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Leseranfrage

Installationshöhen für barrierefreies Wohnen

Ausgabe 10/2010

Welche Installationshöhen sind bei Lichtschaltern und Steckdosen in Objekten für altersgerechtes Wohnen vorgeschrieben?

Installationshöhen von Bedienelementen

für altersgerechtes Wohnen. In dieser

Anfrage wird davon ausgegangen, dass für ein

„altersgerechtes Wohnen“ Lichtschalter und

Steckdosen in anderer Höhe anzuordnen sind

als das für junge Menschen üblich ist. Seit

sehr vielen Jahren werden die Begrifflichkeiten

„altersgerechtes Wohnen“ sowie „altersgerechtes Bauen“ sehr häufig verwendet.

Prinzipiell ist darunter zu verstehen, dass die

Erfüllung der Bedürfnisse alter Menschen an

eine Wohnung und deren Wohnumgebung bei

den Planungsgrundsätzen und Empfehlungen

eine entsprechende Berücksichtigung finden

müssen. Es geht hierbei vor allem um Maßnahmen

gegen die im Alterungsprozess eintretende

Einschränkung der Mobilität, die z. B.

durch Barrierefreiheit, leichte Erreichbarkeit

und Zugänglichkeit von Einbaumöbeln und

Bedienelementen für Beleuchtung und das

Schalten von Geräten, Rutschsicherheit im

Bad- und WC-Bereich, Anordnung von Handläufen

und Notrufklingeln bis hin zum Einbau von

Aufzügen reicht. Einzelheiten hierzu sind dem

Abschnitt „Altersgerechtes Wohnen“ im Baulexikon

[1] zu entnehmen. Daraus ist zu ersehen, dass es sich noch nicht um einen

geschlossenen Komplex an Normen und Vorschriften

für diese wichtige Thematik handelt,

sodass sich konkrete Höhenvorgaben daraus

nicht ableiten lassen. Auch eine eindeutige

Definition, die technische Lösungen klar und

widerspruchsfrei festlegt, lässt sich aus [1]

nicht entnehmen.
Abhängigkeit von technischer Ausführung

der Wohnungen. Grundlage für die Anordnung

von Auslässen, Schaltern und Steckdosen bleiben weiterhin die im Abschnitt 5.3

in DIN 18015-3 getroffenen Festlegungen[2]. In Anmerkung 1 von [2] wird bereits

darauf hingewiesen, dass bei barrierefreien

Wohnungen abweichende Festlegungen in

den Normen der Reihe DIN 18025 festgelegt

sind. Aus dieser Normenreihe kommen in

Betracht:

  • DIN 18025-2 „Barrierefreie Wohnungen“ [3] und
  • DIN 18025-1 „Wohnungen für Rollstuhlbenutzer“ [4], die Abweichungen gegenüber [3] enthält.

Um Verwechselungen und Irrtümer auszuschließen,

ist es zu empfehlen, bei der Festlegung der Installationshöhen den Bezug auf

altersgerechtes Wohnen nicht zu erwähnen.

Barrierefreie Wohnungen sind nämlich nicht

nur für ältere Menschen, z. B. Senioren, sondern

auch generell empfehlenswert, weil sich

damit im privaten Bereich Unfälle vermeiden

lassen. Darüber hinaus gibt es auch viele jüngere

Rollstuhlfahrer, die auf eine entsprechende

Gestaltung ihres Wohnbereiches angewiesen

sind.
Ausgewählte Anordnung von Schaltern,

Tastern und Steckdosen. In Tafel {1} sind die

in den Normen [2], [3] und [4] ausgewiesenen

Vorzugsmaße über Installationshöhen sowie

Abstände von Schaltern und Steckdosen zu

Wänden ausgewiesen. Hier bedeutet „vorzugsweise“,

dass im konkreten Fall Detailangaben

und Ergänzungen in den angegebenen Normen

zu berücksichtigen sind. Bei Rollstuhlfahrern

ergeben sich zum Beispiel unterschiedliche

horizontale und vertikale Reichweiten sowie

Greifhöhen in Abhängigkeit von anderen Maßen,

die zueinander in Beziehung stehen.

Bilder

Bild 1

Literatur:

Baulexikon: Begriff „Altengerechtes Wohnen“; Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. www.baulexikon.de

Baulexikon: Begriff „Altengerechtes Wohnen“; Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. www.baulexikon.de

DIN 18025-2:1992-12 Barrierefreie Wohnungen.

DIN 18025-1:1992-12 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer.