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Leseranfrage

CE-Kennzeichen für selbstgebaute DC-Steuerung

Ausgabe 5/2010

Für die Steuerung eines Spindelmotors (DC 24 V) habe ich eine Schaltung aus einem vorgefertigten akkugepufferten Netzteil und DC-24-V-Relais aufgebaut, die in einem Stahlblechgehäuse untergebracht ist. Alle Bedienelemente werden mit DC 24 V versorgt. Bislang wurden die betreffenden Antriebe über Installationsrelais und separate Hutschienen-Netzteile betrieben. Für diese „Konstruktionen“ lagen allerdings keinerlei Prüfbescheide oder Ähnliches vor, sodass ich mich nun für die Zusammenfassung der Steuergeräte in einem Gehäuse entschloss. Muss ich auch bei einer Kleinserie das CEZeichen beantragen?

Das akkugepufferte Netzteil besitzt die Zulassungen UL/CUL/TÜV/CB/CE. Inwiefern muss ich nun die DC-24-V-Seite prüfen?

Welche unabhängigen Prüforganisationen sind für den Fall zu empfehlen, dass ich die Steuerung prüfen lassen muss, und welcher Kostenrahmen wäre dafür zu veranschlagen?

Derartige Fälle werden durch die 1.

GPSGV [1] geregelt. Diese Verordnung ist

die Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie der EU [2] in deutsches Recht. Sie

beschreibt in § 1 die Beschaffenheit elektrischer

Betriebsmittel bei einer Nennspannung

zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom

und zwischen 75 und 1 500 V für

Gleichstrom. In § 3 wird die CE-Kennzeichnung

behandelt.
Da die beschriebene Steuerung mit DC 24 V

betrieben wird, fällt sie nicht in den Geltungsbereich

von [1] bzw. [2]. Eine Konformitätsbewertung,

Konformitätserklärung und

CE-Kennzeichnung sind also nicht gefordert.

Hingegen unterliegt aber das akkugepufferte

Netzteil der Niederspannungsrichtlinie und

ist daher ja auch gekennzeichnet.

Literatur:

Erste Verordnung zum Geräte- und Produkt - sicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen) (1. GPSGV), zuletzt geändert am 18.06.2008.

Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.