Antennenerdung mit der Haupterdungsschiene verbinden
Ausgabe 1/2011
Ein Beitrag zu dem Thema „Sicherheit
für Empfangsantennen und Verteilanlagen“
[1] enthielt die folgende Aussage:
„Alle zusätzlich für das Antennensystem errichteten
Erdungsanlagen müssen in Höhe
der Erdoberfläche (maximale Höhe etwa 1 m)
an der Haupterdungsschiene mit dem Schutzpotentialausgleich
des Gebäudes über einen
geeigneten Verbindungsleiter verbunden werden.
Die Abmessungen des Verbindungsleiters
müssen mindestens denen für Erdungsleiter
entsprechen.“
Wo genau ist diese Forderung in der im Beitrag
angegebenen Norm DIN EN 60728-11
(VDE 0855-1) zu finden?
Warum muss diese Verbindung auf Erdhöhe
erfolgen?
Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent
Loggen Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort ein, um diese Leseranfrage lesen zu können.