Selektivität von Schutzeinrichtungen
In der DIN VDE 0100-718 wird in dem
Abschnitt 718.473.2.1 die Selektivität
für Schutzeinrichtungen gefordert.
Bezieht sich diese Forderung nur auf Schutzeinrichtungen
für Sicherheitszwecke oder auf
die gesamte elektrische Anlage?
Allgemeines. Das Thema „Selektivität von
Schutzeinrichtungen“ (d. h. Überstrombzw.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs))
führt immer wieder zu Diskussionen. Fakt ist,
dass es in den allgemeinen Teilen (den allgemein
immer gültigen Teilen 100 bis 600) eine
zwingende Forderung nach Selektivität nicht
gibt, auch wenn sie in elektrischen Anlagen angestrebt
werden sollte, soweit das möglich ist.
Festlegungen gibt es nur im Abschnitt 563.4
von DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) [1],
die aber nur Festlegungen für elektrische Anlagen
für Sicherheitszwecke enthält, also nicht
allgemein anzuwenden ist. Darin ist jedoch
sinngemäß festgelegt, dass bei der Auswahl
sowie bei dem Einbau von Überstrom-Schutzeinrichtungen
beachtet werden muss, dass
das Ansprechen einer Überstrom-Schutzeinrichtung
die anderen Stromkreise der elektrischen
Anlage für Sicherheitszwecke nicht
beeinträchtigen darf.
Aussagen zur Selektivität sind auch in den Abschnitten
535.1.3 und 535.2.2 von DIN VDE
0100-530 (VDE 0100-530) [2] enthalten. Jedoch
wird dort nur angeführt, wie Selektivität
bei in Reihe geschalteten Schutzeinrichtungen
erreicht werden kann. Aus genau diesen Festlegungen
wird aber häufig abgeleitet, dass es
sich dabei um eine Forderung nach Selektivität
handelt, was nicht stimmt. Auch aus der
neuen DIN VDE 0100-100 (VDE 0100) [3]
könnte man diesbezüglich eine gewisse Forderung
ableiten. Im Abschnitt 314.1 von [3] ist
u. a. in etwa folgende Festlegung enthalten:
„Soweit erforderlich muss jede elektrische
Anlage in mehrere Stromkreise aufgeteilt
werden, um:
- die Gefahren und die Folgen von Fehlern möglichst klein zu halten;
- eine sichere Besichtigung, Prüfung und Instandhaltung zu erleichtern;
- Gefahren zu berücksichtigen, die durch einen Fehler in einem einzelnen Stromkreis entstehen können …“
Wenn also durch einen Fehler in einem Stromkreis
auch eine übergeordnete gemeinsame
Schutzeinrichtung ansprechen wird, könnten
formal diese Forderungen nicht erfüllt werden.
Abgeschwächt wird aber diese Festlegung
durch die Worte „soweit erforderlich“. Außerdem
ist die Selektivität als solches nicht
explizit gefordert. Gäbe es eine solche Forderung,
dann müssten unter diesem Gesichtspunkt
Sicherungen mit nachgeschalteten Leitungsschutzschaltern
verboten werden, da in
solchen Fällen nur sehr bedingt Selektivität erreicht
werden kann. Nach meiner Sicht ist es
deswegen in den meisten Fällen ausreichend,
mehrere Stromkreise mit getrennten Schutzeinrichtungen
zu bilden und soweit notwendig
eine wesentlich nennstromgrößere Schutzeinrichtung
vorzusehen (mit der meist Selektivität
erreicht werden kann). Damit lassen sich die
Anforderungen von [3] erfüllen. Soweit die
allgemeinen Anforderungen.
Zur Frage: Bezüglich der Anfrage gilt, dass es
nur in dem Abschnitt 718.611 von DIN VDE
0100-718 (VDE 0100-718) [4] Festlegungen
zur Selektivität gibt. Und das auch nur bei den
Anforderungen für (spezielle) Prüfungen, obwohl
es in der eigentlichen Norm eine solche
Forderung weder für die normale elektrische
Anlage gibt, noch für Anlagen, die Sicherheitszwecken
dienen. Jedoch sind entsprechende
Anforderungen für Sicherheitszwecke aus [1]
mit zu berücksichtigen, sodass für die Stromkreise,
die Sicherheitszwecken dienen, auch
Selektivität erreicht werden muss. Für alle
anderen Fällen sind mir zwingende Forderungen
nicht bekannt.
DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):1995-07 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke.
DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Schalt- und Steuergeräte.