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Leseranfrage

Bestandsschutz bei Verteilerwechsel

Ausgabe 6/2010

In einem Logistikunternehmen soll ein Standverteiler (Baujahr 1970) aufgrund diverser Mängel ersetzt werden. Die hier abgesicherten Stromkreise versorgen neben der Beleuchtung auch Steckdosen für Ladestationen und Bürocontainer.

  1. Muss für die Stromkreise ein Fehlerstromschutz nachgerüstet werden?H
  2. Handelt es sich um einen Laienbereich, auch wenn die Nutzer dieser Elektroanlage unterwiesene Fachleute sind?

Grundsätzlich gilt hier, dass elektrische

Anlagen, die nach den zum Zeitpunkt der

Errichtung gültigen Normen errichtet wurden,

nicht an Forderungen in neueren Normen

angepasst werden müssen – auch wenn in der

vorhandenen elektrischen Anlage Betriebsmittel

(z. B. Verteiler, Kabel/Leitungen, Steckdosen,

Schalter usw.) ausgetauscht oder

erneuert werden. Dabei ist es unbedeutend,

ob dieser Austausch im Wohnungsbau oder im

gewerblichen Bereich erfolgt.
Wenn sich die elektrische Anlage allerdings in

einem desolaten Zustand befindet, sodass

Gefahr in Verzug ist (z. B. weil durch Messung

festgestellt wurde, dass der Isolationswiderstand

nicht mehr erfüllt wird), kann es notwendig

sein, dass z. B. Kabel/Leitungen mit

einem zu geringem Isolationswiderstand ausgewechselt

werden müssen, was dann sinnvollerweise

zu einer vollständigen Erneuerung

– unter Beachtung neuerer Normen – führen

sollte. Hierbei handelt es sich aber nicht um

eine Anpassung, sondern um das Wiederherstellen

des ordnungsgemäßen Zustandes der

elektrischen Anlage.


Zu 1: Eine Forderung, für vorhandene Steckdosen

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)

mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht

größer als 30 mA nachzurüsten, gibt es nicht,

wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung der

elektrischen Anlage nicht gefordert waren. Ob

für die Steckdosen der Ladestationen, die sich

ggf. im Außenbereich befinden, Fehlerstrom-

Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom

von maximal 30 mA

hätten vorhanden sein müssen (wobei es

nicht um Nachrüstung geht), hängt vom Zeitpunkt

der Errichtung ab. Eine solche Forderung

nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)

für Steckdosen im Außenbereich gibt es nämlich

schon seit 1988, damals in DIN VDE

0100-737 (VDE 0100-737) enthalten.
Entsprechendes würde auch für die Steckdosen

in den Bürocontainern zutreffend sein.

Für Bürocontainer ist zusätzlich zu den allgemeinen

Anforderungen auch DIN VDE 0100-

717 (VDE 0100-717) [1] zutreffend, in der

allgemein – je nach Ausführung der Stromversorgung

– Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

(RCDs) gefordert sind, insbesondere für Steckdosen.
Zu 2: Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE 0100-

410 (VDE 0100-410) [2] mit der Forderung

nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)

mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom

von 30 mA ist nicht auf den Laienbereich

beschränkt. Dass die Personen, die die

Steckdosen nutzen, unterwiesene Personen

sind, ist nicht alleine ausschlaggebend, um

auf die genannten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

(RCDs) verzichten zu können. Aufgrund

der etwas unklaren Festlegung in der Norm [2]

wurde vom zuständigen UK eine Verlautbarung

veröffentlicht, die unter [3] nachzulesen ist.
Fazit. Eine Nachrüstung von Fehlerstrom-

Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom

von maximal 30 mA

ist für vorhandene Steckdosen beim Auswechseln

eines Verteilers nicht gefordert, in

vielen Fällen aber zu empfehlen.

Literatur:

DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7- 717: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen oder in transportablen Baueinheiten.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

www.dke.de/dke/auskuenfte+zu+normen/mitteilungen+ der+arbeitsgremien/installationstechnik +anlagen+geraete+maschinen/2009-oeffentlich/ verlautbarung+zu+din+vde+0100-410.htm