Schutzpotentialausgleich in Großküchen
In gewerblichen Küchen, z. B. in Gaststätten,
werden meist Betriebsmittel
aus Edelstahl verwendet – sowohl „aktive“
Geräte (z. B. Backöfen, Spülmaschinen u. Ä.)
als auch „passive Möbel“ (z. B. Anrichten,
Arbeitstische usw.) ohne elektrische Komponenten.
Im konkreten Fall handelt es sich um
einen Pizzaofen und zwei neue Arbeitstische,
die alle mit Potentialausgleichsanschlüssen
versehen sind, und um einige ältere Sachen
ohne diesen Anschluss. Bei älteren Betriebsmitteln
sind solche Anschlüsse nicht immer
vorgesehen.
Müssen im vorliegenden Fall alle Geräte und
Möbel (auch die älteren) leitend miteinander
verbunden werden?
Muss überhaupt ein örtlicher Potentialausgleich
geschaffen werden?
Müsste ich dann entsprechende Anschlussstellen
schaffen, weil diese bei den älteren Betriebsmitteln
teilweise nicht vorhanden sind?
Zum Thema elektrische Betriebsmittel in
gewerblichen Küchen (sog. Großküchengeräte)
gibt es im Zusammenhang mit einem
Potentialausgleich (nun Schutzpotentialausgleich)
immer wieder Diskussionen. Fakt ist,
dass für die Errichtung elektrischer Anlagen
auch in gewerblichen Küchen die Normen der
Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), besonders
DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [1], anzuwenden
sind. Eine Forderung, aus Edelstahl
bestehende elektrische Küchengeräte oder
auch Spülen, Tische oder Theken in einen
Schutzpotentialausgleich (Schutzpotentialausgleich
über die Haupterdungsschiene oder
zusätzlichen Schutzpotentialausgleich) einzubeziehen,
gibt es in den Normen nicht.
Auch in der BGV A3 [2] sowie in den „Regeln
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit in Küchen“ in BGR 111 sind besondere
Festlegungen oder Forderungen diesbezüglich
nicht enthalten.
Das gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass
es in den Betriebsmittelnormen, z. B. in DIN
EN 60335-2-42 (VDE 0700-42) [3], DIN EN
60335-2-58 (VDE 0700-58) [4] sowie auch in
DIN EN 60335-2-36 (VDE 0700-36) [5], Festlegungen
gibt, gemäß denen ortsfeste Geräte
einen äußeren Anschluss für einen Potentialausgleichsleiter
von maximal 10 mm2 haben
müssen. Eine Begründung gibt es hierfür nicht
und ebensowenig eine Forderung, dass ein
solcher Potentialausgleichsleiter (nun Schutzpotentialausgleichsleiter)
auch anzuschließen
wäre.
Eine Rückfrage bei dem für diese Normen zuständigen
Unterkomitee hat ergeben, dass
diese Anschlussstelle für einen Potentialausgleich
unter dem Gesichtspunkt gefordert
wird, dass bei vielen derartigen Geräten ein
größerer „Ableitstrom“ (Schutzleiterstrom) –
aufgrund der Eigenart dieser Geräte – fließen
könnte. Es wäre deshalb möglich, dass diese
Forderung vorausschauend, unter Berücksichtigung
von DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [6],
entstanden ist.
Die DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [6] hat nun
Pilotfunktion bezüglich des Schutzes gegen
elektrischen Schlag auch für die elektrischen
Betriebsmittel bzw. für deren Normen. In [6]
gibt es Vorgaben bezüglich der zulässigen
Schutzleiterströme und daraus resultierender
Maßnahmen. Darin ist sinngemäß Folgendes
festgelegt:
Sofern an elektrischen Betriebsmitteln Schutzleiterströme
von mehr als 10 mA, max. 5 %
vom Außenleiterstrom auftreten, müssen diese
fest angeschlossen werden und es muss
ein Schutzleiter mit einem Querschnitt von
mindestens 10 mm2 oder ein zweiter Schutzleiter
mit einem Querschnitt entsprechend
dem Querschnitt des Schutzleiters der Zuleitung
vorgesehen werden. Außerdem müssen
diese Betriebsmittel entsprechend gekennzeichnet
werden.
Analoge Festlegungen zu notwendigen Maßnahmen
bei größeren Schutzleiterströmen
gibt es auch in DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-
510) [7]. Diese Forderungen in [7] beziehen
sich zwar auf Schutzleiter und nicht auf
Schutzpotentialausgleichsleiter, doch die vorgesehene
Anschlussstelle könnte für beides
verwendet werden.
Eine weitere Notwendigkeit, diesen äußeren
Anschluss zu nutzen, wäre gegeben, wenn in
seltenen Fällen die Abschaltzeit bezüglich des
Schutzes gegen elektrischen Schlag nicht erfüllt
werden kann. Für solche Fälle gibt es im
Abschnitt 411.3.2.6 von DIN VDE 0100-410
(VDE 0100-410) [8] eine Forderung, dass ein
zusätzlicher (örtlicher) Schutzpotentialausgleich
vorzusehen ist. Hierbei müssen Körper,
die sich im Handbereich (2,5 m) solcher Betriebsmittel,
für die eine Abschaltung nicht in
der vorgegebenen Zeit erfüllt werden kann,
über einen Schutzpotentialausgleichsleiter
untereinander und mit dem Körper, für den die
Abschaltzeit nicht erfüllt werden kann, verbunden
werden. In diesen zusätzlichen Schutz -
potentialausgleich müssen auch die fremden
leitfähigen Teile, die sich im Handbereich zu
dem betreffenden Körper befinden, in denen
eine äußere Anschlussstelle benötigt wird, mit
einbezogen werden. Hierbei könnten aber
auch größere Querschnitte (> 10 mm2) notwendig
sein. Die notwendigen Querschnitte
können aus DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-
540) [9] entnommen werden können.
Für nicht elektrische Komponenten in Großküchen,
wie leitfähige Tische oder Spülen,
gibt es diesbezüglich – zumindest in den VDEBestimmungen
– keine Festlegungen. Ich gehe
davon aus, dass die beiden zuvor genannten
Fälle, in denen eine äußere Anschlussstelle
benötigt wird, nicht oder nur äußerst selten zutreffen
werden, sodass sich der Anfragende
über den Schutzpotentialausgleich an den
genannten Einrichtungsgegenständen und elektrischen Betriebsmitteln keine Gedanken machen
muss. Selbst wenn eine der beiden Ausnahmen
zutreffen würde, wäre das Einbeziehen
der nicht elektrischen Teile, wie Tische,
Spülen usw., in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich nicht zutreffend. Eine Nachrüstung
von entsprechenden Anschlussstellen
muss somit nicht erfolgen.
DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2005-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen.
BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.
DIN EN 60335-2-42 (VDE 0700-42):2009-04 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 2-42: Besondere Anforderungen für elektrische Heißumluftöfen, Dampfgeräte und Heißluftdämpfer für den gewerblichen Gebrauch.
DIN EN 60335-2-58 (VDE 0700-58):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 2-58: Besondere Anforderungen für elektrische Spülmaschinen für den gewerblichen Gebrauch.
DIN EN 60335-2-36 (VDE 0700-36):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 2-36: Besondere Anforderungen für elektrische Herde, Bratund Backöfen und Kochplatten für den gewerblichen Gebrauch.
DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2007-03 Schutz gegen elektrischen Schlag Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.
DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeine Bestimmungen.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.