Erweiterung von Steckdosenstromkreisen mit klassischer Nullung
Leider sind auch etwa 20 Jahre nach
der Wende immer noch alte zweiadrige
Aluminiumleitungen in Wohnungen zu finden,
die zum Anschluss von Schuko-Steckdosen
verwendet wurden.
Ist es noch zulässig, den vorhandenen
Steckdosenstromkreis mit der klassischen
Nullung (2 x 2,5 mm² Al) zu erweitern, um
z. B. eine weitere Steckdose oder einen
elektrischen Rollladen mit Schutzleiter -
anschluss anzuschließen (ab dem Abzweigpunkt
mit NYM-J 3 x 1,5 mm²)?
Muss diese eine Steckdose dann mit einem
zusätzlichen Schutz durch eine Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCD) mit maximalem
Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA ausgestattet
sein, oder darf darauf verzichtet
werden, da ja alle anderen Steckdosen in
dem Raum auch keinen zusätzlichen Fehlerstrom-Schutz haben?
Geltungsbereich von TGL-Standards. Bevor
ich detaillierter auf die Fragen eingehe, sei hier zu dem Umgang mit den
gemäß TGL-Standards errichteten Anlagen
Folgendes vorangestellt, um einigen nicht
zutreffenden Vorstellungen entgegen zu
wirken, die im Widerspruch zu den tatsächlichen Gegebenheiten stehen:
- Seit dem 3. Oktober 1990 gilt in ganz Deutschland einheitliches Bundesrecht. TGL-Standards haben keine Gesetzeskraft mehr. Sie gelten aber weiterhin als Normen für bestehende, in der ehemaligen DDR errichtete Anlagen. Das ist der Grund, weshalb 20 Jahre nach der Wende noch immer alte Anlagen aus dieser Zeit vorhanden sind. Ein Abriss dieser Anlagen wird weder in Gesetzen noch in den DIN-VDENormen gefordert. Sie bestehen wie nach den VDE-Bestimmungen errichtete Anlagen auch künftig weiter, sofern der Eigentümer und Betreiber sich nicht zu einer Neuinstallation entschließt. Ebenfalls gibt es keinerlei Festlegungen, die einen Ersatz von nach TGL errichteten Anlagen durch Anlagen nach VDE fordern.
- Um ein einheitliches Sicherheitsniveau in ganz Deutschland zu gewährleisten, hat das Komitee 221 der DKE (Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE) Regelungen zur Anpassung bestehender Anlagen in den neuen Bundesländern geschaffen. Diese sind in den Anhängen A und C im Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 [1] zusammengefasst .
Daraus ergibt sich, dass
- alte Anlagen einschließlich der Aluminiumleitungen wie zuvor erwähnt beibehalten werden können;
- ein geänderter Teil einer Anlage DIN-VDE-Bestimmungen entsprechen muss;
- solche Anpassungen „nachgeholt“ werden müssen, die in „alten VDE Bestimmungen“ gefordert wurden und in den alten Bundesländern als erfüllt gelten (z. B. Nachrüstung des Schutzes beim indirekten Berühren in Räumen mit einem ehemals isolierenden Fußboden).
Anschluss einer Steckdose oder eines Rollladens
an klassisch genullten Stromkreis.
Der genannte klassisch genullte Stromkreis
mit 2 x 2,5 mm2 Al darf erweitert werden.
Nach den Festlegungen in Anhang A von [1]
ist dies ab Abzweigpunkt bei kleinen Querschnitten
unter 10 mm2 nur mit Cu-Leitungen
zulässig, (z. B. Mantelleitungen 3 x 1,5 mm2
Cu mit grün-gelber, blauer und brauner Ader).
Die Anpassung von Anlagen in den neuen
Bundesländern hat seit dem 03.10.1990
nach Anhang A von [1] zu erfolgen.
In Wohngebäuden galt in der ehemaligen
DDR die Nullung mit nicht stromführendem
Schutzleiter für Bade- und Duschräume sowie
auch für Küchen gemäß TGL 9552/06
[2] bereits ab Oktober 1984. Allerdings
waren damals Aluminiumleitungen vorgeschrieben.
Zusätzlicher Schutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD). Nach Abschnitt
411.3.3 in DIN VDE 0100-410 [3] muss in
Endstromkreisen jetzt ein zusätzlicher
Schutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) mit maximalem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA in den folgenden
Fällen vorgesehen werden:
a) Steckdosen mit einem Bemessungsstrom
nicht größer als 20 A, die für die Benutzung
durch Laien sowie zu einer allgemeinen
Verwendung bestimmt sind. Das gilt auch
für dreipolige Steckdosen. In einer Anmerkung hierzu wird auf zwei Ausnahmen
verwiesen, die in dem vorliegenden Fall
nicht in Betracht kommen und auf die
hier nicht eingegangen wird. Zusätzlicher
Schutz für Steckdosen ≤ 20 A bedeutet,
dass der Stromkreis selbst nicht in den
Zusatzschutz einbezogen werden muss.
Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
kann direkt vor der Steckdose angeordnet
sein oder mit dieser kombiniert
werden. Es ist möglich, FI-Steckdosen einzusetzen,
wenn diese DIN VDE 0100-530
[4] entsprechen. Gemäß Anhang A in [4]
kommen Ausführungen nach DIN EN
61008-1 (VDE 0664-10) [5] in Betracht.
Zu beachten ist, dass der Neutralleiter,
nicht aber der PEN-Leiter, nicht durch die
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) geführt
wird. Der Anlagenteil ab Abzweigpunkt
gilt als Neuanlage. Auf die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit Bemessungsdifferenzstrom
≤ 30 mA darf nur
verzichtet werden, wenn eine Steckdose
dort nicht vorgesehen wird. Die vorhandenen
Steckdosen können durch FI-Steckdosen ersetzt werden; dies ist aber nicht
zwingend erforderlich.
b) Endstromkreise für im Außenbereich verwendete
tragbare Betriebsmittel mit einem
Bemessungsstrom nicht größer als 32 A.
Abweichend von a) muss hier der Stromkreis
und nicht nur das Betriebsmittel
(hiermit ist vermutlich ein tragbares Verbrauchsmittel
gemeint) durch eine Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom
≤ 30 mA geschützt
werden.
Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 (Beiblatt zu VDE 100):2001-05 Errichten von Niederspannungsanlagen; Verzeichnis der einschlägigen Normen und Übergangslösungen.
TGL 9552/06:1984-07 Wohngebäude; Elektrotechnische Anlagen.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530): 2005-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Schalt- und Steuergeräte.
DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10):2010-01 Fehlerstrom-/Differenzstrom-Schutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz (RCCBs) für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.