Die Zukunft der T5-HO-Leuchtmittel
Eine Passage in der EU-Verordnung (EG) Nr. 245/2009 [1] wurde in einer Aussage so interpretiert, dass Leuchtmittel T5 HO ab dem Jahr 2012 auslaufen. Hiervon war uns als Elektrogrosshandel bislang nichts bekannt und weil wir größere Mengen von T5-HO-Leuchtmitteln bewegen, interessiert uns sehr, ob die zuvor erwähnte Interpretation korrekt ist.
Für die Beantwortung dieser Anfrage sind
einige Hintergrundinformationen in Kurzform
notwendig, um sachlich aufklären zu
können. Die betreffende EU-Verordnung [1]
umfasst in drei zeitlichen Etappen jeweils zum
13. April 2010, 2012 sowie 2017 Effizienzvorgaben
für bestimmte Lampengruppen, Leuchten
und Vorschaltgeräte. Sie gilt für den gewerblichen
Sektor der Beleuchtung innen/
außen (Tertiary Lighting) und ist sozusagen
produktbezogen ineinander verflochten.
Was nun besagte Leuchtstofflampen anbelangt,
so ist bereits in der ersten Stufe der
vorgegebene Wert für den Wirkungsgrad in
Gestalt der Mindestlichtausbeute für Leuchtstofflampen
T8 (26 mm) und T5 in den Reihen
HE (hoher Wirkungsgrad) 14 bis 35 W sowie
T5 HO (hohe Lichtleistung) 24 bis 80 W in der
Tafel {1} festgelegt. Alle darin enthaltenen
Werte basieren auf der Bezugstemperatur
von tu = 25 °C für die Lichtstrommessungen
gemäß der IEC 60081 [2]. Bezüglich der
Anforderungen der zweiten Stufe (ab 13. April
2012) für Leuchtstofflampen heißt es in der
deutschen Fassung der EU-Verordnung [1]:
„Die Anforderungen, die in der ersten Stufe nur
für Zweisockel-Leuchtstofflampen mit 26 mm
Durchmesser (T8) gelten, gelten nun für alle
Zweisockel-Leuchtstofflampen anderen Durchmessers.“
Jedoch ist dieser eine Satz in der deutschen
Fassung unvollständig. Die Urfassung in
englisch enthält noch einen aus sieben
Worten bestehenden (und entscheidenden)
Halbsatz, der vermutlich versehentlich nicht
übersetzt wurde. Nachfolgend der Beweis anhand
eines Zitats der englischen Urfassung,
wobei die letzten sieben Worten entscheidend
sind:
„The requirements applicable to double
capped fluorescent lamps 26 mm in diameter
(T8) during the first stage shall apply to all double
capped fluorescent lamps of other diameters
than those covered in the first stage.“
Übersetzt heißt der Halbsatz „ …als jene, die in
der ersten Stufe geregelt worden sind.“
Im Klartext: Lampen T5 HO werden nicht in
der zweiten Stufe verboten, da sie bereits in
der ersten Stufe reguliert wurden. Vielmehr
werden in der zweiten Stufe nur Lampen T10
(32 mm) und T12 (38 mm) verboten, welche
die Effizienzwerte von T8-Lampen (26 mm)
nicht erreichen können. In aller Regel erfolgen
in den entsprechenden Gremien der EU die
Beratungen zu technischen Problemkreisen
auf Basis der englischen Sprache, praktikabel
für alle Mitgliedsländer. Dokumente in englisch
bilden somit die Ausgangsbasis für die
nachfolgenden Übersetzungen. Wichtig ist es
aber auch zu wissen, dass in den Fachgremien
und Verbänden (z. B. ELC = Europäische Lampenhersteller,
CELMA = Europäische Leuchten-
und Vorschaltgerätehersteller) auf Basis
der englischen Fassung diskutiert sowie auch
entschieden wird. Somit haben sich die von
der Verordnung [1] betroffenen Industriezweige (Lampen, Leuchten, Vorschaltgeräte)
richtig verhalten. Von ihnen ist in einigen
Bereichen ohnehin noch genügend Arbeit zur
Erreichung weiterer Effizienzvorgaben zu
leisten – Verunsicherungen wirken dem entgegen.
T5-HO-Lampen sind hinsichtlich der Werte
für die Mindestlichtausbeute bereits in der
ersten Stufe geregelt, haben somit auch
nach 2012 Bestand. Ein Blick in die aktuellen
Kataloge der Lampenindustrie lässt klar erkennen,
dass die Wattagen 24 W bis 80 W
diese Vorgaben einhalten [3]. Es wäre auch
fatal, wenn ein für die Praxis so bedeutendes
Sortiment von Lampen mit hohen Licht -
strompaketen nicht mehr verfügbar wäre – zumal
mit dem Sortiment T5 HE nur maximal
3320 lm pro Lampe erreichbar sind (35 W).
Zieht man eine Bilanz der Messe „Light + Building“
vom April 2010, so stellt man fest, dass
je nach Sortiment des jeweiligen Herstellers
der Anteil der Leuchten mit T5-Bestückung
zwischen 70 und 90 % liegt, darunter ein
hoher Anteil an T5 HO. Gerade die Lampen -
industrie hat in den letzten Jahren die T5-
Sortimente erheblich ausgebaut (z. B. Amalgamversionen,
Deluxe- Typen, Longlife-Versionen)
– und das bei einer richtigen Auslegung
der EU-Verordnung [1]. Dies erklärt auch, dass
von der einschlägigen Industrie keine Auslaufsignale
für die T5-HO-Leuchtmittel kamen.
Die gute Nachricht zum Schluss: die deutsche
Fassung der EU-Verordnung [1] wird korrigiert.
Bilder
Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne ein gebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
IEC 60081:1997 Double-capped fluorescent lamps Performance specifications.
Lichtprogramm ab 2010. Firmenkatalog Osram.