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Leseranfrage

Antennenerdung mit der Haupterdungsschiene verbinden

Ausgabe 1/2011

Ein Beitrag zu dem Thema „Sicherheit für Empfangsantennen und Verteilanlagen“ [1] enthielt die folgende Aussage:

„Alle zusätzlich für das Antennensystem errichteten Erdungsanlagen müssen in Höhe der Erdoberfläche (maximale Höhe etwa 1 m) an der Haupterdungsschiene mit dem Schutzpotentialausgleich des Gebäudes über einen geeigneten Verbindungsleiter verbunden werden. Die Abmessungen des Verbindungsleiters müssen mindestens denen für Erdungsleiter entsprechen.“

Wo genau ist diese Forderung in der im Beitrag angegebenen Norm DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) zu finden?

Warum muss diese Verbindung auf Erdhöhe erfolgen?

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