Bestandsschutz bei Verteilerwechsel
In einem Logistikunternehmen soll ein
Standverteiler (Baujahr 1970) aufgrund
diverser Mängel ersetzt werden. Die
hier abgesicherten Stromkreise versorgen
neben der Beleuchtung auch Steckdosen für
Ladestationen und Bürocontainer.
- Muss für die Stromkreise ein Fehlerstromschutz nachgerüstet werden?H
- Handelt es sich um einen Laienbereich, auch wenn die Nutzer dieser Elektroanlage unterwiesene Fachleute sind?
Grundsätzlich gilt hier, dass elektrische
Anlagen, die nach den zum Zeitpunkt der
Errichtung gültigen Normen errichtet wurden,
nicht an Forderungen in neueren Normen
angepasst werden müssen – auch wenn in der
vorhandenen elektrischen Anlage Betriebsmittel
(z. B. Verteiler, Kabel/Leitungen, Steckdosen,
Schalter usw.) ausgetauscht oder
erneuert werden. Dabei ist es unbedeutend,
ob dieser Austausch im Wohnungsbau oder im
gewerblichen Bereich erfolgt.
Wenn sich die elektrische Anlage allerdings in
einem desolaten Zustand befindet, sodass
Gefahr in Verzug ist (z. B. weil durch Messung
festgestellt wurde, dass der Isolationswiderstand
nicht mehr erfüllt wird), kann es notwendig
sein, dass z. B. Kabel/Leitungen mit
einem zu geringem Isolationswiderstand ausgewechselt
werden müssen, was dann sinnvollerweise
zu einer vollständigen Erneuerung
– unter Beachtung neuerer Normen – führen
sollte. Hierbei handelt es sich aber nicht um
eine Anpassung, sondern um das Wiederherstellen
des ordnungsgemäßen Zustandes der
elektrischen Anlage.
Zu 1: Eine Forderung, für vorhandene Steckdosen
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht
größer als 30 mA nachzurüsten, gibt es nicht,
wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung der
elektrischen Anlage nicht gefordert waren. Ob
für die Steckdosen der Ladestationen, die sich
ggf. im Außenbereich befinden, Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom
von maximal 30 mA
hätten vorhanden sein müssen (wobei es
nicht um Nachrüstung geht), hängt vom Zeitpunkt
der Errichtung ab. Eine solche Forderung
nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
für Steckdosen im Außenbereich gibt es nämlich
schon seit 1988, damals in DIN VDE
0100-737 (VDE 0100-737) enthalten.
Entsprechendes würde auch für die Steckdosen
in den Bürocontainern zutreffend sein.
Für Bürocontainer ist zusätzlich zu den allgemeinen
Anforderungen auch DIN VDE 0100-
717 (VDE 0100-717) [1] zutreffend, in der
allgemein – je nach Ausführung der Stromversorgung
– Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) gefordert sind, insbesondere für Steckdosen.
Zu 2: Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE 0100-
410 (VDE 0100-410) [2] mit der Forderung
nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom
von 30 mA ist nicht auf den Laienbereich
beschränkt. Dass die Personen, die die
Steckdosen nutzen, unterwiesene Personen
sind, ist nicht alleine ausschlaggebend, um
auf die genannten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) verzichten zu können. Aufgrund
der etwas unklaren Festlegung in der Norm [2]
wurde vom zuständigen UK eine Verlautbarung
veröffentlicht, die unter [3] nachzulesen ist.
Fazit. Eine Nachrüstung von Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom
von maximal 30 mA
ist für vorhandene Steckdosen beim Auswechseln
eines Verteilers nicht gefordert, in
vielen Fällen aber zu empfehlen.
DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717):2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7- 717: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen oder in transportablen Baueinheiten.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
www.dke.de/dke/auskuenfte+zu+normen/mitteilungen+ der+arbeitsgremien/installationstechnik +anlagen+geraete+maschinen/2009-oeffentlich/ verlautbarung+zu+din+vde+0100-410.htm