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Leseranfrage

Kennzeichnung von Schutzleitern mit großen Querschnitten

Ausgabe 10/2010

Wir haben einem Kunden als Zuleitung für eine UP-Schweißanlage eine Einzeladerleitung mit 70 mm² verlegt (2 x Phasen und 1 x PE). Der Kunde bemängelte nun die fehlende durchgehende Kennzeichnung des PE-Leiters, da diese sichtbar in der Energiekette verlegt sei. Meines Wissens genügt es, aufgrund des großen Leitungsquerschnittes an beiden Anschlussstellen jeweils eine grün-gelbe Markierung anzubringen.

Wie ist die Kennzeichnung auszuführen?

Für die Kennzeichnung von Leitern sind die

Normen DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-

510) [1] und DIN EN 60446 (VDE 0198) [2]

anzuwenden. Danach müssen isolierte

Schutzleiter und PEN-Leiter in Deutschland

grundsätzlich durchgehend mit der Zweifarben-Kombination „Grün-Gelb“ gekennzeichnet

werden. Die grün-gelb gekennzeichneten PEN-Leiter

sind an ihren Anschlussenden mit einer

blauen Markierung zu versehen, um auf die

zusätzliche Neutralleiterfunktion hinzuweisen.

Eine Ausnahme besteht nach Abschnitt 514.3.Z3 der DIN VDE 0100-510 [1] bei der

Kennzeichnung von einadrigen Kabeln und

Leitungen mit Querschnitten > 16 mm2.

Solche Kabel und Leitungen sind oftmals

nicht mit einer blauen oder grün-gelben Isolierung

erhältlich. In solchen Fällen ist es zulässig,

z. B. einadrige Kabel und Leitungen mit

schwarzer Umhüllung

  • als Neutralleiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer blauen Markierung versehen werden oder
  • als Schutzleiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer grün-gelben Markierung versehen werden oder
  • als PEN-Leiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer blauen und grüngelben Markierung versehen werden.

Damit entspricht die vom Anfragenden gewählte

Vorgehensweise zur Kennzeichnung

des Schutzleiters bei großen Querschnitten

den normativen Anforderungen und ist somit

zulässig.
Eventuell ist es möglich, das als Schutzleiter

verwendete Kabel an weiteren leicht zugänglichen

Stellen noch zusätzlich mit gelb-grünen

Markierungen zu versehen um den Wünschen

des Auftraggebers Rechnung zu tragen. Eine

durchgehende Kennzeichnung, wie von dem

Kunden gefordert, ist hingegen bei Kabel und

Leitungen mit einem Querschnitt = 70 mm2

nicht notwendig.

Literatur:

DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.

DIN EN 60446 (VDE 0198):2008-02 „Grundund Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine- Schnittstelle – Kennzeichnung von Leitern durch Farben oder alphanumerische Zeichen.