Skip to main content
Leseranfrage

Leiterfarben bei Maschinen

Ausgabe 5/2010

In einer Maschine, die uns ein externes Unternehmen geliefert hat, sind direkte Außenleiter (d. h. direkte abgesicherte Abgriffe vom L1/L2/L3-Außenleiterschienensystem) mit Verdrahtungsleitungen in der Farbe Rot ausgeführt. Dies haben wir bemängelt, da wir die Außenleiter in der Farbe Schwarz ausgeführt haben wollten, was auch korrigiert wurde. Bei zwei Strompfaden erwies sich die Korrektur als technisch und zeitlich sehr aufwändig, denn hier hätten in der Maschine einige Kabelbundwickelschläuche abgewickelt, die zwei roten Verdrahtungsleitungen gegen schwarze ausgetauscht und die Kabelbunde wieder neu umwickelt werden müssen. Diesen Aufwand betrieb das externen Unternehmen nicht. Es wurden lediglich die Verdrahtungsleitungen an den zugänglichen Stellen, ab dem Punkt, an dem diese aus den Kabelbundwickelschläuchen austreten, mit schwarzem Schrumpfschlauch überzogen. Im Wickelschlauch selbst sind diese Kabeladern aber weiterhin Rot.

Ist diese Art der Ausführung akzeptabel und zulässig oder wird damit gegen eine Norm verstoßen?

Die Kennzeichnung der Leiter für die elektrische

Ausrüstung von Maschinen ist in

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] geregelt.

Im Abschnitt 13.2.4 von [1] „Identifizierung

durch Farbe“ heißt es dazu unter anderem

sinngemäß:
Wo eine Identifizierung von Leitern anhand von

Farben vorgesehen ist, wird empfohlen, dass

die Farbe durchgehend über die ganze Länge

des Leiters benutzt wird. Das kann geschehen

  • mittels einer durchgehend farblich gekennzeichneten Isolierung oder
  • durch in regelmäßigen Abständen und an den Enden und an zugänglichen Stellen angebrachte Farbmarkierungen.

Als Farben sind Schwarz, Braun, Rot, Orange,

Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa

und Türkis zulässig. Die Farben Grün und Gelb

sollten aus Sicherheitsgründen nur da benutzt

werden, wo keine Verwechslungsgefahr mit

der Zweifarbenkombination Grün-Gelb für den

Schutzleiter besteht. Dies gilt auch für andere

Zweifarbenkombinationen aus den zuvor genannten

Farben.
Wenn Farben für die Identifizierung von Leitern

benutzt werden, empfiehlt die Norm [1] dafür

folgende Zuordnungen:

  •  Schwarz für Hauptstromkreise für Wechselund Gleichstrom;
  •  Rot für Steuerstromkreise für Wechselstrom;
  •  Blau für Steuerstromkreise für Gleichstrom;
  • Orange für ausgenommene Stromkreise, die nicht von der Netztrenneinrichtung abgeschaltet werden.

Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen

nach Abschnitt 13.2.1 von [1]. Danach muss

jeder Leiter an jedem Anschluss in Übereinstimmung

mit der Dokumentation identifizierbar

sein. Außerdem sind auch Anforderungen

an die Kennzeichnung von Schutz- und Neutralleitern

nach den Abschnitten 13.2.2 und

13.2.3 von [1] zu beachten.
Fazit. Mit Ausnahme der Farbkennzeichnung

von Schutz- und Neutralleitern sind die in der

Norm angegebenen Farbzuordnungen für die

Identifizierung von Leitern Empfehlungen, von

denen durchaus abgewichen werden darf.

Deshalb sollte die Farbzuordnung, wie auch

andere Details, möglichst bereits im Vorfeld

zwischen dem vorgesehenen Betreiber (Auftraggeber)

und dem Lieferanten abgestimmt

werden (siehe Abschnitt 4.1 „Allgemeines“

und Anhang B „Fragebogen für die elektrische

Ausrüstung von Maschinen“ in [1]). Ebenso

gilt die Anforderung nach einer durchgehenden

farblichen Kennzeichnung der Leiter nur als

Empfehlung, d. h. eine durchgehende Kennzeichnung

mit einer Farbe ist nicht zwingend

gefordert. Demzufolge steht die zusätzliche

Kennzeichnung der „roten“ Leiter mit schwarzen

Schrumpfschläuchen an den zugänglichen

Stellen durchaus im Einklang mit den normativen

Anforderungen und kann so akzeptiert

werden. In jedem Fall muss für die betreffenden

Stromkreise die Abweichung von der im

Allgemeinen üblichen Kennzeichnung der Leiter

in den technischen Unterlagen dokumentiert

werden.
Natürlich ist diese Lösung, insbesondere im

Hinblick auf später eventuell durchzuführende

Wartungs- und Reparaturarbeiten, als nicht

glücklich anzusehen. Zur Vermeidung der vom

Anfragenden geschilderten Probleme sollten

die Leiterfarben zukünftig bereits bei der Auftragsvergabe

eindeutig festgelegt werden.

Literatur:

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.