TN-S-System in der Landwirtschaft
In der DIN VDE 0100-705 ist gefordert,
dass bei Anwendung des TN-Systems
ab dem Hauptverteiler ein TN-S System auszuführen
ist. Es ist nun vorgesehen, hinter
dem Kabelverteilerschrank ein oder mehrere
Kabel (z. B. NAYY-J 4x70 mm2) geschützt im
Erdreich zu den Hauptverteilungen von Stall
I, II oder III zu verlegen und dort dann den
PEN-Leiter aufzuteilen. Das bedeutet, der
PEN-Leiter soll mit dem Fundamenterder verbunden
werden, bevor die Aufteilung in PEund
Neutralleiter erfolgt. Die Leitungen zu
den Unterverteilungen werden als TN-S-System
mit einer selektiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
IΔN ≤ 300mA verlegt.
Ist diese Variante möglich und zulässig?
Tatsächlich ist die Norm DIN VDE 0100-
705 [1] diesbezüglich „etwas“ unverständlich.
Deswegen ist meine Antwort auch
etwas umständlich ausgeführt gestaltet, da
ich alle möglichen Auswege habe einfließen
lassen. Dies gilt insbesondere, weil in der
Norm nicht, wie in der Anfrage angegeben, von
Hauptverteilern die Rede ist, sondern von
„Speisepunkt“. Was als Speisepunkt zu betrachten
ist, wird im Abschnitt 826-10-02 von
DIN VDE 0100-200 [2] festgelegt als „... Punkt,
an dem elektrische Energie in die elektrische
Anlage eingespeist wird.“
Eine große Hilfe ist diese Begriffsbestimmung
aber nicht. Auch in einigen anderen Teilen der
Gruppe 7 von DIN VDE 0100 (VDE0100) wird
der Begriff „Speisepunkt“ verwendet, jedoch
gibt es in diesen Teilen ebenfalls nur ungenaue
Festlegungen.
So ist im Teil 740 von DIN VDE 0100 (VDE
0100) [3] diesbezüglich festgelegt, dass der
Speisepunkt an den Abgangsklemmen des
Verteilers, in den eingespeist wird, beginnt.
Auch im Teil 710 von DIN VDE 0100 (VDE
0100) [4] gibt es eine analoge Festlegung.
Dort ist u. a. festgelegt, dass ab dem den
Transformatoren und Stromquellen folgenden
Hauptverteiler das TN-S-System auszuführen
ist, also vergleichbar mit [3]. Unter Beachtung
dieser Festlegungen könnte auch der in der
Anfrage angeführte Kabelverteilerschrank gemeint
sein.
Nach Rücksprache mit einigen Mitarbeitern
des Unterkomitees für die Norm [1] hat sich
ergeben, dass man davon ausgehen kann,
dass als Speisepunkt die erste Verteilung der
elektrischen Anlage in einem Gebäude (von
der aus die einzelnen Stromkreise und/oder
Unterverteiler gespeist werden) zu betrachten
ist, sodass bis zu diesen Hauptverteilungen
ein TN-S-System nicht gefordert ist
Somit wäre das erste Problem (TN-C-Zuleitung)
gelöst. Jedoch kommt nun ein ganz anderes
Problem hinzu. Im Abschnitt 705.422.7
von [1] (der nach der bisherigen Nummerierung
dem Abschnitt 482.1.7 entsprach) wird
gefordert, dass für den Brandschutz Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ S
(zeitverzögert) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔN von maximal 300 mA vorgesehen werden müssen.
Für diese Forderung gibt es aber keine Ausnahmen,
wie sie z. B. in [1], Abschnitt 705.411.1,
zweiter Aufzählungsstrich, grau schattiert, für
die Verteilungsstromkreise enthalten sind. Als
Alternative ist es lediglich möglich, Differenzstrom-
Überwachungsgeräte (RCMs) nach DIN
EN 62020 (VDE 0663) [5], gekoppelt mit
einem Schaltgerät, deren Versorgungsspannung
vom speisenden Netz unabhängig ist,
anzuwenden, wenn es Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) mit entsprechend großem
Bemessungsstrom nicht gibt. Alternativ darf
auch eine erdschluss- und kurzschlusssichere
Verlegung von Kabeln und Leitungen nach DIN
VDE 0100-520 [6] vorgesehen werden.
Einerseits kann man nicht behaupten, dass
es Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
nicht mit entsprechend großem Bemessungsstrom
gibt (so betrachtet ist die Festlegung in
der Norm irreführend). Dies gilt auch dann,
wenn Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10) [7] normativ
auf 125 A begrenzt sind, da Leistungsschalter
mit zugeordnetem Fehlerstrom-Auslöser
(CBRs) nach DIN EN 60947-2 (VDE 0660-
101) [8], Anhang B, die Außen- und Neutralleiter
vom Netz trennen, fast ohne Begrenzung
des Stromes eingesetzt werden können.
Andererseits erfüllen Mehrleiter-Kabel/-Leitungen
die Anforderungen nach „erd- und kurzschlusssicherer
Verlegung“ nach Abschnitt
521.13c von [6] aber nur dann, wenn sie gegen
mechanische Beschädigung geschützt,
nicht in der Nähe brennbarer Stoffe verlegt
und zugänglich sind.
Fazit: Die Zuleitungen zu den Hauptverteilern
in den einzelnen Ställen dürfen aus meiner
Sicht als TN-C-Abgänge ausgeführt werden,
wenn die jeweiligen Hauptverteilungen der
Ställe in Räumen untergebracht sind, die nicht
als feuergefährdete Betriebsstätten zu betrachten
sind. Zudem dürfen die Mehrleiter-
Kabel/-Leitungen zu den Verteilungen nicht in
der Nähe brennbarer Materialien verlegt sein,
müssen zugänglich bleiben und auch gegen
mechanische Beschädigung geschützt werden.
Für den Abschnitt/Bereich der Kabel, die
im Erdreich verlegt sind, lässt sich der letzte
Absatz des Abschnitts 521.13 von [6] als
Erleichterung/Erlaubnis heranziehen. Das bedeutet,
die Verlegung in Erde gilt als gleichwertig mit der kurzschluss- sowie erdschlusssicheren
Verlegung. Das setzt aber voraus,
dass diese Alternative der erd- und kurzschlusssicheren
Verlegung überhaupt anwendbar
ist.
Den Punkt bezüglich der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) würde ich aber wiederum
dadurch entkräften wollen, dass in der für
den Brandschutz relevanten Norm, zurzeit
noch DIN VDE 0100-482 [9], der Abschnitt mit
dem „Bemessungsstrom“ bei Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) etwas positiver
festlegt ist (vermutlich wurde dieser Abschnitt
nicht richtig in [1] übernommen). Der Abschnitt
482.1.7 von [9] lautet wie folgt:
„Wenn bei bestimmten Anwendungsfällen Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) nicht eingesetzt
werden können, z. B. weil der Betriebsstrom
des zu schützenden Stromkreises größer
ist als der größte Bemessungsstrom der Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung (RCD), ist auf folgende
Maßnahmen zurückzugreifen:
- Verwendung von Leistungsschaltern mit zugeordnetem Fehlerstrom-Auslösern (CBRs) nach DIN EN 60947-2 (VDE 0660-101), Anhang B, die Außenleiter und Neutralleiter vom Netz trennen;
- Verwendung von Differenzstrom-Überwachungsgeräten (RCMs) nach DIN EN 62020 (VDE 0663), netzspannungsunabhängig mit Schaltgeräten, z. B. Leistungsschalter;
- erdschluss- und kurzschlusssicheres Ver - legen von Kabeln und Leitungen (siehe DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06).
Hierbei sollte die zur Funktion der Schutzeinrichtung
notwendige Hilfsspannung überwacht
werden oder bei deren Ausfall das zugeordnete
Schaltgerät ausschalten.“
Demnach sind Leistungsschalter mit zugeordnetem
Fehlerschutz eine der Alternativen zur
erd- und kurzschlusssicheren Verlegung. Ungeachtet
dessen müssen – wie auch in der Anfrage
angeführt – die von den Hauptverteilern
in den Ställen abgehenden Endstromkreise,
über die Steckdosen versorgt werden, unabhängig
vom Bemessungsstrom durch Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem
maximalen Bemessungsdifferenzstrom von
30 mA geschützt werden. Die Stromkreise zu
den Unterverteilern und zu Endstromkreisen
ohne Steckdosen (mit fest angeschlossenen
Verbrauchsmitteln) müssen durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem
Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als
300 mA geschützt werden.
Letztlich muss der Anfragende entscheiden,
wie er vorgehen möchte, wenngleich ich die
Norm nicht so restriktiv auslegen würde. Es
besteht auch noch die Möglichkeit, eine entsprechende
Anfrage an das zuständige UK zu
stellen, um eine allgemeingültige Aussage zu
erhalten. Hierzu hat jeder Normenanwender
das Recht.
DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbau - lichen Betriebsstätten.
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