Leiterkennzeichung in der Farbe Orange
In der VDE 0113 (DIN EN 60204-1)
wird in dem Abschnitt 5.3.5 auf die
Identifizierung von Leitern durch die Farbe
eingegangen. Hier wird empfohlen bzw. vorgegeben,
Stromkreise, die nach dem Ausschalten
der Netztrenneinrichtung weiterhin
unter Spannung stehen, in der Verdrahtungsfarbe
Orange auszuführen, wie wir es bereits
seit Jahren praktizieren. In Schaltschränken
mit einer Betriebsnennspannung von z. B.
400 V AC stehen die Verdrahtungsleitungen
von der Reihenklemme der Netzeinspeisung,
an der die Zuleitung angeschlossen ist, zu
dem Hauptschalter der Netztrenneinrichtung
auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter
unter Spannung.
Gibt es Vorgaben, welche Verdrahtungsfarbe
für die Außenleiter L1, L2 und L3 auf dieser
Strecke (Klemme – Hauptschalter) zu verwenden
ist?
Bisher wurden diese in der Farbe Schwarz
verdrahtet. Ich möchte diese Außenleiter jedoch
besonders kenntlich machen und die
Verdrahtungsfarbe Orange verwenden, um zu
verdeutlichen, dass auch diese Leitungen,
wie z. B. andere Verriegelungsstromkreise,
unter Spannung stehen.
Spricht irgendetwas gegen mein Vorgehen
oder ist es sogar unzulässig L1, L2 und L3 in
Orange zu verdrahten?
Vorweg: Die Verdrahtungsfarbe Orange ist
eine der drei Alternativen aus DIN EN
60204-1 (DIN VDE 0113-1) [1]. Es ist richtig
und zulässig, dass gemäß Abschnitt 5.3.5 von
[1] nicht alle Stromkreise durch die Netz-Trenneinrichtung
abgeschaltet werden müssen –
so sind z. B. sind Stromkreise zur Verriegelung
ausgenommen. Jedoch ist festgelegt, unter
welchen Bedingungen diese Ausnahmen erlaubt
sind (siehe nachfolgende Aufzählung).
Wenn ein Stromkreis nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschaltet wird, dann:
- muss ein (ggf. mehrere) dauerhaftes Warnschild in der Nähe der Netz-Trenneinrichtung angebracht sein und
- muss eine entsprechende Aussage in dem Wartungshandbuch enthalten sein.
Außerdem müssen zusätzlich eine oder auch
mehrere dieser Anforderungen erfüllt sein:
- Es wird ein dauerhaftes Warnschild in der Nähe jedes ausgenommenen Stromkreises angebracht oder
- der ausgenommene Stromkreis wird räumlich getrennt von anderen Stromkreisen verlegt oder
- die Leiter sind unter Berücksichtigung der Empfehlung von Abschnitt 13.2.4 in [1] farblich identifizierbar.
Der Anfragende scheint sich bezüglich der
Alternativen für die farbliche Kennzeichnung
entschlossen zu haben. Somit würde nach
Abschnitt 13.2.4 von [1] gelten:
Für die Identifizierung von Leitern durch eine
Farbcodierung wird empfohlen, die folgende
Zuordung zu verwenden:
• Schwarz: Hauptstromkreise für Wechselund
Gleichstrom
• Rot: Steuerstromkreise für Wechselstrom
• Blau: Steuerstromkreise für Gleichstrom
• Orange: Ausgenommene Stromkreise nach
Abschnitt 5.3.5
was eben, bei Verwendung der farblichen
Kennzeichnung, für alle nicht durch die Netz-Trenneinrichtung abgeschalteten Stromkreise
die Farbe Orange bedeutet.
Ob das wirklich so gewollt ist, ist für mich fraglich,
denn diese Anforderungen weichen ganz
erheblich von den bisherigen Festlegungen,
der inzwischen ungültigen DIN EN 60204-1
(VDE 0113-1):1998-11 ab. Dort war die Farbe
Orange nur für Steuerstromkreise zugelassen,
die der Verriegelung dienen. Damit war zwar
nicht ausgeschlossen, die anderen „ausgenommenen
Stromkreise“ auch durch Farben
zu kennzeichnen, nicht jedoch durfte dafür die
Farbe Orange verwendet werden. Häufig wurde
für diese anderen ausgenommenen Stromkreise
die Farbe Braun verwendet. Allerdings
wurde ungeachtet der klaren Festlegung auch
für andere Stromkreise (anderen als den
Verriegelungsstromkreisen) die Farbe Orange
verwendet. Auch Kabel/Leitungen mit einem
orangefarbigen Mantel kamen zur Anwendung.
Bei der Zuleitung zur Netz-Trenneinrichtung
wurde meist die sichtbare Trennung zu
den anderen Stromkreisen angewendet.
Diese strikte Differenzierung hatte aus meiner
Sicht Sinn gemacht, da es bei Stromkreisen
für Verriegelung nicht so sehr auf mögliche gefährliche
Spannung ankam, sondern in erster
Linie auf die Gefahren, die sich durch eine
mögliche unabsichtliche Unterbrechung ergaben.
Eine solche Gefahr wäre z. B. gegeben,
wenn jemand einen Leiter von einem Not-Halt-Kreis einer im Verbund befindlichen Maschine
unterbricht. Dann wäre an dieser anderen
Maschine der Not-Halt ausgelöst worden –
ggf. mit negativen Auswirkungen auf die Produktion.
Aber auch eine Unterbrechung der Ansteuerung
eines notwendigen Hilfsaggregates
konnte gegeben sein, was nicht im Sinne der
zuverlässigen Produktion sein konnte.
Daher ist meine persönliche Meinung, dass
man dieses Vorgehen beibehalten sollte, weil
sich dabei eine klare und übersichtliche
Zuordnung ergab. Wichtig ist jedoch eine eindeutige
Dokumentation.
Wenn man aber die neue DIN EN 60204-1
(VDE 0113-1) [1] zugrunde legt (und die
muss nun zugrunde gelegt werden), dann
dürfte für alle ausgenommenen Stromkreise –
also auch für die Zuleitung zu der Netz-Trenneinrichtung oder für Licht- und/oder Steckdosenstromkreise usw. – die Leiterfarbe
Orange verwendet werden.
Zu der Frage bezüglich der Verdrahtungsfarbe
für die Außenleiter zwischen Schaltschrank-Eingangsklemmen und Netz-Trenneinrichtung,
gilt Folgendes:
Hinweis: Eingangsklemmen sind übrigens
nicht vorgeschrieben. Stattdessen sollte die
Zuleitung nach Abschnitt 5.1 von [1] vorzugsweise
direkt an der Netz-Trenneinrichtung angeschlossen
werden. Für diese Verbindungen
zwischen Klemmen und Netztrenneinrichtung
sind alle der drei Alternativen einzeln oder gemeinsam
anwendbar. Wenn aber die farbliche
Kennzeichnung zur Anwendung kommt, muss
der Abschnitt 5.3.5 von [1] so interpretiert
werden, dass dann die Farbe Orange anzuwenden
ist.
Da ich diese Zuordnung der Farbe Orange für
die Zuleitung zur Netz-Trenneinrichtung nicht
für sinnvoll halte, würde ich versuchen, die Zuleitung
möglichst direkt an der Netz-Trenneinrichtung
anzuschließen (dabei den äußeren
Mantel bis nahe an die Anschlüsse mitführen)
oder eine andere Alternative bezüglich der
getrennten Verlegung anzuwenden. Diese
getrennte Verlegung muss ja nicht unbedingt
eine räumliche Trennung bedeuten, sondern
es wäre auch ausreichend, diese Leitungen in
einem gemeinsamen Schlauch, Isolierrohr
oder Leitungskanal zu führen.
Ein Verbot, die Farbe Orange für solche Leiter
zu verwenden, kann jedoch nicht abgeleitet
werden.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass
ungeachtet der gewählten Variante immer
mindestens ein Warnschild in der Nähe der
Netz-Trenneinrichtung vorgesehen werden
muss. Außerdem müssen entsprechende
Hinweise in den Wartungsunterlagen/Schaltungsunterlagen
enthalten sein.
DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.