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Leseranfrage

Kalibrierung von Mess- und Prüfgeräten

Ausgabe 5/2010

Müssen Messgeräte, mit denen ortsveränderliche elektrische Geräte oder Anlagen nach der Reparatur/Instandsetzung oder nach einer Erweiterung/Änderung/Neuinstallation geprüft werden, regelmäßig bei ihrem Hersteller kalibriert werden – und wenn ja, in welchen Zeitabständen?

Die Notwendigkeit der Kalibrierung eines

Messgeräts und somit natürlich auch der

höchstens zulässige Zeitabstand zwischen

zwei Kalibrierungen wird vor allem durch die

Messaufgabe des betreffenden Messgeräts

bestimmt. In Abhängigkeit von der Bedeutung

dieser Aufgabe und den Auswirkungen, die ein

Messfehler (Messunsicherheit) z. B. für die

Sicherheit haben kann, werden die Häufigkeit

des Kalibrierens sowie auch die jeweils für das

Kalibieren geeigneten und zugelassenen Prüfstellen/

Labors/Eichämter von der dafür zuständigen

Institution festgelegt.
Für den geschilderten Einsatz, das Prüfen von

elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln

nach DIN VDE 0100-600 [1], DIN VDE 0105-

100 [2], DIN EN 60204-1 [3], DIN VDE 0701-

0702 [4] u. a. Normen, gibt es keine derart

exakte allgemeingültige Vorgabe für alle dafür

zum Einsatz kommenden Prüf-/Messgeräte.

Weder der erforderliche Zeitabstand für eine

Kalibrierung noch die damit zu betrauenden

Institutionen werden in diesem Fall konkret benannt.

Vorgegeben wird lediglich ([4], Abschnitt

7), dass die Mess-/Prüfgeräte regelmäßig

zu prüfen sind – dies betrifft den Nachweis

der Sicherheit für die messende Person

– und zu kalibrieren sind – das betrifft die Genauigkeit

des angezeigten Messwertes. Ganz

streng genommen ist eine solche Vorgabe

eigentlich überflüssig, da jeder Arbeitgeber

gemäß Betriebssicherheitsgesetz [2] dafür zu

sorgen hat, dass seine Arbeitsmittel den jeweiligen

Anwendern einen sicheren Gebrauch

ermöglichen.
Das heißt in diesem Fall natürlich auch, dass

die für die Prüfung der Arbeitsmittel eingesetzten

Prüfgeräte genau genug sein müssen,

um die möglicherweise vorhandenen Sicherheitsmängel

bei den Arbeitsmitteln zu finden.

Das wiederum zwingt den Arbeitsgeber

dazu, seine Prüfgeräte so gut und so

oft wie notwendig kalibrieren zu lassen.

Was der Arbeitgeber unter „notwendig“

versteht und ob bzw. wie oft oder

durch wen er eine solche Kalibrierung

vornehmen lässt, das ist seine Sache.

Hierfür gibt es keine Vorgaben

sondern nur verbale Hinweise/Ermahnungen.


Bei den in der Anfrage erwähnten Prüfungen

hat es sich eingebürgert und als

ausreichend erwiesen, eine Kalibrierung alle

zwei Jahre vorzunehmen. Dieser relativ lange

Zeitraum wird mit den in diesen Fällen verhältnismäßig

geringen Anforderungen an die

Genauigkeit der Messwerte begründet. Zu diesen

Gründen gehören, dass

  • die einzuhaltenden Grenzwerte in den entsprechenden Normen zum größten Teil ziemlich willkürlich festlegt wurden und es beim Bewerten der Messwerte somit auf Tendenzen und nicht auf exakte Werte ankommt;
  • bei den Messgeräten zum Teil Messfehler (Messunsicherheiten) von bis zu 30 % zugelassen werden [5];
  • bei diesen Messungen der Messfehler (Messunsicherheit) beim Bewerten des Messwerts nicht berücksichtigt werden muss [1]–[4],
  • gegebenenfalls aber der höchstens zu erwartende Messfehler berücksichtigt wird, wenn es tatsächlich – wie beim Schleifenwiderstand – auf das Überschreiten eines bestimmten Wertes (Auslösestrom der Überstromschutzeinrichtung) ankommt.

Diese „Großzügigkeit“ kann die für Prüfungen

verantwortliche Elektrofachkraft natürlich

auch bei der Kalibrierung der genutzten Prüfgeräte

walten lassen. Es ist nicht erforderlich,

nun alle Prüfgeräte zu ihren Herstellern oder

zu einer amtlichen Prüfstelle zu schicken. Es

genügt also vollkommen, wenn ein geeignetes

Mess-/Prüfgerät durch seinen Hersteller kalibriert

wird, um dann nicht zum ständigen Einsatz

beim Prüfen, sondern als Messnormal

beim Kalibrieren aller anderen Gerät im eigenen

Hause verwendet wird. Dass damit eine

dafür befähigte und speziell unterwiesene

Elektrofachkraft betraut wird, ist selbstverständlich.
Die eigenständige Kalibrierung eines Mess-/

Prüfgeräts ist keine besonders schwierige Aufgabe

und umfasst lediglich:

  • den Vergleich des Messwerts des zu kalibrierenden Geräts mit dem Messwert des Messnorma ls, das die gleiche größe gemessen hat, sowie
  • die Feststellung, ob die Abweichung beider gemessener Werte geringer ist, als der für das zu kalibrierende Gerät in seiner Dokumentation genannte maximale Messfehler (Messunsicherheit).

Sollte eine Klärung der Richtigkeit eines Messwerts

unter Praxisbedingungen notwendig und

ein derartiges Messnormal nicht vorhanden

sein, dann genügt auch ein Vergleich des fraglichen

Messwerts mit denen von zwei anderen

Messgeräten, um eine ausreichend genaue

Bewertung zu ermöglichen. Auch hier müssen

die beiden als „Messnormal“ verwendeten

Messgeräte am gleichen Messobjekt/Messpunkt

unter etwa gleichen Messbedingungen

eingesetzt werden.
Umgang mit Messgeräten. Der jeweils Verantwortliche

muss bedenken, dass

  • eine „regelmäßige“ Kalibrierung natürlich auch mit der turnusmäßigen Prüfung des Messgeräts verbunden werden sollte und
  • es für Anwender des Messgeräts nicht nur wichtig ist, dessen Messunsicherheit zu kennen, sondern zudem auch zu wissen, dass das Messgerät einwandfrei und sicher funktioniert.

Weiterhin wird ein verantwortungsbewusster

Prüfer natürlich jede Messung dazu benutzen,

auch die Funktion und Genauigkeit seines

Prüfgeräts einer Kontrolle zu unterziehen. Er

weiß ja mit ziemlicher Sicherheit, welche

Messergebnisse beim Messen an einem zu

prüfenden Gerät zu erwarten sind und kann die

Messergebnisse seines Messgeräts durch

eine Kontrollmessung an einem intakten Gerät

kritisch bewerten. Somit wird – salopp gesagt

– beim Prüfen ständig „kalibriert“, wenn

der Prüfer die Übersicht behält und das Prüfen

ernst nimmt.
Es sei nochmals betont, dass der Verantwortliche

– hier die verantwortliche Elektrofachkraft

oder die gemäß Betriebssicherheitsverordnung

[6] ausgewählte befähigte Person –

angesichts der in seinem Verantwortungsbereich

notwendigen Genauigkeit beim Messen

und der dabei üblichen Beanspruchung der

Messgeräte zu entscheiden hat, wie er das

erforderliche Kalibrieren organisiert.

Literatur:

DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701- 0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte; Allge - meine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

DIN VDE 0404-1 (VDE 0404-1):2002- 05 Prüf- und Messeinrichtungen zum Prüfen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 27. September 2002.