Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich für Schaltanlage der SK I
Muss eine Niederspannungs-Schaltanlage, (NS-HVT bzw. UV im Stahlblechgehäuse), eingespeist durch ein 5-Leiter-Kabel und zusätzlichen PE-Leiter mit der PTA-Schiene verbunden und so mit in den Potentialausgleich eingebunden werden, oder ist der ausreichende Schutz über den PEN bzw. PE der Zuleitung gewährleistet?
Klarstellung. Mit der angeführten „PTASchiene“
ist wahrscheinlich die Haupterdungsschiene (auch als Hauptpotentialausgleichsschiene
bezeichnet) und mit dem
zusätzlichen PE-Leiter ist sicher der Schutzpotentialausgleichsleiter
gemeint, der – sofern
gefordert – fremde leitfähige Teile mit
dem Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene
verbindet.
Eine Forderung nach einem zusätzlichen
Schutzleiter zur Haupterdungsschiene gibt
es den Normen nicht. Stahlumhüllungen/
Blechumhüllungen von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen sind als Körper
elektrischer Betriebsmittel zu betrachten, die
den Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz)
sowie den Schutz bei indirektem Berühren
(Fehlerschutz) zu erfüllen haben.
Der Basisschutz ist gegeben, wenn die Umhüllung
nur mit Schlüssel oder Werkzeug entfernt
werden kann, was sicher gegeben ist. Der
Fehlerschutz ist dann erfüllt, wenn das leitfähige Gehäuse mit dem Schutzleiter/dem
PEN-Leiter des Versorgungskabels/der Versorgungsleitung
verbunden ist und bei einem
Körperschluss (Schluss gegen das leitfähige
Gehäuse) dieser Fehler in der vorgegeben Zeit
(bei Stromkreisen größer 32 A in 1 s bei TT-Systemen
bzw. 5 s bei TN-Systemen) abgeschaltet
wird.
Da davon auszugehen ist, dass die oben angeführten
Anforderungen erfüllt sind, ist weder
ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich,
der nur in sehr seltenen Fällen notwendig wäre
(wenn Abschaltzeit nicht eingehalten werden
kann), noch ein Schutzpotentialausgleich über
die Haupterdungsschiene (nur für fremde leitfähige
Teile anzuwenden) normativ gefordert.
Eine Ausnahme könnte jedoch zutreffend
sein, wenn nämlich der vom Netzbetreiber ins
Gebäude eingeführte PEN-Leiter bzw. Schutzleiter
an der Einführungsstelle ins Gebäude
noch nicht mit der Haupterdungsschiene verbunden
ist. Dann muss dieser PEN-Leiter bzw.
dieser Schutzleiter mit der Haupterdungsschiene
über einen Schutzpotentialausgleichsleiter
(mindestens 6 mm2 Cu) verbunden
werden, um den Schutzpotentialausgleich
(den Hauptpotentialausgleich) zwischen der
örtlichen Erde (Fundamenterder) und der Betriebserde
des Netzbetreibers herzustellen.
Diese Verbindung ist aber nicht für das leitfähige Gehäuse gefordert.
Hinweis: Ich möchte aber nicht verschweigen,
dass häufig vom Anlagenbetreiber oder von
Sachverständigen eine Forderung besteht,
aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit
(bei einer Niederspannungs-Verteilung/-Unterverteilung kaum relevant) oder
aber aus Gründen des Blitzschutzes eine
solche Verbindung herzustellen. In diesen
Fällen würde ich mir aber von demjenigen, der
die Forderung aufstellt, zeigen lassen, in
welchem Abschnitt welcher Norm das gefordert
ist.
Relevante Festlegungen zum Thema „Schutzpotentialausgleich“
sind u. a. in [1] und [2]
enthalten.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.