Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Steuerstromkreisen
Ein Auszubildender hat bei dem Abbau
eines Steuerstromkreises, welcher
mit einem Trenntransformator (230 V)
gegen die Netzspannung abgetrennt war,
vergessen die Stromversorgung auszuschalten und somit bei dem Abbau des
sekundärseitigen Steuerschalters einen
Stromschlag bekommen. Da der Kurzschluss
auf der Sekundärseite des Trenntransformators
auftrat, hat die auf der
Primärseite angebrachte Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung (RCD) nicht ausgelöst.
Auch die Sicherung auf der Sekundärseite
konnte nicht auslösen.
Wie kann ich in Zukunft eine Steuerung mit
Trenntransformator so absichern, dass die
für Menschen gefährlichen Körperströme
bei einem solchen Fehler nicht fließen
können?
Muss dafür auf der Sekundärseite ein RCD
angebracht werden?
Elektrische Sicherheit in Ausbildungsstätten.
Gerade in Ausbildungsstätten
sollten doch den Auszubildenden die wichtigsten
Regeln (5 Sicherheitsregeln) aus Abschnitt
6.2 von DIN VDE 0105-100 [1] „eingetrichtert“
werden:
1 Freischalten
2 Gegen Wiedereinschalten sichern
3 Spannungsfreiheit feststellen
4 Erden und Kurzschließen
5 Benachbarte, unter Spannung stehende
Teile abdecken oder abschranken.
Unter Beachtung dieser Vorgaben hätte es
nicht zu einem Stromschlag kommen können.
Des Weiteren ist zu beachten, dass
die auf der Primärseite vorhandene (für
Experimentiereinrichtungen/-räume immer
geforderte) Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) nicht wirksam werden kann, wenn
jemand auf der Sekundärseite einen aktiven
Leiter berührt, weil es sich bei der
Sekundärseite um einen galvanisch von
der Primärseite getrennten Stromkreis
handelt.
Auch eine auf der Sekundärseite des
Steuerspannungstransformators
vorge sehene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom
nicht größer
als 30 mA ist kein Allheilmittel, weil
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) nur bei dem Berühren eines
aktiven Teiles zusätzlichen Schutz
bieten können. Zudem können sie
nur in wenigen Fällen auch bei der Berührung
von zwei aktiven Leitern, z. B. mit
beiden Händen, einen zusätzlichen Schutz
gewähren, weil bei einem isolierenden
Standort (z. B. Tragen von Schuhen) kein
Differenzstrom (Strom der an der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorbeifließt)
auftritt, sodass es nicht zu einer Abschaltung
kommen kann. Selbst wenn dieser
Differenzstrom aufgrund eines niederohmigen Standortes zum Fließen kommt, ist
noch eine tödliche Körperdurchströmung
möglich.
Sicherungen können bei direktem Berühren
von aktiven Teilen in keinem Fall einen Schutz
bieten, da der Körperwiderstand zu groß ist,
um den für eine Abschaltung notwendigen
Strom fließen zu lassen.
Mögliche Präventionsmaßnahmen. Wenn der
Anfragende Bedenken hat, dass sich die
Auszubildenden nicht immer an die 5 Sicherheitsregeln
„erinnern“, d. h. diese nicht
einhalten (wobei es seine Aufgabe wäre, dies
zu überwachen), dann sollten er nur Steuerspannungen
wählen, die die Anforderungen
an SELV- oder PELV-Stromkreise erfüllen.
Sollten AC 230 V als Steuerspannung beibehalten werden müssen (aus welchen
Gründen auch immer), dann kann eine
zusätzliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) auf der Sekundärseite – die Erdung
eines Außen leiters auf der Sekundärseite
vorausgesetzt – zumindest beim einpoligem
direkten Berühren eines aktiven Teiles einen
gewissen zusätzlichen Schutz bieten.
Wenn der Auszubildende jedoch vor der
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) – z. B.
direkt am Steuerspannungstransformator –
aktive Teile berührt, dann kann dieser zusätzliche
Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) wiederum auch nicht
wirksam werden. Unabhängig von den vorgesehenen
Schutzmaßnahmen sollte immer
strikt auf die Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln geachtet werden.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.