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Leseranfrage

Schutzpotentialausgleich in Großküchen

Ausgabe 10/2010

In gewerblichen Küchen, z. B. in Gaststätten, werden meist Betriebsmittel aus Edelstahl verwendet – sowohl „aktive“ Geräte (z. B. Backöfen, Spülmaschinen u. Ä.) als auch „passive Möbel“ (z. B. Anrichten, Arbeitstische usw.) ohne elektrische Komponenten. Im konkreten Fall handelt es sich um einen Pizzaofen und zwei neue Arbeitstische, die alle mit Potentialausgleichsanschlüssen versehen sind, und um einige ältere Sachen ohne diesen Anschluss. Bei älteren Betriebsmitteln sind solche Anschlüsse nicht immer vorgesehen.

Müssen im vorliegenden Fall alle Geräte und Möbel (auch die älteren) leitend miteinander verbunden werden?

Muss überhaupt ein örtlicher Potentialausgleich geschaffen werden?

Müsste ich dann entsprechende Anschlussstellen schaffen, weil diese bei den älteren Betriebsmitteln teilweise nicht vorhanden sind?

Zum Thema elektrische Betriebsmittel in

gewerblichen Küchen (sog. Großküchengeräte)

gibt es im Zusammenhang mit einem

Potentialausgleich (nun Schutzpotentialausgleich)

immer wieder Diskussionen. Fakt ist,

dass für die Errichtung elektrischer Anlagen

auch in gewerblichen Küchen die Normen der

Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), besonders

DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [1], anzuwenden

sind. Eine Forderung, aus Edelstahl

bestehende elektrische Küchengeräte oder

auch Spülen, Tische oder Theken in einen

Schutzpotentialausgleich (Schutzpotentialausgleich

über die Haupterdungsschiene oder

zusätzlichen Schutzpotentialausgleich) einzubeziehen,

gibt es in den Normen nicht.
Auch in der BGV A3 [2] sowie in den „Regeln

für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Arbeit in Küchen“ in BGR 111 sind besondere

Festlegungen oder Forderungen diesbezüglich

nicht enthalten.
Das gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass

es in den Betriebsmittelnormen, z. B. in DIN

EN 60335-2-42 (VDE 0700-42) [3], DIN EN

60335-2-58 (VDE 0700-58) [4] sowie auch in

DIN EN 60335-2-36 (VDE 0700-36) [5], Festlegungen

gibt, gemäß denen ortsfeste Geräte

einen äußeren Anschluss für einen Potentialausgleichsleiter

von maximal 10 mm2 haben

müssen. Eine Begründung gibt es hierfür nicht

und ebensowenig eine Forderung, dass ein

solcher Potentialausgleichsleiter (nun Schutzpotentialausgleichsleiter)

auch anzuschließen

wäre.
Eine Rückfrage bei dem für diese Normen zuständigen

Unterkomitee hat ergeben, dass

diese Anschlussstelle für einen Potentialausgleich

unter dem Gesichtspunkt gefordert

wird, dass bei vielen derartigen Geräten ein

größerer „Ableitstrom“ (Schutzleiterstrom) –

aufgrund der Eigenart dieser Geräte – fließen

könnte. Es wäre deshalb möglich, dass diese

Forderung vorausschauend, unter Berücksichtigung

von DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [6],

entstanden ist.
Die DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [6] hat nun

Pilotfunktion bezüglich des Schutzes gegen

elektrischen Schlag auch für die elektrischen

Betriebsmittel bzw. für deren Normen. In [6]

gibt es Vorgaben bezüglich der zulässigen

Schutzleiterströme und daraus resultierender

Maßnahmen. Darin ist sinngemäß Folgendes

festgelegt:
Sofern an elektrischen Betriebsmitteln Schutzleiterströme

von mehr als 10 mA, max. 5 %

vom Außenleiterstrom auftreten, müssen diese

fest angeschlossen werden und es muss

ein Schutzleiter mit einem Querschnitt von

mindestens 10 mm2 oder ein zweiter Schutzleiter

mit einem Querschnitt entsprechend

dem Querschnitt des Schutzleiters der Zuleitung

vorgesehen werden. Außerdem müssen

diese Betriebsmittel entsprechend gekennzeichnet

werden.
Analoge Festlegungen zu notwendigen Maßnahmen

bei größeren Schutzleiterströmen

gibt es auch in DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-

510) [7]. Diese Forderungen in [7] beziehen

sich zwar auf Schutzleiter und nicht auf

Schutzpotentialausgleichsleiter, doch die vorgesehene

Anschlussstelle könnte für beides

verwendet werden.
Eine weitere Notwendigkeit, diesen äußeren

Anschluss zu nutzen, wäre gegeben, wenn in

seltenen Fällen die Abschaltzeit bezüglich des

Schutzes gegen elektrischen Schlag nicht erfüllt

werden kann. Für solche Fälle gibt es im

Abschnitt 411.3.2.6 von DIN VDE 0100-410

(VDE 0100-410) [8] eine Forderung, dass ein

zusätzlicher (örtlicher) Schutzpotentialausgleich

vorzusehen ist. Hierbei müssen Körper,

die sich im Handbereich (2,5 m) solcher Betriebsmittel,

für die eine Abschaltung nicht in

der vorgegebenen Zeit erfüllt werden kann,

über einen Schutzpotentialausgleichsleiter

untereinander und mit dem Körper, für den die

Abschaltzeit nicht erfüllt werden kann, verbunden

werden. In diesen zusätzlichen Schutz -

potentialausgleich müssen auch die fremden

leitfähigen Teile, die sich im Handbereich zu

dem betreffenden Körper befinden, in denen

eine äußere Anschlussstelle benötigt wird, mit

einbezogen werden. Hierbei könnten aber

auch größere Querschnitte (> 10 mm2) notwendig

sein. Die notwendigen Querschnitte

können aus DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-

540) [9] entnommen werden können.
Für nicht elektrische Komponenten in Großküchen,

wie leitfähige Tische oder Spülen,

gibt es diesbezüglich – zumindest in den VDEBestimmungen

– keine Festlegungen. Ich gehe

davon aus, dass die beiden zuvor genannten

Fälle, in denen eine äußere Anschlussstelle

benötigt wird, nicht oder nur äußerst selten zutreffen

werden, sodass sich der Anfragende

über den Schutzpotentialausgleich an den

genannten Einrichtungsgegenständen und elektrischen Betriebsmitteln keine Gedanken machen

muss. Selbst wenn eine der beiden Ausnahmen

zutreffen würde, wäre das Einbeziehen

der nicht elektrischen Teile, wie Tische,

Spülen usw., in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich nicht zutreffend. Eine Nachrüstung

von entsprechenden Anschlussstellen

muss somit nicht erfolgen.

Literatur:

DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2005-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen.

BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.

DIN EN 60335-2-42 (VDE 0700-42):2009-04 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-42: Besondere Anforderungen für elektrische Heißumluftöfen, Dampfgeräte und Heißluftdämpfer für den gewerblichen Gebrauch.

DIN EN 60335-2-58 (VDE 0700-58):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-58: Besondere Anforderungen für elektrische Spülmaschinen für den gewerblichen Gebrauch.

DIN EN 60335-2-36 (VDE 0700-36):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-36: Besondere Anforderungen für elektrische Herde, Bratund Backöfen und Kochplatten für den gewerblichen Gebrauch.

DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2007-03 Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.

DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5- 51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5- 54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.