Maschinenprüfung durch den Hersteller
Als Hersteller haben wir eine Frage zu
der Erstprüfung von Maschinen nach
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Einer unserer
Kunden fordert alle Prüfungen nach Absch.
18 der zuvor genannten Norm. Nach meiner
Auffassung kann die Messung der Fehlerschleifenimpedanz
nach Absch. 18.2.2 entfallen,
da sie an die Bedingungen aus Absch.
18.2.3 sowie an die Tabellen 9 und 10
geknüpft ist (maximale Kabellängen gemäß
Tabelle 10 werden eingehalten). Geliefert
wird die Maschine nach Verfahren C komplett.
Sind meine Überlegungen richtig?
Die Vorgaben der Norm VDE 0113-1 [1]
sind wie auch bei den anderen Sicherheits-
bzw. Prüfnormen Mindestforderungen.
Andererseits kann von diesen Vorgaben auch
abgewichen werden, wenn die Sicherheit auf
andere Weise, d. h. hier mit anderen Prüfverfahren,
gewährleistet werden kann. Somit
liegt die Entscheidung bei der für die Prüfung
verantwortlichen Elektrofachkraft, also bei
dem Anfragenden. Natürlich muss er seine
Entscheidung – im konkreten Fall also den Verzicht
auf das Messen der Schleifenimpedanz
– gegenüber anderen, zu einem Hinterfragen
berechtigten Elektrofachkräften begründen
können. Da der Kunde sicherlich durch seine
verantwortliche Elektrofachkraft vertreten
wird, bleibt dem Anfragenden nichts anderes
übrig, als diese Elektrofachkraft anhand der
Norm von der Richtigkeit seines Standpunkts
zu überzeugen. Die Meinung eines Dritten, in
diesem Fall wäre das meine Antwort auf die
Frage, ist sicherlich fachlich interessant und
vielleicht auch überzeugend, aber in keiner
Weise für den Fragesteller oder für seinen
Kunden verbindlich.
Gelingt es dem Hersteller der Maschine nicht,
den Kunden von der Richtigkeit seines Standpunkts
zu überzeugen, dann wird er wohl der
Forderung nachkommen müssen, auch die
Schleifenimpedanz zu messen. Der Kunde
muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung
[2] von der Sicherheit der zu übernehmenden
Maschine überzeugt sein und sitzt
zudem als Kunde ja ohnehin am längeren
Hebel.
Verzicht auf Messung der Schleifenimpedanz.
Aus meiner Sicht sollte weder in
einer Anlage noch bei einer Maschine
auf das Messen der Schleifen -
impedanz verzichtet werden. Das
Messen des Schutzleiterwiderstands
allein genügt nicht. Rechen- und ähnliche
Verfahren bringen keine Aussage
über den tatsächlichen Zustand der Leitungsadern.
Der Prüfer muss den Wert der Impedanz
der Schleife (L_PE) als Messergebnis vor
Augen haben, ihn im Vergleich mit dem
Schutzleiterwiderstand kritisch bewerten und
danach entscheiden, ob die Schleife den üblichen
Anforderungen und damit den Abschaltbedingungen
genügt.
Selbst wenn sich die Berechtigung eines Verzichts
aus den Normenvorgaben herleiten
lässt, kann dieses Recht nicht willkürlich in
Anspruch genommen werden. Es ist immer
erforderlich nachzuweisen, dass trotz dieses
Verzichts alle etwaigen Mängel gleichermaßen
entdeckt und die Sicherheit mit der gleichen
Konsequenz gewährleistet wird.
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.