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Leseranfrage

Zwischenzähler für Kleingärten mit SNV

Ausgabe 7/2010

Wir haben die Aufgabe, in mehreren Verteilern für Kleingärten Zwischenzähler zu installieren (Bild (1)). Dies wollen wir folgendermaßen ausführen: Der Einsatz des oberen SNV-Kastens (SNV = stahlblechgekapselte Niederspannungsverteilung) wird ersetzt durch einen zweireihigen Aufputz- Kleinverteiler, einschließlich N- und PE-Schiene. In diesem Kleinverteiler werden ein dreipoliges D02-Element als Vorsicherung, ein Drehstrom-Zwischenzähler als Reiheneinbaugerät und mehrere einpolige Leitungsschutzschalter als Abgangssicherungen für die Zuleitungen zu den Gärten eingebaut. Die Zuleitung von den Klemmen im unteren SNV-Kasten zu den D02-Elementen wird als spannungsfeste Aderleitung mit 16 mm² Querschnitt ausgeführt und die Vorsicherung der Zuleitung (NAYY-I 4 x 95 mm²) zum Verteiler beträgt 80 A. An der PEN-Klemme der Zuleitung soll eine Aufteilung in PE- und N-Leiter erfolgen, sodass also ein TN-S-Netz entsteht.

Dürfen wir in SNV-Kästen Umbaumaßnahmen ausführen und bewegen wir uns mir der beschriebenen Ausführungsart im Rahmen der Vorschriften?

Ist noch ein ausreichender Berührungsschutz gegeben, wenn die Abdeckung des Kleinverteilers nicht montiert ist?

Hintergrund. Die betreffende Anlage in

den Kleingärten ist höchstwahrscheinlich

mit einer Verrechnungsmesseinrichtung ausgestattet,

die den gesamten Stromverbrauch

aller angeschlossenen Kleingärten erfasst.

Bei den jetzigen und künftig zu erwartenden

Strompreisen ist es verständlich, wenn sich

die Nutzer der Kleingärten über ihren Anteil

am Stromverbrauch anhand von gesonderten

Messungen informieren können.
Zwischenzähler gehören zur Anlage des Anschlussnehmers.

Zwischenzähler können nur

im Abnehmerteil – also hinter den Messeinrichtungen

des Netzbetreibers und damit auch

nicht in den zu plombierenden Anlageteilen –

angeordnet werden, die im Abschnitt 4 in den

Technischen Anschlussbedingungen (TAB) [1]

ausgewiesen sind. Da Zwischenzähler nicht in

dem Netzabschnitt des Netzbetreibers vorzusehen

sind, kann der Anschlussnehmer mit

dem Anfragenden als Auftragnehmer selbst

über die Art und Form der Ausführung der

Zwischenzähler entscheiden. Nach § 13, Abs. 1

der Niederspannungsverordnung (NAV) [2] ist

der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber für die vertragsgemäße Errichtung,

Erweiterung, Änderung und Instandsetzung

der elektrischen Anlage hinter der Hausanschluss-

Sicherung verantwortlich. Durch den

Einbau der Zwischenzähler ändert sich daran

nichts. Trotzdem ist zu empfehlen, dass der

Anschlussnehmer den Energieversorgungsbetrieb

über die vorgesehene Lösung informiert.
Probleme beim Einsatz von SNV-Kästen in

Verbindung mit Kleinverteilern. Vorausgesetzt,

dass das vorhandene und inzwischen

rund 30 Jahre alte SNV-System die Prüfung

besteht, kann es gegen eine Weiternutzung

keine Einwände geben. Der Schutzgrad IP 54

nach TGL 15165 entspricht auch heutigen

Anforderungen, wie sie gemäß DIN VDE 0100-737 [3], Absch. 6.2, an ungeschützte Anlagen

im Freien gestellt werden. Dort ist mindestens

Spritzwasserschutz (IP X3) notwendig. Beim

Zusammenbau des SNV-Systems nach der

vom Anfragenden vorgeschlagenen Lösung im

Zusammenwirken mit dem Kleinverteiler ergeben

sich vor allem folgende Probleme:

  • Das SNV-System wurde für elektrische Anlagen in der Industrie entwickelt. Elektrotechnische Laien haben keinen Zutritt zu den elektrischen Betriebsmitteln im Inneren der Kästen. Eine Bedienung durch fachliche Laien ist nur dort zulässig, wo das gewollt ist. Schalt- und Betätigungsorgane müssen aber ohne ein Öffnen der Kästen zugänglich sein.
  • Kleinverteiler nach DIN VDE 0603-1 [4] sind gemäß dem festgelegten Anwendungsbereich dieser Norm für die Energiezuführung, -verteilung, und -messung in elektrischen Anlagen für Hausinstallationen (wie z. B. Wohnhäuser, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäude u. Ä.) nach DIN VDE 0100-200 [5] zu verwenden. Entsprechend sind hier die Bedien- und Betätigungselemente frei oder hinter einer Tür angeordnet und damit im Gegensatz zum SNV-System auch Laien zugänglich. Kleingärten sind in [4] war nicht genannt, aber eine Anwendung von Kleinverteilern ist dort nicht ausgeschlossen.
  • Den Einsatz des oberen SNV-Kastens zu entfernen und ihn durch einen Kleinverteiler zu ersetzen, widerspricht den vorgenannten Prinzipien grundsätzlich. Diese Lösung bedeutet doch, dass in einem Verteiler Ausführungen mit zwei ineinander angeordneten Gehäusen entstehen, die die Abführung der Stromwärme behindern oder möglicherweise einen Wärmestau verursachen, um nur ein Problem zu nennen. Die Frage, ob dieser Fall zutrifft oder ob diese Lösung unproblematisch ist, kann hier ohne genaue Kenntnis der Gegebenheiten nicht beantwortet werden.
  • Ein weiteres Problem ergibt sich durch die frontseitige Abdeckung des oberen Kastens des SNV-Systems. Wer mit den aus Einzelkästen bestehenden Verteilungssystemen nähere Bekanntschaft gemacht hat, der weiß, dass in der Praxis Deckel nur selten voll verschraubt werden. Da im Innenraum des oberen SNV-Kastens nicht wenige zu betätigende Leitungsschutzschalter usw. untergebracht sind und zudem eine Einsicht auf den Zählerstand von großem Interesse für die Parzellennutzer sein kann, ist nicht auszuschließen, dass das Schließen des Deckels möglicherweise so gut wie immer unterbleibt. Wenn dies der Fall sein sollte, dann ist selbst im oberen Kasten des SNV-Systems der herstellerseitig festgelegte IP-Schutzgrad des Kleinverteilers nicht mehr gewährleistet. An den Einführungsstellen der von unten kommenden Aderleitungen mit 16 mm2 Querschnitt kann das Gehäuse des Kleinverteilers dann nicht geschlossen sein, weil ständig Luft zu- und abgeführt wird.
  • Eine geschlossene frontseitige Abdeckung des oberen SNV-Kastens lässt die Bedienung und Betätigung der Schalt- und Überstromschutzeinrichtungen nicht zu. Hier ist der Deckel des SNV-Systems nur hinderlich und ermuntert dazu, den Deckel nicht zu schließen (siehe oben).
  • Zudem fehlt eine Trennung zwischen dem oberen und dem unteren Kasten des SNVSystems. Bei offenem Deckel des oberen SNV-Kastens ist in beiden Kästen die durch das SNV-System vorgegebene IP-Schutzart nicht gewährleistet, weil von außen zugeführte Luft zwangläufig auch in den unteren Kasten strömt. Auch wenn diese Trennung (durch welche Bauteile auch immer) vorhanden sein sollte, so bleiben doch noch die Aderleitungen mit 16 mm2 Querschnitt, für die es keine Verschraubungen gibt. Sie müssten durch eine Mantelleitung oder ein Kabel ersetzt werden, sodass eine schutzartkonforme Durchführung durch die Trennwand erfolgen könnte.

Vorschlag für eine mögliche Lösung. Es gibt

sicher unterschiedliche Lösungen, um die

zuvor genannten Probleme zu umgehen. Der

Grundgedanke des nachstehenden Vorschlags

besteht darin, die Energiezuführung

über das SNV-System zu belassen und vom

Kleinverteiler zu trennen. Daraus ergibt

sich:
SNV-System: Der untere SNV-Kasten sollte

beibehalten, aber an der oben offenen Seite

durch eine Flanschabdeckung aus dem nicht

mehr benötigten oberen Kasten verschlossen

werden. Damit lässt sich in diesem Teil der

Schutzgrad IP 54 weiterhin realisieren. Der

obere Kasten des SNV-Systems wird damit

überflüssig. Wie bisher verbleibt hier die Zuleitung

(NAYY-I 4 x 95 mm2), die Zuleitung zum

Kleinverteiler mit dem Querschnitt 16 mm2

und die vom Anfragenden festgelegten Abgangssicherungen

3 x 80 A. Die Aderleitungen

16 mm2 sind durch eine Mantelleitung, z. B.

NYM-J 5 x 16 mm2, zu ersetzen und an die

Klemmen in dem unteren Kasten des SNV-Systems

sowie an die Eingangsklemmen des

Kleinverteilers anzuschließen. Hier beginnt

dann das vorgeschlagene TN-S-System. Zu

prüfen wäre, ob in dem unteren Kasten des

SNV-Systems ein von außen zu betätigender

verschließbarer dreipoliger Schalter in der

Zuleitung zum Kleinverteiler eingebaut werden

könnte.
Kleinverteiler: An Stelle des oberen Kasten

des SNV-Systems sollte der Kleinverteiler

nach [4] oberhalb des unteren SNV-Kastens

auf einer zusätzlich benötigten Befestigungsplatte

am Gerüst für das SNV-System angeordnet

werden. Für diesen Zweck ist eine

Vielzahl von Kleinverteilern nach [4] geeignet.

Es sollten Ausführungen mit Tür ausgewählt

werden, die im geöffneten Zustand

mindestens die Anforderungen an die

Schutzart nach [3] erfüllen und per Schloss

verschließbar sind. Da Kleingärten oftmals

auch von Fremden frequentiert werden,

dürfte die Anbringung eines Schlosses durchaus

zu empfehlen sein. Kleinverteiler werden

z. B. auch in der Ausführung IP 65 mit Gehäusen aus ver schiedenen Kunststoffen

und/oder Metall angeboten, wobei dann

zwischen den Schutzklassen II und I gewählt

werden kann. Die mechanische Festigkeit,

ein großer Vorteil des SNV-Systems, ist

natürlich zu bedenken. Gegen Rowdytum gibt

es bekanntlich keine vollständige Sicherheit.

Es sollten aber auch Ausführungen möglich

sein, wenn Kleinverteiler außerhalb von SNV-Verteilern

vorgesehen werden.
Kleinverteiler gewährleisten den im Abschnitt

4.5 von [4] geforderten Schutz gegen direktes

Berühren. Nach Abschnitt 4.5.2 in [4]

muss der Berührungsschutz durch eine innere

Berührungsschutz-Abdeckung sichergestellt

sein, die nur mit Werkzeug entfernt

werden kann, wenn Deckel, Türen oder

Klappfenster zum Betätigen der eingebauten

Geräte, wie z. B. Überstrom-Schutz- oder

Messeinrichtungen, geöffnet werden müssen.

Diese Forderung muss der Hersteller

des Verteilers gemäß der Normen erfüllen

und nicht der Anlagenerrichter durch zusätzliche

Maßnahmen. Wenn im Verteiler Betriebsmittel

eingebaut werden, für die der

Verteiler ausgelegt ist, dann kann es doch

nicht sein, dass die Forderungen in der Norm

nicht erfüllt werden. Hierfür muss der

Hersteller des Verteilers die Lösung anbieten. Einzelheiten dazu sollte der Anfragende

anhand der einzubauenden Betriebsmittel

mit dem Hersteller besprechen und

klären.
Errichtung: Die zuvor erwähnte Mantelleitung

NYM 5 x 16 mm2 von den Klemmen in dem

unteren Kasten des SNV-Systems bis zu den

Anschlussklemmen im Kleinverteiler ist über

eine geeignete Stopfbuchsverschraubung zu

führen. Damit lässt sich das TN-S-System bis

zum Kleinverteiler verwirklichen.
Am Schluss sei hier noch hinzugefügt, dass

die im Bild (1) gezeigte Verdrahtung, vor allem

was die verwendeten Aderfarben im SNV-System

betrifft, nicht verständlich ist.

Bilder

Bild 1

Literatur:

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB); bdew Ausgabe 2007.

Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung – NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477).

DIN VDE 0100-737 (VDE 0100-737):2002-01 Errichten von Niederspannungsanlagen; Feuchte und nasse Bereiche und Räume in Anlagen im Freien.

DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V; Installationskleinverteiler und Zählerplätze.

DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200):2006-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe.