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Leseranfrage

Die Zukunft der T5-HO-Leuchtmittel

Ausgabe 7/2010

Eine Passage in der EU-Verordnung (EG) Nr. 245/2009 [1] wurde in einer Aussage so interpretiert, dass Leuchtmittel T5 HO ab dem Jahr 2012 auslaufen. Hiervon war uns als Elektrogrosshandel bislang nichts bekannt und weil wir größere Mengen von T5-HO-Leuchtmitteln bewegen, interessiert uns sehr, ob die zuvor erwähnte Interpretation korrekt ist.

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind

einige Hintergrundinformationen in Kurzform

notwendig, um sachlich aufklären zu

können. Die betreffende EU-Verordnung [1]

umfasst in drei zeitlichen Etappen jeweils zum

13. April 2010, 2012 sowie 2017 Effizienzvorgaben

für bestimmte Lampengruppen, Leuchten

und Vorschaltgeräte. Sie gilt für den gewerblichen

Sektor der Beleuchtung innen/

außen (Tertiary Lighting) und ist sozusagen

produktbezogen ineinander verflochten.
Was nun besagte Leuchtstofflampen anbelangt,

so ist bereits in der ersten Stufe der

vorgegebene Wert für den Wirkungsgrad in

Gestalt der Mindestlichtausbeute für Leuchtstofflampen

T8 (26 mm) und T5 in den Reihen

HE (hoher Wirkungsgrad) 14 bis 35 W sowie

T5 HO (hohe Lichtleistung) 24 bis 80 W in der

Tafel {1} festgelegt. Alle darin enthaltenen

Werte basieren auf der Bezugstemperatur

von tu = 25 °C für die Lichtstrommessungen

gemäß der IEC 60081 [2]. Bezüglich der

Anforderungen der zweiten Stufe (ab 13. April

2012) für Leuchtstofflampen heißt es in der

deutschen Fassung der EU-Verordnung [1]:
„Die Anforderungen, die in der ersten Stufe nur

für Zweisockel-Leuchtstofflampen mit 26 mm

Durchmesser (T8) gelten, gelten nun für alle

Zweisockel-Leuchtstofflampen anderen Durchmessers.“
Jedoch ist dieser eine Satz in der deutschen

Fassung unvollständig. Die Urfassung in

englisch enthält noch einen aus sieben

Worten bestehenden (und entscheidenden)

Halbsatz, der vermutlich versehentlich nicht

übersetzt wurde. Nachfolgend der Beweis anhand

eines Zitats der englischen Urfassung,

wobei die letzten sieben Worten entscheidend

sind:
„The requirements applicable to double

capped fluorescent lamps 26 mm in diameter

(T8) during the first stage shall apply to all double

capped fluorescent lamps of other diameters

than those covered in the first stage.“

Übersetzt heißt der Halbsatz „ …als jene, die in

der ersten Stufe geregelt worden sind.“
Im Klartext: Lampen T5 HO werden nicht in

der zweiten Stufe verboten, da sie bereits in

der ersten Stufe reguliert wurden. Vielmehr

werden in der zweiten Stufe nur Lampen T10

(32 mm) und T12 (38 mm) verboten, welche

die Effizienzwerte von T8-Lampen (26 mm)

nicht erreichen können. In aller Regel erfolgen

in den entsprechenden Gremien der EU die

Beratungen zu technischen Problemkreisen

auf Basis der englischen Sprache, praktikabel

für alle Mitgliedsländer. Dokumente in englisch

bilden somit die Ausgangsbasis für die

nachfolgenden Übersetzungen. Wichtig ist es

aber auch zu wissen, dass in den Fachgremien

und Verbänden (z. B. ELC = Europäische Lampenhersteller,

CELMA = Europäische Leuchten-

und Vorschaltgerätehersteller) auf Basis

der englischen Fassung diskutiert sowie auch

entschieden wird. Somit haben sich die von

der Verordnung [1] betroffenen Industriezweige (Lampen, Leuchten, Vorschaltgeräte)

richtig verhalten. Von ihnen ist in einigen

Bereichen ohnehin noch genügend Arbeit zur

Erreichung weiterer Effizienzvorgaben zu

leisten – Verunsicherungen wirken dem entgegen.
T5-HO-Lampen sind hinsichtlich der Werte

für die Mindestlichtausbeute bereits in der

ersten Stufe geregelt, haben somit auch

nach 2012 Bestand. Ein Blick in die aktuellen

Kataloge der Lampenindustrie lässt klar erkennen,

dass die Wattagen 24 W bis 80 W

diese Vorgaben einhalten [3]. Es wäre auch

fatal, wenn ein für die Praxis so bedeutendes

Sortiment von Lampen mit hohen Licht -

strompaketen nicht mehr verfügbar wäre – zumal

mit dem Sortiment T5 HE nur maximal

3320 lm pro Lampe erreichbar sind (35 W).

Zieht man eine Bilanz der Messe „Light + Building“

vom April 2010, so stellt man fest, dass

je nach Sortiment des jeweiligen Herstellers

der Anteil der Leuchten mit T5-Bestückung

zwischen 70 und 90 % liegt, darunter ein

hoher Anteil an T5 HO. Gerade die Lampen -

industrie hat in den letzten Jahren die T5-

Sortimente erheblich ausgebaut (z. B. Amalgamversionen,

Deluxe- Typen, Longlife-Versionen)

– und das bei einer richtigen Auslegung

der EU-Verordnung [1]. Dies erklärt auch, dass

von der einschlägigen Industrie keine Auslaufsignale

für die T5-HO-Leuchtmittel kamen.
Die gute Nachricht zum Schluss: die deutsche

Fassung der EU-Verordnung [1] wird korrigiert.

Bilder

Bild 1

Literatur:

Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne ein gebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

IEC 60081:1997 Double-capped fluorescent lamps – Performance specifications.

Lichtprogramm ab 2010. Firmenkatalog Osram.