Potentialausgleich für eine Gasanlage
Eine Gasanlage soll in den Potentialausgleich
eines Gebäudes einbezogen
werden.
Gibt es hierfür eine Norm mit konkreten Anforderungen
an z. B. Schellen, PA-Leitungen,
Schieber und Brücken über den Zähler?
Einbeziehen leitfähiger Rohrleitungen in
den Schutzpotentialausgleich über die
Haupterdungsschiene, früher Hauptpotentialausgleich
genannt, (inklusive leitfähiger Gasrohre)
ist in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-
410) [1] eindeutig geregelt. Im Abschnitt
411.3.1.2 von [1] ist in etwa Folgendes festgelegt:
In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter
(der vom Fundamenterder kommende Leiter)
und die folgenden leitfähigen Teile über die
Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich
über die Haupterdungsschiene (zuvor als Hauptpotentialausgleich bezeichnet)
verbunden werden:
- metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas, Wasser.
Für die leitfähigen Teile, die ihren Ausgangspunkt
außerhalb des Gebäudes haben (also in
das Gebäude eingeführt werden), ist zudem
festgelegt, dass diese so nah wie möglich an
ihrer Eintrittsstelle innerhalb des Gebäudes
miteinander sowie mit der Haupterdungsschiene
verbunden werden müssen. Darüber hinaus dürfen gemäß DVGW G 459-1:1998-07 [2]
das Isolierstück der Gas-Hausanschlussleitung
nicht überbrückt und der Schutzpotentialausgleichsleiter
erst hinter dem Isolierstück
(in Fließrichtung) angeschlossen werden. Eine
Überbrückung von Gas- oder Wasserzählern
sowie von sonstigen isolierenden Zwischenstücken
ist nicht gefordert und wird auch in der
Praxis nicht vorgenommen.
Allerdings kann aus Gründes des Blitzschutzes
eine Überbrückung des Isolierstücks mit
Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs,
auch ÜSE genannt) gefordert sein. Diese Maß -
nahme bedarf jedoch der Zustimmung der
Gas- oder Wasserwerke. Anforderungen an
Schellen gibt es nicht, außer dass sie für
diese Zwecke geeignet sein müssen und
zudem aus Materialien bestehen müssen,
bei denen elektrolytische Korrosion nicht zu erwarten ist. Meist werden
hierfür Bandrohrschellen eingesetzt.
Der Querschnitt für die
Schutzpotentialausgleichsleiter ist in
DIN VDE 0100-540 [3] festgelegt.
Nach Abschnitt 544.1.1 von [3] ist
hierfür ein einheitlicher Mindestquerschnitt
(d. h. ein nicht mehr vom Haupt-
Schutzleiterquerschnitt abhängiger Querschnitt)
von 6 mm2 Cu festgelegt.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DVGW G 459-1:1998-07 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar Planung und Errichtung.
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.