Organisationsstruktur für mehrere VEFK
Bei einem größeren Unternehmen bin
ich verantwortliche Elektrofachkraft
(VEFK) für den Bereich des Werks am Standort.
Eine übergeordnete VEFK für den Gesamtbetrieb
gibt es nach Aussage unserer
Zentrale nicht. Somit arbeiten hier offenbar
mehrere VEFK parallel auf „gleicher Ebene“
ohne einen fachlichen Vorgesetzten.
Ist dies zulässig oder wird ein hierarchischer
Aufbau vorgeschrieben?
Die verantwortliche Elektrofachkraft
(VEFK) hat in dem ihr vom Unternehmer zugewiesenen
Aufgaben- und Kompetenzbereich
– neben der für allgemeine Führungs- und
Fachfragen zuständigen Führungskraft mit
Personal- und Disziplinarverantwortung – das
Sagen in allen elektrotechnischen Fachfragen.
Hierdurch hat sie für ihren Bereich die unternehmerische
„Elektro-Verantwortung“. Somit
kann ihr eine übergeordnete Führungskraft,
die nicht selbst Elektrofachkraft ist, nicht ihre
elektrotechnisch fachliche Entscheidungsbefugnis
streitig machen (DIN VDE 1000-10 [1],
Abschn. 6).
Ein hierarchischer Aufbau der betrieblichen
Elektro-Organisation wird weder in den gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften noch in
der DIN VDE 1000-10 [1] oder in den (neuen)
TRBS zwingend vorgeschrieben. Da die Unternehmensleitung
jedoch die oberste Verantwortung
im Unternehmen hat, muss sie die
Organisation der elektrotechnischen Sicherheit
rechtsicher gestalten, um im Schadensfall
ein Auswahl-, Organisations- oder Aufsichtsverschulden
ausschließen zu können.
Die dafür erforderliche „gerichtsfeste“ Organisation
ist eine an die hierarchischen Ebenen
in der Linie angepasste Elektro-Organisation.
Hierbei können aber auch einzelne Stufen in
der Hierarchie übersprungen bzw. Bereiche
elektrotechnisch zusammengefasst werden.
Unerlässlich für eine funktionierende und
gerichtsfeste Elektro-Organisation ist immer
eine klare Abgrenzung von Aufgaben und Kompetenzen.
Sollte eine Unternehmensleitung von einer
hierarchisch gegliederten Elektro-Organisation
absehen wollen, dann muss sichergestellt
sein, wer unter den einzelnen VEFK die verantwortliche
„Ober-Elektrofachkraft“ ist, an
die sich die untergeordneten VEFK wenden
können. Wer diese Funktion einnimmt, entscheidet
der Unternehmer, da er „im Ernstfall“
die oberste Verantwortung (nämlich die Auswahl-
und Organisationsverantwortung) trägt.
Die sicherste und damit wirklich gerichtsfeste
Organisation ist eine in die Hierarchie des
jeweiligen Unternehmens eingepasste klare
und eigene Elektro-Organisation (siehe hierzu
[2] und [3])
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Schliephacke, J.: Unternehmer-/Führungsverantwortung für elektrische Sicherheit im Unternehmen. Die BG; Ausgabe 04/2009; 196201.
Schliephacke, J.: Unternehmer- und Führungsverantwortung im Bereich der Elektrotechnik, Organisation und Rechtsfragen. Kissing: Weka Media 2009.