EMV-Anforderungen beim Schaltschrankbau
Wir sind eine Installationsfirma mit angeschlossenem
Schaltschrankbau. In
der Installationstechnik sowie auch im
Schaltschrankbau gewinnt die Vermeidung
von Elektrosmog, d. h. elektromagnetische
Verträglichkeit, immer mehr an Bedeutung.
Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. der
Auswahl der Kabel und der entsprechenden
Verlegeart, kann die Installationsanlage
EMV-gerecht errichtet werden. Für den
Schaltschrank gelten die gleichen Vorgaben,
die bei vielen Anwendungen allerdings nicht
realisierbar sind.
- Gibt es bezüglich EMV spezielle Vorgaben für den Schaltschrankbau?
- Muss die Verdrahtung eines Drehstromkreises mit Neutralleiter immer als eine Bündelverdrahtung erfolgen?
- Kann nach der Gruppensicherung die Auftrennung in 3 x 1 Phasenwechselstromkreise mit Neutralleiter erfolgen?
- Welche Norm ist für die korrekte Auswahl der Leiterquerschnitte heranzuziehen?
Begrifflichkeiten. Zunächst ein Hinweis,
der sicher von allgemeinem Interesse ist,
da das Thema „Elektromagnetische Verträglichkeit“
vielfach noch als eine „freundliche
Aufforderung“ verstanden und von Nicht-Fachleuten
leider häufig falsch interpretiert wird.
Bei der Fülle von Begriffen und Abkürzungen
zu dem Thema EMV sind die entsprechenden
Definitionen zu beachten, weil es sehr schnell
zu Missverständnissen kommen kann. In der
Anfrage wird u. a. ausgeführt:
„… gewinnt die Vermeidung von Elektrosmog,
d. h. elektromagnetische Verträglichkeit, immer
mehr an Bedeutung.“
Doch die beiden Begriffe „Elektrosmog“ und
„Elektromagnetische Verträglichkeit“ können
so nicht gleichbedeutend verwendet werden.
Der Begriff „Elektrosmog“ wird oft in der Umgangssprache
als Bewertung für elektrische
und elektromagnetische Felder verwendet.
Damit wird bewertend durch das Wort „Smog“
zum Ausdruck gebracht, dass diese Felder
schädigend auf Menschen, Tiere und Umwelt
einwirken. Da jedoch die Erkenntnisse und
Zusammenhänge wesentlich komplexer sind,
kommt in Wissenschaft und Technik der nicht
wertende Begriff „Elektromagnetische Umweltverträglichkeit“
(EMVU) zur Anwendung.
Der Begriff Elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV) ist anders besetzt und beschreibt Anforderungen im Zusammenwirken elektrischer
Geräte innerhalb einer elektromagnetischen
Umgebung. Wobei uns bewusst sein muss,
dass ein großer Teil der Elektromagnetischen
Unverträglichkeiten auf „leitungsgebundene
Störungen“ zurückzuführen sind!
Die Formulierung dieser Anfrage zeigt, dass
dem Anfragenden die technischen und
physikalischen Zusammenhänge bekannt
sind. Wir „verstecken“ uns aber allzu
häufig hinter wirtschaftlichen Argumenten
– sprich Kosten und Preise – wenn
wir meinen, dass die EMV in Schaltanlagen
nicht realisierbar sei. Aber mit
zunehmenden Problemen wird es
auch immer mehr EMV-gerechte
Lösungen für bestimmte Anwendungen
geben (müssen), da die durch
„Unverträglichkeiten“ verursachten
Kosten steigen.
Sicherheitsziele. Im Zusammenhang mit dem
Thema EMV wird es niemals fertige Antworten
in Normen oder Vorschriften geben. Umso
wichtiger ist es, die Sicherheitsziele zu verstehen
und dann mit dem Wissen um entsprechende
Lösungen und Zusammenhänge
einen erträglichen Betrieb zu ermöglichen.
Dazu ein kurzer Blick in das EMVG [1]:
„§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Betriebsmittel, die
elektromagnetische Störungen verursachen
können oder deren Betrieb durch elektromagnetische
Störungen beeinträchtigt werden
kann.
…
§ 3 Begriffsbestimmungen
… 4. ist elektromagnetische Verträglichkeit die
Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen
Umgebung zufriedenstellend
zu arbeiten, ohne elektromagnetische Störungen
zu verursachen, die für andere in dieser
Umgebung vorhandene Betriebsmittel unannehmbar
wären;
…
§ 4 Grundlegende Anforderungen
(1) Betriebsmittel müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik so entworfen
und gefertigt sein, dass …
2. sie gegen die bei bestimmungsgemäßem
Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen
Störungen hinreichend unempfindlich sind, um
ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß
arbeiten zu können...“
Damit ist die Aufgabenstellung zur Erreichung
der Sicherheitsziele meines Erachtens nach
umfassend dargestellt. Das EMVG [1] ist die
Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales
Recht. Es basiert auf europäischem Recht
und dient der Vereinheitlichung nationaler Gesetze,
Vorschriften und Normen. Die Normung
der letzten zwei Jahrzehnte geht immer ausführlicher
auf die Zielsetzung und die damit
verbundenen Aufgabenstellungen zur EMV
ein. Dabei stehen immer Sicherheitsziele im
Vordergrund, die es entsprechend dem Stand
der Technik und Wissenschaft umzusetzen
gilt. Bei der Normung geht es darum, einen
technischen Rahmen als Mindeststandard in
reproduzierbare Anforderungen zu fassen. Es
ist aber nicht die Aufgabe der Normung,
Ausführungsdetails zu formulieren.
Lösungsansätze. Die von dem Anfragenden
genannten Lösungansätze können in bestimmten
Anlagentypen zur Erreichung der
Elektromagnetischen Verträglichkeit dienen.
Wie zuvor erwähnt, gibt es keine fertigen
Antworten für die Vielzahl der Anwendungen.
Deshalb gehen Normen in den Anforderungen
vermehrt von theoretischen Berechnungen
oder Annahmen und Analogien zu Nachweisen
durch Typ- und Bauartprüfungen über.
Zu 1. Als sogenannte Fachgrundnormen zur
EMV sind derzeit die unterschiedlichen Teile
der DIN EN 61000 gültig. Darauf verweisen
u. a. auch die für das Thema Elektroverteiler
bekannten Normen.
Für Niederspannungs-Schaltgeräte-Kombinationen
die bisherigen Teile 1-5 der DIN EN 60
439 (VDE 0660) [2]. Die im Juni 2010 erschienenen
Teile 1 und 2 zur neuen DIN EN 61
439 [3] [4] enthalten erweiterte, aktualisierte
und auch neue Festlegungen. In der Folge werden
mit Übergangsfristen die bisherigen Teile
zur DIN EN 60 439 (VDE 0660) [2] abgelöst.
So gibt es nun u. a. Nachweise zur Normenkonformität
mit Anforderungen an die Dokumentationen
mit:
- Angaben der Bemessungswerte,
- Handhabungs-, Aufstellungs-, Betriebs- und Wartungsanweisungen,
- Angabe zur EMV-Umgebung,
- Identifizierung von Geräten/Bauteilen
- Erklärung der EG-Konformität sowie
- Protokoll zur Stückprüfung durch den Hersteller der Schaltgeräte-Kombination.
Zu 2. Die Betriebsmittelnormen legen solche
Ausführungsdetails nicht fest. Auch hier gilt
das „Zusammenwirken“ aller Betriebsmittel
in der jeweiligen Umgebung. Ich verweise auf
den zuvor zitierten Auszug des § 4 aus dem
EMVG [1], Absatz 1 und 2.
Ob und wie das Sicherheitsziel erreicht wird,
ist eine Entscheidung, die ggf. zukünftig durch
Bauartprüfungen nachzuweisen ist. Um ein
niederfrequentes, elektromagnetisches Feld
möglichst gering zu halten, kann das Bündeln,
d. h. „verlegen im elektrischen System“ ein
Lösungsweg sein. Genauso können aber der
Aufstellungsort und der Abstand der Betriebsmittel
untereinander eine Lösung darstellen.
Dabei ist anzumerken, dass das Thema
Anordnung und Verdrahtung „im elektrischen
System (L1+L2+L3+N)“ nicht nur für die
Abgangsstromkreise zutrifft, sondern genau
und insbesondere für die Anordnung der
Sammelschienen und der Hauptstromverdrahtung,
da wir hier über besonders energiereiche,
niederfrequente elektromagnetische
Felder reden.
Zu 3. Grundsätzlich kann eine Auftrennung
nach der Gruppensicherung erfolgen, wenn
die Stromtragfähigkeit des gemeinsamen
Neutralleiters ausreichend ist. Es handelt sich
dann allerdings nicht mehr um einen Drehstromkreis,
sondern um drei einzelne
Wechselstromkreise mit einem gemeinsamen
Neutralleiter. Dieses Thema wird leider auch
in der Ge bäude installation allzu oft vernachlässigt,
wenn mit einer 5-adrigen Leitung oder
einem 5-adrigen Kabel die Summe der Außenleiterströme
aus L1, L2 und L3 über den
gemeinsamen N-Leiter geführt werden.
Zu 4. Ich gehe davon aus, dass in der Frage
die Leiterquerschnitte innerhalb der Schaltgerätekombination
SK gemeint sind. Für die von
außen eingeführten Kabeln und Leitungen der
Gebäudeinstallation ist u. a. die DIN VDE
0298-4 [5] maßgebend. Der Hersteller der SK
muss festlegen (und ggf. durch Typprüfungen
nachweisen) mit welchen Strombelastbarkeiten die jeweiligen Querschnitte unter Berücksichtigung
der Verdrahtungstechniken
und der Umgebungstemperaturen innerhalb
der SK verwendet werden.
EMVG Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409).
DIN EN 60439-1 (VDE 0660-500-1), VDE 0660- 500:2000-08 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 1: Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Kombination.
DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1):2010-06 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 1: Allgemeine Festlegungen.
DIN EN 61439-2 (VDE 0660-600-2):2010-06 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 2: Energie-Schaltgerätekombinationen.
DIN VDE 0298-4 {VDE 0298-4):2003-08 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen.