Wiederholungsprüfung von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs)
Ich frage mich, wie die Aussage der
DIN VDE 0100-710 in Abschnitt
710.62-g) zu Wiederholungsprüfungen in
Bezug auf RCDs genau zu interpretieren ist.
Dort heißt es, das Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom
ist halbjährlich nachzuweisen.
Genügt das Drücken der Prüftaste am RCD
(dies würde ja nur eine Phase benutzen und
die Größe sowie die Genauigkeit des eingebauten
Widerstands ist mir nicht bekannt)
oder ist eine Messung mit einem geeigneten
Tester unbedingt erforderlich?
Dass Letzteres besser ist, liegt auf der Hand,
da ja auch die Leitung/Steckdose mit überprüft
wird und bei laufender Dokumentation
auch eine schleichende Verschlechterung
des RCDs erkannt werden kann. Dennoch
kann ich diese Interpretation nicht ganz aus
der Norm „heraus argumentieren“ und der
Mehraufwand ist ja erheblich, da im ersten
Fall auch ein eingewiesener Laie beauftragt
werden kann, während in anderen Fall eine
Fachkraft mit Messgerät erforderlich ist.
Leider sind die Angaben zur Wiederholungsprüfung in den Normen sowie in
der Literatur sehr unterschiedlich und oftmals
nicht konkret auf den einzelnen Prüfschritt
bezogen. Hinzu kommt, dass die Angaben in
den DIN VDE Normen nun eben auch „nur“
Empfehlungen sind. Für sie gilt außerdem,
dass der jeweils Verantwortliche „... ein anderes
in gleicher Weise wirksames Prüfverfahren
anwenden kann...“. Insofern sollten wir uns
nicht an den jeweiligen Wortlaut der Festlegungen
in den Prüf-Normen klammern, sondern
für die jeweilige Anlage und ihre Bedingungen
auf die Frage: „Was ist zu tun, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Funktion
bis zur nächsten Prüfung gewährleistet ist?“
immer eine zu vertretende Antwort suchen
und umsetzen.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich ausgehend
von der angegebenen Norm DIN
VDE 0100-710 [1] um Anlagen in medizinischen
Bereichen. In diesen Anlagen
sollte das mit der einzelnen Vorgabe
empfohlene Sicherheits niveau keinesfalls
unterschritten werden, auch
wenn dies möglicherweise im Vergleich
mit anderen Festlegungen
übertrieben erscheint.
Der Anfragende sollten deshalb die
Normenvorgabe „... Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom
...“ wörtlich
nehmen und umsetzen. Das heißt,
- es genügt nicht, die Prüftaste der jeweiligen RCD zur drücken, da durch sie, bzw. ihre Betätigung, ein Auslösestrom von zweifachem Bemessungsdifferenzstrom oder mehr hervorgerufen und somit die Vorgabe nicht erfüllt wird;
- es ist erforderlich, ein geeignetes Prüfgerät einzusetzen, bei dem die Prüfung/Messung mit einem dem Bemessungsstrom entsprechenden Prüfstrom erfolgt.
Verwendbare Prüfgeräte, die als sogenannte
Installationstester oder unter einer ähnlichen
Bezeichnung bekannt sind, werden in relativ
einfacher Form angeboten, sodass ihre Anwendung
durch eine elektrotechnisch unterwiesene
Person bedenkenlos möglich ist.
Eine eindeutige Aufgabenstellung (Anwendung,
Messorte, Berührungsschutz usw.) sowie
eine Einweisung (Vorführung an jedem
Messort) durch eine Elektrofachkraft sind
dabei natürlich erforderlich. Zu beachten ist,
dass für das Prüfen von RCDs, die pulsierenden
Gleichfehlerströme zu erfassen und zu
bewerten sind, weshalb dann dafür geeignete
Prüfgeräte verwendet werden müssen. Die
Verantwortung dafür, dass die genannten Bedingungen
ordnungsgemäß erfüllt werden,
liegt bei der zuständigen/verantwortlichen
Elektrofachkraft.
DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Medizinisch genutzte Räume.