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Leseranfrage

Wiederholungsprüfung von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs)

Ausgabe 10/2010

Ich frage mich, wie die Aussage der DIN VDE 0100-710 in Abschnitt 710.62-g) zu Wiederholungsprüfungen in Bezug auf RCDs genau zu interpretieren ist. Dort heißt es, das Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom ist halbjährlich nachzuweisen.

Genügt das Drücken der Prüftaste am RCD (dies würde ja nur eine Phase benutzen und die Größe sowie die Genauigkeit des eingebauten Widerstands ist mir nicht bekannt) oder ist eine Messung mit einem geeigneten Tester unbedingt erforderlich?

Dass Letzteres besser ist, liegt auf der Hand, da ja auch die Leitung/Steckdose mit überprüft wird und bei laufender Dokumentation auch eine schleichende Verschlechterung des RCDs erkannt werden kann. Dennoch kann ich diese Interpretation nicht ganz aus der Norm „heraus argumentieren“ und der Mehraufwand ist ja erheblich, da im ersten Fall auch ein eingewiesener Laie beauftragt werden kann, während in anderen Fall eine Fachkraft mit Messgerät erforderlich ist.

Leider sind die Angaben zur Wiederholungsprüfung in den Normen sowie in

der Literatur sehr unterschiedlich und oftmals

nicht konkret auf den einzelnen Prüfschritt

bezogen. Hinzu kommt, dass die Angaben in

den DIN VDE Normen nun eben auch „nur“

Empfehlungen sind. Für sie gilt außerdem,

dass der jeweils Verantwortliche „... ein anderes

in gleicher Weise wirksames Prüfverfahren

anwenden kann...“. Insofern sollten wir uns

nicht an den jeweiligen Wortlaut der Festlegungen

in den Prüf-Normen klammern, sondern

für die jeweilige Anlage und ihre Bedingungen

auf die Frage: „Was ist zu tun, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Funktion

bis zur nächsten Prüfung gewährleistet ist?“

immer eine zu vertretende Antwort suchen

und umsetzen.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich ausgehend

von der angegebenen Norm DIN

VDE 0100-710 [1] um Anlagen in medizinischen

Bereichen. In diesen Anlagen

sollte das mit der einzelnen Vorgabe

empfohlene Sicherheits niveau keinesfalls

unterschritten werden, auch

wenn dies möglicherweise im Vergleich

mit anderen Festlegungen

übertrieben erscheint.
Der Anfragende sollten deshalb die

Normenvorgabe „... Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom

...“ wörtlich

nehmen und umsetzen. Das heißt,

  • es genügt nicht, die Prüftaste der jeweiligen RCD zur drücken, da durch sie, bzw. ihre Betätigung, ein Auslösestrom von zweifachem Bemessungsdifferenzstrom oder mehr hervorgerufen und somit die Vorgabe nicht erfüllt wird;
  • es ist erforderlich, ein geeignetes Prüfgerät einzusetzen, bei dem die Prüfung/Messung mit einem dem Bemessungsstrom entsprechenden Prüfstrom erfolgt.

Verwendbare Prüfgeräte, die als sogenannte

Installationstester oder unter einer ähnlichen

Bezeichnung bekannt sind, werden in relativ

einfacher Form angeboten, sodass ihre Anwendung

durch eine elektrotechnisch unterwiesene

Person bedenkenlos möglich ist.

Eine eindeutige Aufgabenstellung (Anwendung,

Messorte, Berührungsschutz usw.) sowie

eine Einweisung (Vorführung an jedem

Messort) durch eine Elektrofachkraft sind

dabei natürlich erforderlich. Zu beachten ist,

dass für das Prüfen von RCDs, die pulsierenden

Gleichfehlerströme zu erfassen und zu

bewerten sind, weshalb dann dafür geeignete

Prüfgeräte verwendet werden müssen. Die

Verantwortung dafür, dass die genannten Bedingungen

ordnungsgemäß erfüllt werden,

liegt bei der zuständigen/verantwortlichen

Elektrofachkraft.

Literatur:

DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Medizinisch genutzte Räume.