Befestigen elektrischer Betriebsmittel in Hohlwänden
Ist es zulässig, Unterputz-Steckdosen in Hohlwanddosen, die in Gipskartonständerwänden montiert wurden, mit Krallen zu befestigen?
Hohlwände gehören zu den Räumen und
Orten mit brennbaren Baustoffen. Mit
Ausnahme von dem Fall, dass für Hohlwände
Gipskartonplatten nach DIN 18180 [1] mit geschlossener
Oberfläche zum Einsatz kommen,
die zur Baustoffklasse A gehören und damit
nicht brennbar sind, werden Hohlwände aus
Baustoffen der Baustoffklassen B1 oder B2
errichtet. Sie sind damit schwer oder normal
brennbar. Der Ausnahmefall kommt nicht in
Betracht, weil mit den Öffnungen für den Einbau
von Dosen ohnehin die Baustoffklasse A
aufgehoben wird. Im Gegensatz hierzu ist
Mauerwerk nicht brennbar. Zusätzlich zu den
allgemeinen Normen der Normenreihe DIN
VDE 0100 müssen deshalb zur Vermeidung
elektrisch entzündeter Brände an den entsprechenden
Orten zusätzliche in Normen vorgeschriebene
Festlegungen erfüllt werden.
Bei der Installation müssen vor allem die in
DIN VDE 0100-482 [2] festgelegten Schutzmaßnahmen
für Brandschutz bei besonderen
Risiken und Gefahren beachtet werden. Wenn
es sich um elektrische Anlagen in Möbeln und
ähnlichen Einrichtungsgegenständen handelt,
müssen die Festlegungen im Abschnitt 7.1
von DIN VDE 0100-724 [3] beachtet werden.
Diese Norm [3] gilt seit 1980 auch jetzt noch
unverändert. Zu erwähnen sind hier auch die
Festlegungen in den Brandschutzrichtlinien
VdS 2023 [4] und VdS 2024 [5].
Bereits seit 1976 wurden gemäß DIN VDE
0276/02.76 besondere Hohlwanddosen verwendet.
Sie werden heutzutage gemäß der
DIN VDE 0606-1 [6] gefertigt. In Tabelle 6 von
[6] ist für Hohlwanddosen eine Prüftemperatur
von 850 °C festgelegt, was die Temperaturwerte
für Unterputz- und Aufputzausführungen
um 200 °C bzw. 100 °C überschreitet.
Seit Oktober 2000 gelten für die Fertigung
der Hohlwanddosen zudem die speziellen
Festlegungen aus Punkt 4.7.1 f in [6],
laut denen Geräte- und Verbindungsdosen für die Hohlwand- und Installationskanaltechnik
keine geriffelten
Bereiche zur Gerätebefestigung mittels
Spreizkrallen haben dürfen.
In Hohlwanddosen ist die Befestigung
von Installationsgeräten mit
Spreizkrallen unzulässig. Leitungen
können durch Krallen sehr leicht beschädigt
werden. Es ist nicht ungewöhnlich,
dass solche Beschädigungen anfangs
selbst bei Prüfungen nicht festgestellt werden.
In Räumen und an Orten mit brennbaren
Baustoffen kann dies aber verheerende Folgen
haben. Deshalb ist im Unterabschnitt
482.2.2.3 von [2] festgelegt, dass elektrische
Betriebsmittel, wie Steckdosen und Schalter,
nicht mit Krallen befestigt werden dürfen. Um
Beschädigungen auszuschließen, ist zu empfehlen,
an Steckdosen- und Schaltereinsätzen
ggf. vorhandene Krallen zu demontieren.
Die Forderung im Unterabschnitt 482.2.2.1
von [2], dass Installationsdosen der DIN VDE
0606-1 [6] entsprechen müssen, schließt
jedoch leider nicht aus, dass auch Installationsdosen für Unterputzinstallation zum
Einsatz kommen können. Auch Installationsdosen
für Auf- und Unterputzmontage müssen
der Norm [6] entsprechen. Auf solche Ausführungen sollte hier aber generell verzichtet
werden. Wer das nicht tut, müsste nach Unterabschnitt
482.2.2.2 von [2] eine zusätzliche
Isolierung mit 12 mm dicken Silikatfasern
oder aber mit 100 mm Glas- oder Steinwolle
vorsehen, worauf wohl jeder gern verzichten
würde.
DIN 18180:2007-01 Gipsplatten Arten und Anforderungen.
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.
DIN VDE 0100-724 (VDE 0100-724):1980-06 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z. B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung.
VdS 2023:2001-08 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen Richtlinien zur Schadenverhütung.
VdS 2024:2009-12 Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen
DIN VDE 0606-1 (VDE 0606-1): 2000-10 Verbindungsmaterial bis 690 V Teil 1: Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten und/oder Verbindungsklemmen.