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Leseranfrage

TN-S-System in der Landwirtschaft

Ausgabe 8/2010

In der DIN VDE 0100-705 ist gefordert, dass bei Anwendung des TN-Systems ab dem Hauptverteiler ein TN-S System auszuführen ist. Es ist nun vorgesehen, hinter dem Kabelverteilerschrank ein oder mehrere Kabel (z. B. NAYY-J 4x70 mm2) geschützt im Erdreich zu den Hauptverteilungen von Stall I, II oder III zu verlegen und dort dann den PEN-Leiter aufzuteilen. Das bedeutet, der PEN-Leiter soll mit dem Fundamenterder verbunden werden, bevor die Aufteilung in PEund Neutralleiter erfolgt. Die Leitungen zu den Unterverteilungen werden als TN-S-System mit einer selektiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtung IΔN ≤ 300mA verlegt.

Ist diese Variante möglich und zulässig?

Tatsächlich ist die Norm DIN VDE 0100-

705 [1] diesbezüglich „etwas“ unverständlich.

Deswegen ist meine Antwort auch

etwas umständlich ausgeführt gestaltet, da

ich alle möglichen Auswege habe einfließen

lassen. Dies gilt insbesondere, weil in der

Norm nicht, wie in der Anfrage angegeben, von

Hauptverteilern die Rede ist, sondern von

„Speisepunkt“. Was als Speisepunkt zu betrachten

ist, wird im Abschnitt 826-10-02 von

DIN VDE 0100-200 [2] festgelegt als „... Punkt,

an dem elektrische Energie in die elektrische

Anlage eingespeist wird.“
Eine große Hilfe ist diese Begriffsbestimmung

aber nicht. Auch in einigen anderen Teilen der

Gruppe 7 von DIN VDE 0100 (VDE0100) wird

der Begriff „Speisepunkt“ verwendet, jedoch

gibt es in diesen Teilen ebenfalls nur ungenaue

Festlegungen.
So ist im Teil 740 von DIN VDE 0100 (VDE

0100) [3] diesbezüglich festgelegt, dass der

Speisepunkt an den Abgangsklemmen des

Verteilers, in den eingespeist wird, beginnt.

Auch im Teil 710 von DIN VDE 0100 (VDE

0100) [4] gibt es eine analoge Festlegung.

Dort ist u. a. festgelegt, dass ab dem den

Transformatoren und Stromquellen folgenden

Hauptverteiler das TN-S-System auszuführen

ist, also vergleichbar mit [3]. Unter Beachtung

dieser Festlegungen könnte auch der in der

Anfrage angeführte Kabelverteilerschrank gemeint

sein.
Nach Rücksprache mit einigen Mitarbeitern

des Unterkomitees für die Norm [1] hat sich

ergeben, dass man davon ausgehen kann,

dass als Speisepunkt die erste Verteilung der

elektrischen Anlage in einem Gebäude (von

der aus die einzelnen Stromkreise und/oder

Unterverteiler gespeist werden) zu betrachten

ist, sodass bis zu diesen Hauptverteilungen

ein TN-S-System nicht gefordert ist
Somit wäre das erste Problem (TN-C-Zuleitung)

gelöst. Jedoch kommt nun ein ganz anderes

Problem hinzu. Im Abschnitt 705.422.7

von [1] (der nach der bisherigen Nummerierung

dem Abschnitt 482.1.7 entsprach) wird

gefordert, dass für den Brandschutz Fehlerstrom-

Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ S

(zeitverzögert) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔN von maximal 300 mA vorgesehen werden müssen.
Für diese Forderung gibt es aber keine Ausnahmen,

wie sie z. B. in [1], Abschnitt 705.411.1,

zweiter Aufzählungsstrich, grau schattiert, für

die Verteilungsstromkreise enthalten sind. Als

Alternative ist es lediglich möglich, Differenzstrom-

Überwachungsgeräte (RCMs) nach DIN

EN 62020 (VDE 0663) [5], gekoppelt mit

einem Schaltgerät, deren Versorgungsspannung

vom speisenden Netz unabhängig ist,

anzuwenden, wenn es Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

(RCDs) mit entsprechend großem

Bemessungsstrom nicht gibt. Alternativ darf

auch eine erdschluss- und kurzschlusssichere

Verlegung von Kabeln und Leitungen nach DIN

VDE 0100-520 [6] vorgesehen werden.
Einerseits kann man nicht behaupten, dass

es Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)

nicht mit entsprechend großem Bemessungsstrom

gibt (so betrachtet ist die Festlegung in

der Norm irreführend). Dies gilt auch dann,

wenn Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)

nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10) [7] normativ

auf 125 A begrenzt sind, da Leistungsschalter

mit zugeordnetem Fehlerstrom-Auslöser

(CBRs) nach DIN EN 60947-2 (VDE 0660-

101) [8], Anhang B, die Außen- und Neutralleiter

vom Netz trennen, fast ohne Begrenzung

des Stromes eingesetzt werden können.
Andererseits erfüllen Mehrleiter-Kabel/-Leitungen

die Anforderungen nach „erd- und kurzschlusssicherer

Verlegung“ nach Abschnitt

521.13c von [6] aber nur dann, wenn sie gegen

mechanische Beschädigung geschützt,

nicht in der Nähe brennbarer Stoffe verlegt

und zugänglich sind.
Fazit: Die Zuleitungen zu den Hauptverteilern

in den einzelnen Ställen dürfen aus meiner

Sicht als TN-C-Abgänge ausgeführt werden,

wenn die jeweiligen Hauptverteilungen der

Ställe in Räumen untergebracht sind, die nicht

als feuergefährdete Betriebsstätten zu betrachten

sind. Zudem dürfen die Mehrleiter-

Kabel/-Leitungen zu den Verteilungen nicht in

der Nähe brennbarer Materialien verlegt sein,

müssen zugänglich bleiben und auch gegen

mechanische Beschädigung geschützt werden.

Für den Abschnitt/Bereich der Kabel, die

im Erdreich verlegt sind, lässt sich der letzte

Absatz des Abschnitts 521.13 von [6] als

Erleichterung/Erlaubnis heranziehen. Das bedeutet,

die Verlegung in Erde gilt als gleichwertig mit der kurzschluss- sowie erdschlusssicheren

Verlegung. Das setzt aber voraus,

dass diese Alternative der erd- und kurzschlusssicheren

Verlegung überhaupt anwendbar

ist.
Den Punkt bezüglich der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

(RCDs) würde ich aber wiederum

dadurch entkräften wollen, dass in der für

den Brandschutz relevanten Norm, zurzeit

noch DIN VDE 0100-482 [9], der Abschnitt mit

dem „Bemessungsstrom“ bei Fehlerstrom-

Schutzeinrichtungen (RCDs) etwas positiver

festlegt ist (vermutlich wurde dieser Abschnitt

nicht richtig in [1] übernommen). Der Abschnitt

482.1.7 von [9] lautet wie folgt:
„Wenn bei bestimmten Anwendungsfällen Fehlerstrom-

Schutzeinrichtungen (RCDs) nicht eingesetzt

werden können, z. B. weil der Betriebsstrom

des zu schützenden Stromkreises größer

ist als der größte Bemessungsstrom der Fehlerstrom-

Schutzeinrichtung (RCD), ist auf folgende

Maßnahmen zurückzugreifen:

  • Verwendung von Leistungsschaltern mit zugeordnetem Fehlerstrom-Auslösern (CBRs) nach DIN EN 60947-2 (VDE 0660-101), Anhang B, die Außenleiter und Neutralleiter vom Netz trennen;
  • Verwendung von Differenzstrom-Überwachungsgeräten (RCMs) nach DIN EN 62020 (VDE 0663), netzspannungsunabhängig mit Schaltgeräten, z. B. Leistungsschalter;
  • erdschluss- und kurzschlusssicheres Ver - legen von Kabeln und Leitungen (siehe DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06).

Hierbei sollte die zur Funktion der Schutzeinrichtung

notwendige Hilfsspannung überwacht

werden oder bei deren Ausfall das zugeordnete

Schaltgerät ausschalten.“
Demnach sind Leistungsschalter mit zugeordnetem

Fehlerschutz eine der Alternativen zur

erd- und kurzschlusssicheren Verlegung. Ungeachtet

dessen müssen – wie auch in der Anfrage

angeführt – die von den Hauptverteilern

in den Ställen abgehenden Endstromkreise,

über die Steckdosen versorgt werden, unabhängig

vom Bemessungsstrom durch Fehlerstrom-

Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem

maximalen Bemessungsdifferenzstrom von

30 mA geschützt werden. Die Stromkreise zu

den Unterverteilern und zu Endstromkreisen

ohne Steckdosen (mit fest angeschlossenen

Verbrauchsmitteln) müssen durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem

Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als

300 mA geschützt werden.
Letztlich muss der Anfragende entscheiden,

wie er vorgehen möchte, wenngleich ich die

Norm nicht so restriktiv auslegen würde. Es

besteht auch noch die Möglichkeit, eine entsprechende

Anfrage an das zuständige UK zu

stellen, um eine allgemeingültige Aussage zu

erhalten. Hierzu hat jeder Normenanwender

das Recht.

Literatur:

DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbau - lichen Betriebsstätten.

DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200):2006-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe.

DIN VDE 0100-740 (VDE 0100-740):2007-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-740: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse.

DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Medizinisch genutzte Räume.

DIN EN 62020 (VDE 0663):2005-11 Elektrisches Installationsmaterial. DifferenzstromÜberwachungsgeräte für Hausinstallationen und ähnliche Verwendungen (RCMs).

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung von elektrischen Betriebsmitteln – Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.

DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10):2010-01 Fehlerstrom-/ Differenzstrom-Schutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz (RCCBs) für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

DIN EN 60947-2 (VDE 0660-101):2010-04 Niederspannungsschaltgeräte – Teil 2: Leistungsschalter.

DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4: Schutzmaßnahmen – Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen – Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.