Zwischenzähler für Kleingärten mit SNV
Wir haben die Aufgabe, in mehreren
Verteilern für Kleingärten Zwischenzähler
zu installieren (Bild (1)). Dies wollen
wir folgendermaßen ausführen: Der Einsatz
des oberen SNV-Kastens (SNV = stahlblechgekapselte
Niederspannungsverteilung) wird
ersetzt durch einen zweireihigen Aufputz-
Kleinverteiler, einschließlich N- und PE-Schiene.
In diesem Kleinverteiler werden ein
dreipoliges D02-Element als Vorsicherung,
ein Drehstrom-Zwischenzähler als Reiheneinbaugerät
und mehrere einpolige Leitungsschutzschalter
als Abgangssicherungen für
die Zuleitungen zu den Gärten eingebaut.
Die Zuleitung von den Klemmen im unteren
SNV-Kasten zu den D02-Elementen wird als
spannungsfeste Aderleitung mit 16 mm²
Querschnitt ausgeführt und die Vorsicherung
der Zuleitung (NAYY-I 4 x 95 mm²) zum
Verteiler beträgt 80 A. An der PEN-Klemme
der Zuleitung soll eine Aufteilung in PE- und
N-Leiter erfolgen, sodass also ein TN-S-Netz
entsteht.
Dürfen wir in SNV-Kästen Umbaumaßnahmen
ausführen und bewegen wir uns mir der
beschriebenen Ausführungsart im Rahmen
der Vorschriften?
Ist noch ein ausreichender Berührungsschutz
gegeben, wenn die Abdeckung des
Kleinverteilers nicht montiert ist?
Hintergrund. Die betreffende Anlage in
den Kleingärten ist höchstwahrscheinlich
mit einer Verrechnungsmesseinrichtung ausgestattet,
die den gesamten Stromverbrauch
aller angeschlossenen Kleingärten erfasst.
Bei den jetzigen und künftig zu erwartenden
Strompreisen ist es verständlich, wenn sich
die Nutzer der Kleingärten über ihren Anteil
am Stromverbrauch anhand von gesonderten
Messungen informieren können.
Zwischenzähler gehören zur Anlage des Anschlussnehmers.
Zwischenzähler können nur
im Abnehmerteil – also hinter den Messeinrichtungen
des Netzbetreibers und damit auch
nicht in den zu plombierenden Anlageteilen –
angeordnet werden, die im Abschnitt 4 in den
Technischen Anschlussbedingungen (TAB) [1]
ausgewiesen sind. Da Zwischenzähler nicht in
dem Netzabschnitt des Netzbetreibers vorzusehen
sind, kann der Anschlussnehmer mit
dem Anfragenden als Auftragnehmer selbst
über die Art und Form der Ausführung der
Zwischenzähler entscheiden. Nach § 13, Abs. 1
der Niederspannungsverordnung (NAV) [2] ist
der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber für die vertragsgemäße Errichtung,
Erweiterung, Änderung und Instandsetzung
der elektrischen Anlage hinter der Hausanschluss-
Sicherung verantwortlich. Durch den
Einbau der Zwischenzähler ändert sich daran
nichts. Trotzdem ist zu empfehlen, dass der
Anschlussnehmer den Energieversorgungsbetrieb
über die vorgesehene Lösung informiert.
Probleme beim Einsatz von SNV-Kästen in
Verbindung mit Kleinverteilern. Vorausgesetzt,
dass das vorhandene und inzwischen
rund 30 Jahre alte SNV-System die Prüfung
besteht, kann es gegen eine Weiternutzung
keine Einwände geben. Der Schutzgrad IP 54
nach TGL 15165 entspricht auch heutigen
Anforderungen, wie sie gemäß DIN VDE 0100-737 [3], Absch. 6.2, an ungeschützte Anlagen
im Freien gestellt werden. Dort ist mindestens
Spritzwasserschutz (IP X3) notwendig. Beim
Zusammenbau des SNV-Systems nach der
vom Anfragenden vorgeschlagenen Lösung im
Zusammenwirken mit dem Kleinverteiler ergeben
sich vor allem folgende Probleme:
- Das SNV-System wurde für elektrische Anlagen in der Industrie entwickelt. Elektrotechnische Laien haben keinen Zutritt zu den elektrischen Betriebsmitteln im Inneren der Kästen. Eine Bedienung durch fachliche Laien ist nur dort zulässig, wo das gewollt ist. Schalt- und Betätigungsorgane müssen aber ohne ein Öffnen der Kästen zugänglich sein.
- Kleinverteiler nach DIN VDE 0603-1 [4] sind gemäß dem festgelegten Anwendungsbereich dieser Norm für die Energiezuführung, -verteilung, und -messung in elektrischen Anlagen für Hausinstallationen (wie z. B. Wohnhäuser, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäude u. Ä.) nach DIN VDE 0100-200 [5] zu verwenden. Entsprechend sind hier die Bedien- und Betätigungselemente frei oder hinter einer Tür angeordnet und damit im Gegensatz zum SNV-System auch Laien zugänglich. Kleingärten sind in [4] war nicht genannt, aber eine Anwendung von Kleinverteilern ist dort nicht ausgeschlossen.
- Den Einsatz des oberen SNV-Kastens zu entfernen und ihn durch einen Kleinverteiler zu ersetzen, widerspricht den vorgenannten Prinzipien grundsätzlich. Diese Lösung bedeutet doch, dass in einem Verteiler Ausführungen mit zwei ineinander angeordneten Gehäusen entstehen, die die Abführung der Stromwärme behindern oder möglicherweise einen Wärmestau verursachen, um nur ein Problem zu nennen. Die Frage, ob dieser Fall zutrifft oder ob diese Lösung unproblematisch ist, kann hier ohne genaue Kenntnis der Gegebenheiten nicht beantwortet werden.
- Ein weiteres Problem ergibt sich durch die frontseitige Abdeckung des oberen Kastens des SNV-Systems. Wer mit den aus Einzelkästen bestehenden Verteilungssystemen nähere Bekanntschaft gemacht hat, der weiß, dass in der Praxis Deckel nur selten voll verschraubt werden. Da im Innenraum des oberen SNV-Kastens nicht wenige zu betätigende Leitungsschutzschalter usw. untergebracht sind und zudem eine Einsicht auf den Zählerstand von großem Interesse für die Parzellennutzer sein kann, ist nicht auszuschließen, dass das Schließen des Deckels möglicherweise so gut wie immer unterbleibt. Wenn dies der Fall sein sollte, dann ist selbst im oberen Kasten des SNV-Systems der herstellerseitig festgelegte IP-Schutzgrad des Kleinverteilers nicht mehr gewährleistet. An den Einführungsstellen der von unten kommenden Aderleitungen mit 16 mm2 Querschnitt kann das Gehäuse des Kleinverteilers dann nicht geschlossen sein, weil ständig Luft zu- und abgeführt wird.
- Eine geschlossene frontseitige Abdeckung des oberen SNV-Kastens lässt die Bedienung und Betätigung der Schalt- und Überstromschutzeinrichtungen nicht zu. Hier ist der Deckel des SNV-Systems nur hinderlich und ermuntert dazu, den Deckel nicht zu schließen (siehe oben).
- Zudem fehlt eine Trennung zwischen dem oberen und dem unteren Kasten des SNVSystems. Bei offenem Deckel des oberen SNV-Kastens ist in beiden Kästen die durch das SNV-System vorgegebene IP-Schutzart nicht gewährleistet, weil von außen zugeführte Luft zwangläufig auch in den unteren Kasten strömt. Auch wenn diese Trennung (durch welche Bauteile auch immer) vorhanden sein sollte, so bleiben doch noch die Aderleitungen mit 16 mm2 Querschnitt, für die es keine Verschraubungen gibt. Sie müssten durch eine Mantelleitung oder ein Kabel ersetzt werden, sodass eine schutzartkonforme Durchführung durch die Trennwand erfolgen könnte.
Vorschlag für eine mögliche Lösung. Es gibt
sicher unterschiedliche Lösungen, um die
zuvor genannten Probleme zu umgehen. Der
Grundgedanke des nachstehenden Vorschlags
besteht darin, die Energiezuführung
über das SNV-System zu belassen und vom
Kleinverteiler zu trennen. Daraus ergibt
sich:
SNV-System: Der untere SNV-Kasten sollte
beibehalten, aber an der oben offenen Seite
durch eine Flanschabdeckung aus dem nicht
mehr benötigten oberen Kasten verschlossen
werden. Damit lässt sich in diesem Teil der
Schutzgrad IP 54 weiterhin realisieren. Der
obere Kasten des SNV-Systems wird damit
überflüssig. Wie bisher verbleibt hier die Zuleitung
(NAYY-I 4 x 95 mm2), die Zuleitung zum
Kleinverteiler mit dem Querschnitt 16 mm2
und die vom Anfragenden festgelegten Abgangssicherungen
3 x 80 A. Die Aderleitungen
16 mm2 sind durch eine Mantelleitung, z. B.
NYM-J 5 x 16 mm2, zu ersetzen und an die
Klemmen in dem unteren Kasten des SNV-Systems
sowie an die Eingangsklemmen des
Kleinverteilers anzuschließen. Hier beginnt
dann das vorgeschlagene TN-S-System. Zu
prüfen wäre, ob in dem unteren Kasten des
SNV-Systems ein von außen zu betätigender
verschließbarer dreipoliger Schalter in der
Zuleitung zum Kleinverteiler eingebaut werden
könnte.
Kleinverteiler: An Stelle des oberen Kasten
des SNV-Systems sollte der Kleinverteiler
nach [4] oberhalb des unteren SNV-Kastens
auf einer zusätzlich benötigten Befestigungsplatte
am Gerüst für das SNV-System angeordnet
werden. Für diesen Zweck ist eine
Vielzahl von Kleinverteilern nach [4] geeignet.
Es sollten Ausführungen mit Tür ausgewählt
werden, die im geöffneten Zustand
mindestens die Anforderungen an die
Schutzart nach [3] erfüllen und per Schloss
verschließbar sind. Da Kleingärten oftmals
auch von Fremden frequentiert werden,
dürfte die Anbringung eines Schlosses durchaus
zu empfehlen sein. Kleinverteiler werden
z. B. auch in der Ausführung IP 65 mit Gehäusen aus ver schiedenen Kunststoffen
und/oder Metall angeboten, wobei dann
zwischen den Schutzklassen II und I gewählt
werden kann. Die mechanische Festigkeit,
ein großer Vorteil des SNV-Systems, ist
natürlich zu bedenken. Gegen Rowdytum gibt
es bekanntlich keine vollständige Sicherheit.
Es sollten aber auch Ausführungen möglich
sein, wenn Kleinverteiler außerhalb von SNV-Verteilern
vorgesehen werden.
Kleinverteiler gewährleisten den im Abschnitt
4.5 von [4] geforderten Schutz gegen direktes
Berühren. Nach Abschnitt 4.5.2 in [4]
muss der Berührungsschutz durch eine innere
Berührungsschutz-Abdeckung sichergestellt
sein, die nur mit Werkzeug entfernt
werden kann, wenn Deckel, Türen oder
Klappfenster zum Betätigen der eingebauten
Geräte, wie z. B. Überstrom-Schutz- oder
Messeinrichtungen, geöffnet werden müssen.
Diese Forderung muss der Hersteller
des Verteilers gemäß der Normen erfüllen
und nicht der Anlagenerrichter durch zusätzliche
Maßnahmen. Wenn im Verteiler Betriebsmittel
eingebaut werden, für die der
Verteiler ausgelegt ist, dann kann es doch
nicht sein, dass die Forderungen in der Norm
nicht erfüllt werden. Hierfür muss der
Hersteller des Verteilers die Lösung anbieten. Einzelheiten dazu sollte der Anfragende
anhand der einzubauenden Betriebsmittel
mit dem Hersteller besprechen und
klären.
Errichtung: Die zuvor erwähnte Mantelleitung
NYM 5 x 16 mm2 von den Klemmen in dem
unteren Kasten des SNV-Systems bis zu den
Anschlussklemmen im Kleinverteiler ist über
eine geeignete Stopfbuchsverschraubung zu
führen. Damit lässt sich das TN-S-System bis
zum Kleinverteiler verwirklichen.
Am Schluss sei hier noch hinzugefügt, dass
die im Bild (1) gezeigte Verdrahtung, vor allem
was die verwendeten Aderfarben im SNV-System
betrifft, nicht verständlich ist.
Bilder
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB); bdew Ausgabe 2007.
Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477).
DIN VDE 0100-737 (VDE 0100-737):2002-01 Errichten von Niederspannungsanlagen; Feuchte und nasse Bereiche und Räume in Anlagen im Freien.
DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V; Installationskleinverteiler und Zählerplätze.
DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200):2006-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 200: Begriffe.