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Leseranfrage

Leiterkennzeichung in der Farbe Orange

Ausgabe 12/2010

In der VDE 0113 (DIN EN 60204-1) wird in dem Abschnitt 5.3.5 auf die Identifizierung von Leitern durch die Farbe eingegangen. Hier wird empfohlen bzw. vorgegeben, Stromkreise, die nach dem Ausschalten der Netztrenneinrichtung weiterhin unter Spannung stehen, in der Verdrahtungsfarbe Orange auszuführen, wie wir es bereits seit Jahren praktizieren. In Schaltschränken mit einer Betriebsnennspannung von z. B. 400 V AC stehen die Verdrahtungsleitungen von der Reihenklemme der Netzeinspeisung, an der die Zuleitung angeschlossen ist, zu dem Hauptschalter der Netztrenneinrichtung auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung.

Gibt es Vorgaben, welche Verdrahtungsfarbe für die Außenleiter L1, L2 und L3 auf dieser Strecke (Klemme – Hauptschalter) zu verwenden ist?

Bisher wurden diese in der Farbe Schwarz verdrahtet. Ich möchte diese Außenleiter jedoch besonders kenntlich machen und die Verdrahtungsfarbe Orange verwenden, um zu verdeutlichen, dass auch diese Leitungen, wie z. B. andere Verriegelungsstromkreise, unter Spannung stehen.

Spricht irgendetwas gegen mein Vorgehen oder ist es sogar unzulässig L1, L2 und L3 in Orange zu verdrahten?

Vorweg: Die Verdrahtungsfarbe Orange ist

eine der drei Alternativen aus DIN EN

60204-1 (DIN VDE 0113-1) [1]. Es ist richtig

und zulässig, dass gemäß Abschnitt 5.3.5 von

[1] nicht alle Stromkreise durch die Netz-Trenneinrichtung

abgeschaltet werden müssen –

so sind z. B. sind Stromkreise zur Verriegelung

ausgenommen. Jedoch ist festgelegt, unter

welchen Bedingungen diese Ausnahmen erlaubt

sind (siehe nachfolgende Aufzählung).

Wenn ein Stromkreis nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschaltet wird, dann:

  • muss ein (ggf. mehrere) dauerhaftes Warnschild in der Nähe der Netz-Trenneinrichtung angebracht sein und
  • muss eine entsprechende Aussage in dem Wartungshandbuch enthalten sein.

Außerdem müssen zusätzlich eine oder auch

mehrere dieser Anforderungen erfüllt sein:

  • Es wird ein dauerhaftes Warnschild in der Nähe jedes ausgenommenen Stromkreises angebracht oder
  • der ausgenommene Stromkreis wird räumlich getrennt von anderen Stromkreisen verlegt oder
  • die Leiter sind unter Berücksichtigung der Empfehlung von Abschnitt 13.2.4 in [1] farblich identifizierbar.

Der Anfragende scheint sich bezüglich der

Alternativen für die farbliche Kennzeichnung

entschlossen zu haben. Somit würde nach

Abschnitt 13.2.4 von [1] gelten:
Für die Identifizierung von Leitern durch eine

Farbcodierung wird empfohlen, die folgende

Zuordung zu verwenden:
 • Schwarz: Hauptstromkreise für Wechselund

Gleichstrom
 • Rot: Steuerstromkreise für Wechselstrom
 • Blau: Steuerstromkreise für Gleichstrom
 • Orange: Ausgenommene Stromkreise nach

Abschnitt 5.3.5


was eben, bei Verwendung der farblichen

Kennzeichnung, für alle nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschalteten Stromkreise

die Farbe Orange bedeutet.
Ob das wirklich so gewollt ist, ist für mich fraglich,

denn diese Anforderungen weichen ganz

erheblich von den bisherigen Festlegungen,

der inzwischen ungültigen DIN EN 60204-1

(VDE 0113-1):1998-11 ab. Dort war die Farbe

Orange nur für Steuerstromkreise zugelassen,

die der Verriegelung dienen. Damit war zwar

nicht ausgeschlossen, die anderen „ausgenommenen

Stromkreise“ auch durch Farben

zu kennzeichnen, nicht jedoch durfte dafür die

Farbe Orange verwendet werden. Häufig wurde

für diese anderen ausgenommenen Stromkreise

die Farbe Braun verwendet. Allerdings

wurde ungeachtet der klaren Festlegung auch

für andere Stromkreise (anderen als den

Verriegelungsstromkreisen) die Farbe Orange

verwendet. Auch Kabel/Leitungen mit einem

orangefarbigen Mantel kamen zur Anwendung.

Bei der Zuleitung zur Netz-Trenneinrichtung

wurde meist die sichtbare Trennung zu

den anderen Stromkreisen angewendet.
Diese strikte Differenzierung hatte aus meiner

Sicht Sinn gemacht, da es bei Stromkreisen

für Verriegelung nicht so sehr auf mögliche gefährliche

Spannung ankam, sondern in erster

Linie auf die Gefahren, die sich durch eine

mögliche unabsichtliche Unterbrechung ergaben.

Eine solche Gefahr wäre z. B. gegeben,

wenn jemand einen Leiter von einem Not-Halt-Kreis einer im Verbund befindlichen Maschine

unterbricht. Dann wäre an dieser anderen

Maschine der Not-Halt ausgelöst worden –

ggf. mit negativen Auswirkungen auf die Produktion.

Aber auch eine Unterbrechung der Ansteuerung

eines notwendigen Hilfsaggregates

konnte gegeben sein, was nicht im Sinne der

zuverlässigen Produktion sein konnte.
Daher ist meine persönliche Meinung, dass

man dieses Vorgehen beibehalten sollte, weil

sich dabei eine klare und übersichtliche

Zuordnung ergab. Wichtig ist jedoch eine eindeutige

Dokumentation.
Wenn man aber die neue DIN EN 60204-1

(VDE 0113-1) [1] zugrunde legt (und die

muss nun zugrunde gelegt werden), dann

dürfte für alle ausgenommenen Stromkreise –

also auch für die Zuleitung zu der Netz-Trenneinrichtung oder für Licht- und/oder Steckdosenstromkreise usw. – die Leiterfarbe

Orange verwendet werden.
Zu der Frage bezüglich der Verdrahtungsfarbe

für die Außenleiter zwischen Schaltschrank-Eingangsklemmen und Netz-Trenneinrichtung,

gilt Folgendes:
Hinweis: Eingangsklemmen sind übrigens

nicht vorgeschrieben. Stattdessen sollte die

Zuleitung nach Abschnitt 5.1 von [1] vorzugsweise

direkt an der Netz-Trenneinrichtung angeschlossen

werden. Für diese Verbindungen

zwischen Klemmen und Netztrenneinrichtung

sind alle der drei Alternativen einzeln oder gemeinsam

anwendbar. Wenn aber die farbliche

Kennzeichnung zur Anwendung kommt, muss

der Abschnitt 5.3.5 von [1] so interpretiert

werden, dass dann die Farbe Orange anzuwenden

ist.
Da ich diese Zuordnung der Farbe Orange für

die Zuleitung zur Netz-Trenneinrichtung nicht

für sinnvoll halte, würde ich versuchen, die Zuleitung

möglichst direkt an der Netz-Trenneinrichtung

anzuschließen (dabei den äußeren

Mantel bis nahe an die Anschlüsse mitführen)

oder eine andere Alternative bezüglich der

getrennten Verlegung anzuwenden. Diese

getrennte Verlegung muss ja nicht unbedingt

eine räumliche Trennung bedeuten, sondern

es wäre auch ausreichend, diese Leitungen in

einem gemeinsamen Schlauch, Isolierrohr

oder Leitungskanal zu führen.
Ein Verbot, die Farbe Orange für solche Leiter

zu verwenden, kann jedoch nicht abgeleitet

werden.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass

ungeachtet der gewählten Variante immer

mindestens ein Warnschild in der Nähe der

Netz-Trenneinrichtung vorgesehen werden

muss. Außerdem müssen entsprechende

Hinweise in den Wartungsunterlagen/Schaltungsunterlagen

enthalten sein.

Literatur:

DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.