Ölauffanggruben von Transformatoren prüfen
Ist es notwendig, die Ölauffanggruben von Transformatoren durch einen anerkannten Sachverständigen wiederkehrend prüfen zu lassen?
Durch bestellte Personen oder durch von
der obersten Wasserbehörde anerkannte
Organisationen müssen lediglich oberirdische
Anlagen für flüssige Stoffe der Gefährdungsstufen
C und D (in Schutzgebieten für flüssige
Stoffe der Gefährdungsstufen B, C und D) geprüft
werden. Grundlagen hierfür sind das
Wassergesetz – WG [1] sowie ebenfalls die
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen – VAwS [2] der
jeweiligen Bundesländer.
Zunächst ist das Gefährdungspotential in die
möglichen Stufen A bis D einzuordnen. Dies
hängt ab vom Volumen der Anlage und der
Gefährlichkeit der darin vorhandenen Stoffe
(Wassergefährdungsklasse WGK). Bei Transformatoren
lassen sich diese Angaben den
Transformatorpapieren oder dem Leistungsschild
entnehmen. Die Wassergefährdungsklasse
(WGK) wird nach der Verwaltungsvorschrift
über wassergefährdende Stoffe bestimmt
und ist bei Isolierölen im Allgemeinen
die „ungefährlichste“ Klasse WGK 1.
Aber Achtung: Wenn die WGK nicht eindeutig
bestimmt werden kann, ist gemäß [2] WGK 3
anzusetzen. Dies kann bei Transformatoren
älterer Bauart durchaus der Fall sein. Das
Volumen der Ölfüllung wird auf den Betriebsmitteln
angegeben. In Transformatoren bis
1 000 kVA sind weniger als 1 m³ Öl enthalten,
in Transformatoren bis 2 500 kVA schon über
1,5 m³ und in Transformatoren > 2 500 kVA
mehrere 10 m³.
Die Gefährdungsstufe ergibt sich aus einer
Tabelle, die in Tafel {1}
auszugsweise widergegeben
wird. Unter der Voraussetzung, dass
WGK 1 vorliegt, lässt sich hieraus für Transformatoren
mit einem Ölvolumen bis 100 m³
die Gefährdungsstufe A ermitteln. Damit wäre
nach § 19 in [2] eine Überprüfung durch anerkannte
Sachverständige nicht gefordert.
Wenn allerdings die WGK nicht eindeutig
bestimmt werden kann, sind die Auffangräume von Transformatoren > 1 000 kVA
prüfpflichtig. In Schutzgebieten gilt dies sogar
für die Auffangräume von Transformatoren
≥ 160 kVA.
Bilder
(Beispiel) Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2006.
(Beispiel) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) von Sachsen-Anhalt vom 28.03.2006.