Potentialausgleich für Patientenbetten
iverse Stationen in unserem Krankenhaus
wurden mit elektromechanischen
Betten ausgestattet. Diese Bettenzimmer
der Raumkategorie 1 sind vom Bestand aus
nicht mit Potentialausgleichsanschlüssen
ausgestattet. Jedoch ist jeder Stromkreis
(TN-S-System) mit einen RCD (IΔN ≤ mA) ausgestattet. Der Lieferant der betreffenden Betten meinte auf Anfrage, dass ein zusätzlicher Potentialausgleich in dieser Kategorie nicht benötigt wird.
Müsste der Potentialausgleich nicht für den Fall nachgerüstet werden, dass ein Patient z. B. mit Hilfe eines Defribrillators reanimiert werden muss?
Medizinisch genutzte Bereiche werden in
drei Gruppen eingeteilt. Damit wird zugleich
festgelegt, welche elektrotechnischen
Voraussetzungen gegeben sind, damit bestimmte
medizinische Anwendungen dort
auch stattfinden können. Natürlich wird dabei
vorausgesetzt, dass die Elektroinstallation
des Raums korrekt ausgeführt wurde. Welche
Eigenschaften diese Installation haben soll,
regelt DIN VDE 0100-710 [1].
In Räumen, in denen Patienten behandelt und
gepflegt werden, kommen die Gruppen 1 und 2 in Frage. Für beide Gruppen fordert [1] einen
zusätzlichen Potentialausgleich (Abschnitt
710.413.1.6). Mit ihm sollen alle berührbaren
leitfähigen Anlagenteile, die fremdes
Potential annehmen können, so miteinander
verbunden werden, dass ein Potentialunterschied
in der Nähe des Patienten nicht auftreten
kann. Insbesondere für die Gruppe 2 fordert
[1] zudem, dass Anschlussbolzen für
Potentialanschlussleitungen nach DIN 42801
[2] anzubringen sind, damit auch medizinische
elektrische Geräte, für die ein zusätzlicher Potentialausgleich gefordert wird, angeschlossen
werden können. Für die Gruppe 1
besteht die Pflicht zur Installation solcher
Anschlussbolzens nicht, ist aber dennoch zu
empfehlen, wenn z. B. eine Neuinstallation
ansteht.
Der Lieferant der Betten hat also eine falsche
Auskunft gegeben. Vermutlich ging er davon
aus, dass sich die Anfrage auf einen zusätzlichen Potentialanschluss für sein geliefertes
elektromechanisches Bett bezieht. Ist dieses
Bett mit einem elektrischen Anschluss der
Schutzklasse I versehen, dann ist eine solche
zusätzliche Verbindung zum Potentialausgleich
auch nicht zwingend notwendig, es sei
denn, der Hersteller verlangt dies ausdrücklich.
In der Gruppe 1 ist also ein zusätzlicher
Potentialausgleich erforderlich, aber nicht
zwingend eine Herausführung auf einen Anschlussbolzen.
Dann muss man sich jedoch
bewusst sein, dass der Einsatz bestimmter
medizinischer elektrischer Geräte und einige
medizinische Anwendungen, die einen zusätzlichen
Anschluss an den Potentialausgleich
erfordern, dort nicht möglich sind. Wohlgemerkt
ist zu unterscheiden, ob beispielsweise
der Hersteller eines medizinischen elektrischen
Gerätes einen solchen Anschluss für
einen bestimmungsgemäßen, ordentlichen
Gebrauch fordert oder nicht. Ist ein solcher
Anschluss gefordert, aber nicht vorhanden,
besteht die Gefahr, dass der Patient zu Schaden
kommt.
Medizinische elektrische Geräte, die ohne
Anschluss an den zusätzlichen Potentialausgleich
auskommen, sind deutlich in der Mehrzahl
– insbesondere Geräte, bei deren Anwendung
nicht vorausgesetzt werden kann, dass
das Umfeld den entsprechenden elektrischen
Installationsbestimmungen entspricht. Medizinische
elektrische Geräte zur Reanimation,
die grundsätzlich dafür vorgesehen sind, auch
außerhalb von OP und Intensivstation angewendet
werden zu können, sind auf einen
robusten Betrieb eingestellt. Die erwähnten
Defibrillatoren beispielsweise sind heutzutage
so kompakt gebaut, dass sie überall im Alltag
zu finden sind. Ihre Anwendung als Ersthilfe
ist sogar durch Laien möglich.
Sollte Unsicherheit bestehen, so kann nur geraten
werden, den Bestand der medizinischen
elektrischen Geräte, die in der Gruppe 1 zur
Anwendung kommen könnten, daraufhin zu
überprüfen, ob ein Anschluss an den zusätz -
lichen Potentialausgleich gefordert ist. Der
zuständige Medizintechniker ist hier sicherlich
bei der Beurteilung behilflich.
DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Medizinisch genutzte Räume.
DIN 42801:1980-04 Anschlußbolzen für Potentialausgleichsleitungen.