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Leseranfrage

Selektivität von Schutzeinrichtungen

Ausgabe 6/2010

In der DIN VDE 0100-718 wird in dem Abschnitt 718.473.2.1 die Selektivität für Schutzeinrichtungen gefordert.

Bezieht sich diese Forderung nur auf Schutzeinrichtungen für Sicherheitszwecke oder auf die gesamte elektrische Anlage?

Allgemeines. Das Thema „Selektivität von

Schutzeinrichtungen“ (d. h. Überstrombzw.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs))

führt immer wieder zu Diskussionen. Fakt ist,

dass es in den allgemeinen Teilen (den allgemein

immer gültigen Teilen 100 bis 600) eine

zwingende Forderung nach Selektivität nicht

gibt, auch wenn sie in elektrischen Anlagen angestrebt

werden sollte, soweit das möglich ist.
Festlegungen gibt es nur im Abschnitt 563.4

von DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) [1],

die aber nur Festlegungen für elektrische Anlagen

für Sicherheitszwecke enthält, also nicht

allgemein anzuwenden ist. Darin ist jedoch

sinngemäß festgelegt, dass bei der Auswahl

sowie bei dem Einbau von Überstrom-Schutzeinrichtungen

beachtet werden muss, dass

das Ansprechen einer Überstrom-Schutzeinrichtung

die anderen Stromkreise der elektrischen

Anlage für Sicherheitszwecke nicht

beeinträchtigen darf.
Aussagen zur Selektivität sind auch in den Abschnitten

535.1.3 und 535.2.2 von DIN VDE

0100-530 (VDE 0100-530) [2] enthalten. Jedoch

wird dort nur angeführt, wie Selektivität

bei in Reihe geschalteten Schutzeinrichtungen

erreicht werden kann. Aus genau diesen Festlegungen

wird aber häufig abgeleitet, dass es

sich dabei um eine Forderung nach Selektivität

handelt, was nicht stimmt. Auch aus der

neuen DIN VDE 0100-100 (VDE 0100) [3]

könnte man diesbezüglich eine gewisse Forderung

ableiten. Im Abschnitt 314.1 von [3] ist

u. a. in etwa folgende Festlegung enthalten:
„Soweit erforderlich muss jede elektrische

Anlage in mehrere Stromkreise aufgeteilt

werden, um:

  • die Gefahren und die Folgen von Fehlern möglichst klein zu halten;
  • eine sichere Besichtigung, Prüfung und Instandhaltung zu erleichtern;
  • Gefahren zu berücksichtigen, die durch einen Fehler in einem einzelnen Stromkreis entstehen können …“

Wenn also durch einen Fehler in einem Stromkreis

auch eine übergeordnete gemeinsame

Schutzeinrichtung ansprechen wird, könnten

formal diese Forderungen nicht erfüllt werden.

Abgeschwächt wird aber diese Festlegung

durch die Worte „soweit erforderlich“. Außerdem

ist die Selektivität als solches nicht

explizit gefordert. Gäbe es eine solche Forderung,

dann müssten unter diesem Gesichtspunkt

Sicherungen mit nachgeschalteten Leitungsschutzschaltern

verboten werden, da in

solchen Fällen nur sehr bedingt Selektivität erreicht

werden kann. Nach meiner Sicht ist es

deswegen in den meisten Fällen ausreichend,

mehrere Stromkreise mit getrennten Schutzeinrichtungen

zu bilden und soweit notwendig

eine wesentlich nennstromgrößere Schutzeinrichtung

vorzusehen (mit der meist Selektivität

erreicht werden kann). Damit lassen sich die

Anforderungen von [3] erfüllen. Soweit die

allgemeinen Anforderungen.
Zur Frage: Bezüglich der Anfrage gilt, dass es

nur in dem Abschnitt 718.611 von DIN VDE

0100-718 (VDE 0100-718) [4] Festlegungen

zur Selektivität gibt. Und das auch nur bei den

Anforderungen für (spezielle) Prüfungen, obwohl

es in der eigentlichen Norm eine solche

Forderung weder für die normale elektrische

Anlage gibt, noch für Anlagen, die Sicherheitszwecken

dienen. Jedoch sind entsprechende

Anforderungen für Sicherheitszwecke aus [1]

mit zu berücksichtigen, sodass für die Stromkreise,

die Sicherheitszwecken dienen, auch

Selektivität erreicht werden muss. Für alle

anderen Fällen sind mir zwingende Forderungen

nicht bekannt.

Literatur:

DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):1995-07 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke.

DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt- und Steuergeräte.