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Leseranfrage

Potentialausgleich für Patientenbetten

Ausgabe 8/2010

iverse Stationen in unserem Krankenhaus wurden mit elektromechanischen Betten ausgestattet. Diese Bettenzimmer der Raumkategorie 1 sind vom Bestand aus nicht mit Potentialausgleichsanschlüssen ausgestattet. Jedoch ist jeder Stromkreis (TN-S-System) mit einen RCD (IΔN ≤ mA) ausgestattet. Der Lieferant der betreffenden Betten meinte auf Anfrage, dass ein zusätzlicher Potentialausgleich in dieser Kategorie nicht benötigt wird.

Müsste der Potentialausgleich nicht für den Fall nachgerüstet werden, dass ein Patient z. B. mit Hilfe eines Defribrillators reanimiert werden muss?

Medizinisch genutzte Bereiche werden in

drei Gruppen eingeteilt. Damit wird zugleich

festgelegt, welche elektrotechnischen

Voraussetzungen gegeben sind, damit bestimmte

medizinische Anwendungen dort

auch stattfinden können. Natürlich wird dabei

vorausgesetzt, dass die Elektroinstallation

des Raums korrekt ausgeführt wurde. Welche

Eigenschaften diese Installation haben soll,

regelt DIN VDE 0100-710 [1].
In Räumen, in denen Patienten behandelt und

gepflegt werden, kommen die Gruppen 1 und 2 in Frage. Für beide Gruppen fordert [1] einen

zusätzlichen Potentialausgleich (Abschnitt

710.413.1.6). Mit ihm sollen alle berührbaren

leitfähigen Anlagenteile, die fremdes

Potential annehmen können, so miteinander

verbunden werden, dass ein Potentialunterschied

in der Nähe des Patienten nicht auftreten

kann. Insbesondere für die Gruppe 2 fordert

[1] zudem, dass Anschlussbolzen für

Potentialanschlussleitungen nach DIN 42801

[2] anzubringen sind, damit auch medizinische

elektrische Geräte, für die ein zusätzlicher Potentialausgleich gefordert wird, angeschlossen

werden können. Für die Gruppe 1

besteht die Pflicht zur Installation solcher

Anschlussbolzens nicht, ist aber dennoch zu

empfehlen, wenn z. B. eine Neuinstallation

ansteht.
Der Lieferant der Betten hat also eine falsche

Auskunft gegeben. Vermutlich ging er davon

aus, dass sich die Anfrage auf einen zusätzlichen Potentialanschluss für sein geliefertes

elektromechanisches Bett bezieht. Ist dieses

Bett mit einem elektrischen Anschluss der

Schutzklasse I versehen, dann ist eine solche

zusätzliche Verbindung zum Potentialausgleich

auch nicht zwingend notwendig, es sei

denn, der Hersteller verlangt dies ausdrücklich.

In der Gruppe 1 ist also ein zusätzlicher

Potentialausgleich erforderlich, aber nicht

zwingend eine Herausführung auf einen Anschlussbolzen.

Dann muss man sich jedoch

bewusst sein, dass der Einsatz bestimmter

medizinischer elektrischer Geräte und einige

medizinische Anwendungen, die einen zusätzlichen

Anschluss an den Potentialausgleich

erfordern, dort nicht möglich sind. Wohlgemerkt

ist zu unterscheiden, ob beispielsweise

der Hersteller eines medizinischen elektrischen

Gerätes einen solchen Anschluss für

einen bestimmungsgemäßen, ordentlichen

Gebrauch fordert oder nicht. Ist ein solcher

Anschluss gefordert, aber nicht vorhanden,

besteht die Gefahr, dass der Patient zu Schaden

kommt.
Medizinische elektrische Geräte, die ohne

Anschluss an den zusätzlichen Potentialausgleich

auskommen, sind deutlich in der Mehrzahl

– insbesondere Geräte, bei deren Anwendung

nicht vorausgesetzt werden kann, dass

das Umfeld den entsprechenden elektrischen

Installationsbestimmungen entspricht. Medizinische

elektrische Geräte zur Reanimation,

die grundsätzlich dafür vorgesehen sind, auch

außerhalb von OP und Intensivstation angewendet

werden zu können, sind auf einen

robusten Betrieb eingestellt. Die erwähnten

Defibrillatoren beispielsweise sind heutzutage

so kompakt gebaut, dass sie überall im Alltag

zu finden sind. Ihre Anwendung als Ersthilfe

ist sogar durch Laien möglich.
Sollte Unsicherheit bestehen, so kann nur geraten

werden, den Bestand der medizinischen

elektrischen Geräte, die in der Gruppe 1 zur

Anwendung kommen könnten, daraufhin zu

überprüfen, ob ein Anschluss an den zusätz -

lichen Potentialausgleich gefordert ist. Der

zuständige Medizintechniker ist hier sicherlich

bei der Beurteilung behilflich.

Literatur:

DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Medizinisch genutzte Räume.

DIN 42801:1980-04 Anschlußbolzen für Potentialausgleichsleitungen.