
(435,6 nm und 404/407 nm) in dem
betreffenden Bereich und eine ergänzende
Strahlung durch den Leuchtstoff ist nicht vorhanden.
Herkömmilche Glühlampen und auch
Halogen-Glühlampen haben als Kontinuumstrahler
bei jeder Wellenlänge in diesem Bereich
einen entsprechenden Strahlungsanteil,
der sich in Summe addiert und somit nahezu
gleich ist mit dem Anteil aus den beiden
genannten Liniengruppen. Im Rahmen der Beantwortung
einer Leseranfrage sollen weitere
lichttechnisch-medizinische Details hier nicht
weiter aufgelistet werden.
Bewertung des Schädigungspotentials. Bezogen
auf die im Haushalt sowie in anderen
Bereichen eingesetzten ESL müssen die Aussagen
über einen schädigenden „Blauanteil“
von ESL als haltlos eingestuft werden. Eine
tabellarische Übersicht mit den Ergebnissen
aktueller Messungen an marktgängigen (und
auch neueren) Lampen verdeutlicht die zuvor
getroffenen Aussagen. Die Tafel {1} listet in
der mittleren Spalte die relativen spektralen
Risikofaktoren anhand der reinen spektralen
Bewertung für unterschiedliche Lampen auf
und die rechte Spalte zeigt die realistische Bewertung,
die auch die Strahldichte mit einbezieht.
So ist die Strahldichte bei einer klaren
Halogen-Glühlampe erheblich größer als bei
einer flächigen Lichtquelle, wie z. B. bei einer
Leuchtstofflampe oder ESL. Die Angabe „kritische
Zeit“ in der rechten Spalte bezieht sich
auf den Fall, dass ständig in die entsprechende
Lampe geblickt wird, was in der Praxis
kaum vorkommt, da der Blick normalerweise
ständig wechselt und die Lampen durch entsprechende
Leuchtenbauteile meistens auch
nicht sichtbar sind.
Eine Frage sei abschließend an die „Blaulichtschäden-
Verfechter“ erlaubt. Seit Jahrzehnten
sind Leuchtstofflampen der verschiedensten
Lichtfarben lichttechnisch und energetisch
erfolgreich im Einsatz, sind jedoch den ESL
ebenbürtig, was die Hg-Linien angeht. Das hat
diesen Kritikerkreis bislang in keiner Weise gestört.
Auf einmal kommt man aus der Deckung
heraus und greift fachlich haltlos die ESL an,
die streng genommen miniaturisierte Leuchtstofflampen
mit eingebautem Betriebsgerät
sind. Ein Blick in die Fachliteratur würde hilfreich
sein. Manchmal erscheint es so, dass
fachlich unkorrekte Angaben als Argumente
herhalten müssen.
Bilder
Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Amtsblatt der Europäischen Kommission vom 24.3.2009.
Schnor, R.: Fortschritte bei Energiesparlampen. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11; S. 881 886.
IEC 62471:2006-07 Photobiological safety of lamps and lamp systems.