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Leseranfrage

Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Steuerstromkreisen

Ausgabe 9/2010

Ein Auszubildender hat bei dem Abbau eines Steuerstromkreises, welcher mit einem Trenntransformator (230 V) gegen die Netzspannung abgetrennt war, vergessen die Stromversorgung auszuschalten und somit bei dem Abbau des sekundärseitigen Steuerschalters einen Stromschlag bekommen. Da der Kurzschluss auf der Sekundärseite des Trenntransformators auftrat, hat die auf der Primärseite angebrachte Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) nicht ausgelöst. Auch die Sicherung auf der Sekundärseite konnte nicht auslösen.

Wie kann ich in Zukunft eine Steuerung mit Trenntransformator so absichern, dass die für Menschen gefährlichen Körperströme bei einem solchen Fehler nicht fließen können?

Muss dafür auf der Sekundärseite ein RCD angebracht werden?

Elektrische Sicherheit in Ausbildungsstätten.

Gerade in Ausbildungsstätten

sollten doch den Auszubildenden die wichtigsten

Regeln (5 Sicherheitsregeln) aus Abschnitt

6.2 von DIN VDE 0105-100 [1] „eingetrichtert“

werden:
1 Freischalten
2 Gegen Wiedereinschalten sichern


3 Spannungsfreiheit feststellen
4 Erden und Kurzschließen
5 Benachbarte, unter Spannung stehende

Teile abdecken oder abschranken.
Unter Beachtung dieser Vorgaben hätte es

nicht zu einem Stromschlag kommen können.

Des Weiteren ist zu beachten, dass

die auf der Primärseite vorhandene (für

Experimentiereinrichtungen/-räume immer

geforderte) Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD) nicht wirksam werden kann, wenn

jemand auf der Sekundärseite einen aktiven

Leiter berührt, weil es sich bei der

Sekundärseite um einen galvanisch von

der Primärseite getrennten Stromkreis

handelt.
Auch eine auf der Sekundärseite des

Steuerspannungstransformators

vorge sehene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom

nicht größer

als 30 mA ist kein Allheilmittel, weil

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

(RCDs) nur bei dem Berühren eines

aktiven Teiles zusätzlichen Schutz

bieten können. Zudem können sie

nur in wenigen Fällen auch bei der Berührung

von zwei aktiven Leitern, z. B. mit

beiden Händen, einen zusätzlichen Schutz

gewähren, weil bei einem isolierenden

Standort (z. B. Tragen von Schuhen) kein

Differenzstrom (Strom der an der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorbeifließt)

auftritt, sodass es nicht zu einer Abschaltung

kommen kann. Selbst wenn dieser

Differenzstrom aufgrund eines niederohmigen Standortes zum Fließen kommt, ist

noch eine tödliche Körperdurchströmung

möglich.
Sicherungen können bei direktem Berühren

von aktiven Teilen in keinem Fall einen Schutz

bieten, da der Körperwiderstand zu groß ist,

um den für eine Abschaltung notwendigen

Strom fließen zu lassen.
Mögliche Präventionsmaßnahmen. Wenn der

Anfragende Bedenken hat, dass sich die

Auszubildenden nicht immer an die 5 Sicherheitsregeln

„erinnern“, d. h. diese nicht

einhalten (wobei es seine Aufgabe wäre, dies

zu überwachen), dann sollten er nur Steuerspannungen

wählen, die die Anforderungen

an SELV- oder PELV-Stromkreise erfüllen.
Sollten AC 230 V als Steuerspannung beibehalten werden müssen (aus welchen

Gründen auch immer), dann kann eine

zusätzliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

(RCD) auf der Sekundärseite – die Erdung

eines Außen leiters auf der Sekundärseite

vorausgesetzt – zumindest beim einpoligem

direkten Berühren eines aktiven Teiles einen

gewissen zusätzlichen Schutz bieten.
Wenn der Auszubildende jedoch vor der

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) – z. B.

direkt am Steuerspannungstransformator –

aktive Teile berührt, dann kann dieser zusätzliche

Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

(RCDs) wiederum auch nicht

wirksam werden. Unabhängig von den vorgesehenen

Schutzmaßnahmen sollte immer

strikt auf die Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln geachtet werden.

Literatur:

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.