Leiterfarben bei Maschinen
In einer Maschine, die uns ein externes
Unternehmen geliefert hat, sind direkte
Außenleiter (d. h. direkte abgesicherte Abgriffe
vom L1/L2/L3-Außenleiterschienensystem)
mit Verdrahtungsleitungen in der
Farbe Rot ausgeführt. Dies haben wir bemängelt,
da wir die Außenleiter in der Farbe
Schwarz ausgeführt haben wollten, was auch
korrigiert wurde. Bei zwei Strompfaden erwies
sich die Korrektur als technisch und
zeitlich sehr aufwändig, denn hier hätten
in der Maschine einige Kabelbundwickelschläuche
abgewickelt, die zwei roten Verdrahtungsleitungen
gegen schwarze ausgetauscht
und die Kabelbunde wieder neu umwickelt
werden müssen. Diesen Aufwand
betrieb das externen Unternehmen nicht. Es
wurden lediglich die Verdrahtungsleitungen
an den zugänglichen Stellen, ab dem Punkt,
an dem diese aus den Kabelbundwickelschläuchen
austreten, mit schwarzem
Schrumpfschlauch überzogen. Im Wickelschlauch
selbst sind diese Kabeladern aber
weiterhin Rot.
Ist diese Art der Ausführung akzeptabel und
zulässig oder wird damit gegen eine Norm
verstoßen?
Die Kennzeichnung der Leiter für die elektrische
Ausrüstung von Maschinen ist in
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] geregelt.
Im Abschnitt 13.2.4 von [1] „Identifizierung
durch Farbe“ heißt es dazu unter anderem
sinngemäß:
Wo eine Identifizierung von Leitern anhand von
Farben vorgesehen ist, wird empfohlen, dass
die Farbe durchgehend über die ganze Länge
des Leiters benutzt wird. Das kann geschehen
- mittels einer durchgehend farblich gekennzeichneten Isolierung oder
- durch in regelmäßigen Abständen und an den Enden und an zugänglichen Stellen angebrachte Farbmarkierungen.
Als Farben sind Schwarz, Braun, Rot, Orange,
Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa
und Türkis zulässig. Die Farben Grün und Gelb
sollten aus Sicherheitsgründen nur da benutzt
werden, wo keine Verwechslungsgefahr mit
der Zweifarbenkombination Grün-Gelb für den
Schutzleiter besteht. Dies gilt auch für andere
Zweifarbenkombinationen aus den zuvor genannten
Farben.
Wenn Farben für die Identifizierung von Leitern
benutzt werden, empfiehlt die Norm [1] dafür
folgende Zuordnungen:
- Schwarz für Hauptstromkreise für Wechselund Gleichstrom;
- Rot für Steuerstromkreise für Wechselstrom;
- Blau für Steuerstromkreise für Gleichstrom;
- Orange für ausgenommene Stromkreise, die nicht von der Netztrenneinrichtung abgeschaltet werden.
Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen
nach Abschnitt 13.2.1 von [1]. Danach muss
jeder Leiter an jedem Anschluss in Übereinstimmung
mit der Dokumentation identifizierbar
sein. Außerdem sind auch Anforderungen
an die Kennzeichnung von Schutz- und Neutralleitern
nach den Abschnitten 13.2.2 und
13.2.3 von [1] zu beachten.
Fazit. Mit Ausnahme der Farbkennzeichnung
von Schutz- und Neutralleitern sind die in der
Norm angegebenen Farbzuordnungen für die
Identifizierung von Leitern Empfehlungen, von
denen durchaus abgewichen werden darf.
Deshalb sollte die Farbzuordnung, wie auch
andere Details, möglichst bereits im Vorfeld
zwischen dem vorgesehenen Betreiber (Auftraggeber)
und dem Lieferanten abgestimmt
werden (siehe Abschnitt 4.1 „Allgemeines“
und Anhang B „Fragebogen für die elektrische
Ausrüstung von Maschinen“ in [1]). Ebenso
gilt die Anforderung nach einer durchgehenden
farblichen Kennzeichnung der Leiter nur als
Empfehlung, d. h. eine durchgehende Kennzeichnung
mit einer Farbe ist nicht zwingend
gefordert. Demzufolge steht die zusätzliche
Kennzeichnung der „roten“ Leiter mit schwarzen
Schrumpfschläuchen an den zugänglichen
Stellen durchaus im Einklang mit den normativen
Anforderungen und kann so akzeptiert
werden. In jedem Fall muss für die betreffenden
Stromkreise die Abweichung von der im
Allgemeinen üblichen Kennzeichnung der Leiter
in den technischen Unterlagen dokumentiert
werden.
Natürlich ist diese Lösung, insbesondere im
Hinblick auf später eventuell durchzuführende
Wartungs- und Reparaturarbeiten, als nicht
glücklich anzusehen. Zur Vermeidung der vom
Anfragenden geschilderten Probleme sollten
die Leiterfarben zukünftig bereits bei der Auftragsvergabe
eindeutig festgelegt werden.
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.