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Leseranfrage

Befestigen elektrischer Betriebsmittel in Hohlwänden

Ausgabe 12/2010

Ist es zulässig, Unterputz-Steckdosen in Hohlwanddosen, die in Gipskartonständerwänden montiert wurden, mit Krallen zu befestigen?

Hohlwände gehören zu den Räumen und

Orten mit brennbaren Baustoffen. Mit

Ausnahme von dem Fall, dass für Hohlwände

Gipskartonplatten nach DIN 18180 [1] mit geschlossener

Oberfläche zum Einsatz kommen,

die zur Baustoffklasse A gehören und damit

nicht brennbar sind, werden Hohlwände aus

Baustoffen der Baustoffklassen B1 oder B2

errichtet. Sie sind damit schwer oder normal

brennbar. Der Ausnahmefall kommt nicht in

Betracht, weil mit den Öffnungen für den Einbau

von Dosen ohnehin die Baustoffklasse A

aufgehoben wird. Im Gegensatz hierzu ist

Mauerwerk nicht brennbar. Zusätzlich zu den

allgemeinen Normen der Normenreihe DIN

VDE 0100 müssen deshalb zur Vermeidung

elektrisch entzündeter Brände an den entsprechenden

Orten zusätzliche in Normen vorgeschriebene

Festlegungen erfüllt werden.
Bei der Installation müssen vor allem die in

DIN VDE 0100-482 [2] festgelegten Schutzmaßnahmen

für Brandschutz bei besonderen

Risiken und Gefahren beachtet werden. Wenn

es sich um elektrische Anlagen in Möbeln und

ähnlichen Einrichtungsgegenständen handelt,

müssen die Festlegungen im Abschnitt 7.1

von DIN VDE 0100-724 [3] beachtet werden.

Diese Norm [3] gilt seit 1980 auch jetzt noch

unverändert. Zu erwähnen sind hier auch die

Festlegungen in den Brandschutzrichtlinien

VdS 2023 [4] und VdS 2024 [5].
Bereits seit 1976 wurden gemäß DIN VDE

0276/02.76 besondere Hohlwanddosen verwendet.

Sie werden heutzutage gemäß der

DIN VDE 0606-1 [6] gefertigt. In Tabelle 6 von

[6] ist für Hohlwanddosen eine Prüftemperatur

von 850 °C festgelegt, was die Temperaturwerte

für Unterputz- und Aufputzausführungen

um 200 °C bzw. 100 °C überschreitet.
Seit Oktober 2000 gelten für die Fertigung

der Hohlwanddosen zudem die speziellen

Festlegungen aus Punkt 4.7.1 f in [6],

laut denen Geräte- und Verbindungsdosen für die Hohlwand- und Installationskanaltechnik

keine geriffelten

Bereiche zur Gerätebefestigung mittels

Spreizkrallen haben dürfen.
In Hohlwanddosen ist die Befestigung

von Installationsgeräten mit

Spreizkrallen unzulässig. Leitungen

können durch Krallen sehr leicht beschädigt

werden. Es ist nicht ungewöhnlich,

dass solche Beschädigungen anfangs

selbst bei Prüfungen nicht festgestellt werden.

In Räumen und an Orten mit brennbaren

Baustoffen kann dies aber verheerende Folgen

haben. Deshalb ist im Unterabschnitt

482.2.2.3 von [2] festgelegt, dass elektrische

Betriebsmittel, wie Steckdosen und Schalter,

nicht mit Krallen befestigt werden dürfen. Um

Beschädigungen auszuschließen, ist zu empfehlen,

an Steckdosen- und Schaltereinsätzen

ggf. vorhandene Krallen zu demontieren.
Die Forderung im Unterabschnitt 482.2.2.1

von [2], dass Installationsdosen der DIN VDE

0606-1 [6] entsprechen müssen, schließt

jedoch leider nicht aus, dass auch Installationsdosen für Unterputzinstallation zum

Einsatz kommen können. Auch Installationsdosen

für Auf- und Unterputzmontage müssen

der Norm [6] entsprechen. Auf solche Ausführungen sollte hier aber generell verzichtet

werden. Wer das nicht tut, müsste nach Unterabschnitt

482.2.2.2 von [2] eine zusätzliche

Isolierung mit 12 mm dicken Silikatfasern

oder aber mit 100 mm Glas- oder Steinwolle

vorsehen, worauf wohl jeder gern verzichten

würde.

Literatur:

DIN 18180:2007-01 Gipsplatten – Arten und Anforderungen.

DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4: Schutzmaßnahmen – Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen – Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.

DIN VDE 0100-724 (VDE 0100-724):1980-06 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z. B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung.

VdS 2023:2001-08 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen – Richtlinien zur Schadenverhütung.

VdS 2024:2009-12 Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung – Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen

DIN VDE 0606-1 (VDE 0606-1): 2000-10 Verbindungsmaterial bis 690 V – Teil 1: Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten und/oder Verbindungsklemmen.