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Leseranfrage

Potentialausgleich für eine Gasanlage

Ausgabe 8/2010

Eine Gasanlage soll in den Potentialausgleich eines Gebäudes einbezogen werden.

Gibt es hierfür eine Norm mit konkreten Anforderungen an z. B. Schellen, PA-Leitungen, Schieber und Brücken über den Zähler?

Einbeziehen leitfähiger Rohrleitungen in

den Schutzpotentialausgleich über die

Haupterdungsschiene, früher Hauptpotentialausgleich

genannt, (inklusive leitfähiger Gasrohre)

ist in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-

410) [1] eindeutig geregelt. Im Abschnitt

411.3.1.2 von [1] ist in etwa Folgendes festgelegt:
In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter

(der vom Fundamenterder kommende Leiter)

und die folgenden leitfähigen Teile über die

Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich

über die Haupterdungsschiene (zuvor als Hauptpotentialausgleich bezeichnet)

verbunden werden:

  • metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas, Wasser.

Für die leitfähigen Teile, die ihren Ausgangspunkt

außerhalb des Gebäudes haben (also in

das Gebäude eingeführt werden), ist zudem

festgelegt, dass diese so nah wie möglich an

ihrer Eintrittsstelle innerhalb des Gebäudes

miteinander sowie mit der Haupterdungsschiene

verbunden werden müssen. Darüber hinaus dürfen gemäß DVGW G 459-1:1998-07 [2]

das Isolierstück der Gas-Hausanschlussleitung

nicht überbrückt und der Schutzpotentialausgleichsleiter

erst hinter dem Isolierstück

(in Fließrichtung) angeschlossen werden. Eine

Überbrückung von Gas- oder Wasserzählern

sowie von sonstigen isolierenden Zwischenstücken

ist nicht gefordert und wird auch in der

Praxis nicht vorgenommen.
Allerdings kann aus Gründes des Blitzschutzes

eine Überbrückung des Isolierstücks mit

Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs,

auch ÜSE genannt) gefordert sein. Diese Maß -

nahme bedarf jedoch der Zustimmung der

Gas- oder Wasserwerke. Anforderungen an

Schellen gibt es nicht, außer dass sie für

diese Zwecke geeignet sein müssen und

zudem aus Materialien bestehen müssen,

bei denen elektrolytische Korrosion nicht zu erwarten ist. Meist werden

hierfür Bandrohrschellen eingesetzt.

Der Querschnitt für die

Schutzpotentialausgleichsleiter ist in

DIN VDE 0100-540 [3] festgelegt.

Nach Abschnitt 544.1.1 von [3] ist

hierfür ein einheitlicher Mindestquerschnitt

(d. h. ein nicht mehr vom Haupt-

Schutzleiterquerschnitt abhängiger Querschnitt)

von 6 mm2 Cu festgelegt.

Literatur:

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

DVGW G 459-1:1998-07 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar – Planung und Errichtung.

DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5- 54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.