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Leseranfrage

Organisationsstruktur für mehrere VEFK

Ausgabe 5/2010

Bei einem größeren Unternehmen bin ich verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für den Bereich des Werks am Standort. Eine übergeordnete VEFK für den Gesamtbetrieb gibt es nach Aussage unserer Zentrale nicht. Somit arbeiten hier offenbar mehrere VEFK parallel auf „gleicher Ebene“ ohne einen fachlichen Vorgesetzten.

Ist dies zulässig oder wird ein hierarchischer Aufbau vorgeschrieben?

Die verantwortliche Elektrofachkraft

(VEFK) hat in dem ihr vom Unternehmer zugewiesenen

Aufgaben- und Kompetenzbereich

– neben der für allgemeine Führungs- und

Fachfragen zuständigen Führungskraft mit

Personal- und Disziplinarverantwortung – das

Sagen in allen elektrotechnischen Fachfragen.

Hierdurch hat sie für ihren Bereich die unternehmerische

„Elektro-Verantwortung“. Somit

kann ihr eine übergeordnete Führungskraft,

die nicht selbst Elektrofachkraft ist, nicht ihre

elektrotechnisch fachliche Entscheidungsbefugnis

streitig machen (DIN VDE 1000-10 [1],

Abschn. 6).
Ein hierarchischer Aufbau der betrieblichen

Elektro-Organisation wird weder in den gesetzlichen

Unfallverhütungsvorschriften noch in

der DIN VDE 1000-10 [1] oder in den (neuen)

TRBS zwingend vorgeschrieben. Da die Unternehmensleitung

jedoch die oberste Verantwortung

im Unternehmen hat, muss sie die

Organisation der elektrotechnischen Sicherheit

rechtsicher gestalten, um im Schadensfall

ein Auswahl-, Organisations- oder Aufsichtsverschulden

ausschließen zu können.

Die dafür erforderliche „gerichtsfeste“ Organisation

ist eine an die hierarchischen Ebenen

in der Linie angepasste Elektro-Organisation.

Hierbei können aber auch einzelne Stufen in

der Hierarchie übersprungen bzw. Bereiche

elektrotechnisch zusammengefasst werden.

Unerlässlich für eine funktionierende und

gerichtsfeste Elektro-Organisation ist immer

eine klare Abgrenzung von Aufgaben und Kompetenzen.
Sollte eine Unternehmensleitung von einer

hierarchisch gegliederten Elektro-Organisation

absehen wollen, dann muss sichergestellt

sein, wer unter den einzelnen VEFK die verantwortliche

„Ober-Elektrofachkraft“ ist, an

die sich die untergeordneten VEFK wenden

können. Wer diese Funktion einnimmt, entscheidet

der Unternehmer, da er „im Ernstfall“

die oberste Verantwortung (nämlich die Auswahl-

und Organisationsverantwortung) trägt.

Die sicherste und damit wirklich gerichtsfeste

Organisation ist eine in die Hierarchie des

jeweiligen Unternehmens eingepasste klare

und eigene Elektro-Organisation (siehe hierzu

[2] und [3])

Literatur:

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

Schliephacke, J.: Unternehmer-/Führungsverantwortung für elektrische Sicherheit im Unternehmen. Die BG; Ausgabe 04/2009; 196–201.

Schliephacke, J.: Unternehmer- und Führungsverantwortung im Bereich der Elektrotechnik, Organisation und Rechtsfragen. Kissing: Weka Media 2009.