Schaltvorrichtung und Motorschutz für ortsveränderliche Geräte
Ist es zwingend vorgeschrieben, ortsveränderliche
Antriebe, u. a. Pumpen
mit Motor (3~) und Rührwerke im offenem
Behälter, mit einer Schaltvorrichtung und
einem Motorschutz zu versehen?
Ich habe dies vor kurzem in unserem Unternehmen
gefordert, aber es wurde nur eine
Veränderung der CEE- Steckdosen vorgekommen,
die jetzt schaltbar und im Einzelfall
mit einem codierbaren Stecker und Steckdose
installiert sind. Vor den CEE-Steckdosen sind die üblichen Sicherungen für
Leitungsschutz vorgeschaltet, die Motoren
laufen ohne Motorschutz.
Leider geht aus der Anfrage nicht hervor,
wo die ortsveränderlichen Antriebe, wie
Pumpen und Rührwerke, eingesetzt werden
und um welche Bemessungsleistungen es
geht. Deshalb wird die Anfrage allgemein beantwortet.
Notwendigkeit einer Schaltvorrichtung.
Nach dem Abschnitt 463 von DIN VDE 0100-
460 (VDE 0100-460) [1] müssen Maßnahmen
zum Ausschalten vorgesehen werden,
wenn die mechanische Wartung ein Verletzungsrisiko
einschließt. Nach Abschnitt 464
von [1] sind eventuell Einrichtungen zum
Ausschalten im Notfall vorzusehen, um unvorhersehbare
Gefährdungen abzuwenden. Als
Beispiel werden in der Norm [1] u. a. Pumpeinrichtungen für brennbare Flüssigkeiten
genannt.
Wenn das Schalten im Notfall bei Maschinen
auch die Funktion „Stillsetzen im Notfall“ beinhaltet,
dann gelten dafür die Anforderungen
der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [2]. Einrichtungen
für den Notfall müssen vorgesehen
werden, wenn Bewegungen, hervorgerufen
durch elektrische Antriebe, eine Gefahr erzeugen
können.
Ob die vorstehenden Punkte für die in der Anfrage
genannten ortsveränderlichen Antriebe
relevant sind, kann aus der Ferne nicht beurteilt
werden.
Die allgemeinen Anforderungen an das betriebsmäßige
Schalten sind im Abschnitt
465 von [1] festgelegt. Danach dürfen
Steckvorrichtungen bis 16 A für ein betriebsmäßiges
Schalten verwendet
werden, d. h. in solchen Fällen ist ein
zusätzlicher Schalter zum Ein- und
Ausschalten nicht zwingend erforderlich.
Wenn die Norm [2] auf die genannten
Antriebe zutrifft, sind neben anderen
auch die Anforderungen an die
Netz-Trenneinrichtung aus Abschnitt
5.3 von [2] zu beachten. Ausgehend von den
Beispielen von Maschinen im Anhang C fallen
beispielsweise Misch- und Rührmaschinen in
den Anwendungsbereich der Norm [2].
Eine Netz-Trenneinrichtung muss für jeden
Netzanschluss zu einer oder zu mehreren
Maschinen vorgesehen werden. Neben Trennund
Leitungsschaltern sind für die Stromversorgungen
mit flexiblen Leitungen auch Steckvorrichtungen
als Netz-Trenneinrichtungen zulässig.
Diese müssen nach Abschnitt 5.3.3
von [2] mindestens ein Schaltvermögen aufweisen,
das ausreichend ist, um den Strom
des größten daran angeschlossenen Motors
im blockierten Zustand zusammen mit der
Summe der Betriebsströme aller übrigen
angeschlossenen Motoren abzuschalten. Ansonsten
muss die Steckvorrichtung mit einem
Lastschaltgerät mit ausreichendem Schaltvermögen
verriegelt sein, welches ein Ziehen des
Steckers nur im lastfreien Zustand möglich
macht. Das zulässige Schaltvermögen der
Steckvorrichtungen lässt sich den Herstellerangaben
entnehmen.
Notwendigkeit eines Motorschutzes. Bei den
Motoren, die in den Anwendungsbereich von
[2] fallen, ist gemäß deren Abschnitt 7.3 für
jeden Motor mit einer Bemessungsleistung
von mehr als 0,5 kW ein Schutz gegen unzulässige
Erwärmung vorzusehen. Ähnliches gilt
für Antriebe, die in feuergefährdeten oder in
explosionsgefährdeten Betriebsstätten zum
Einsatz kommen.
In feuergefährdeten Betriebsstätten müssen
z. B. gemäß Abschnitt 482.1.13 von DIN VDE
0100-482 (VDE 0100-482) [3] alle Motoren,
die automatisch gesteuert oder fernbedient
oder nicht ständig beaufsichtigt werden,
durch eine Einrichtung zum Schutz gegen
Überlast geschützt sein. Bei Motoren mit
Stern-Dreieck-Anlauf gilt dies auch für die
Sternstufe.
In Fällen, in denen die zuvor geschilderten Bedingungen
nicht zutreffen und keine Gefahren
durch die Überlastung von Motoren bestehen,
ist es möglich, auf einen Motorschutz zu verzichten.
Jedoch ist die Anwendung eines
Motorschutzes in allen Fällen zu empfehlen.
Hinweis: Einige Hersteller bieten Industrie-Steckvorrichtungen (CEE-Steckvorrichtungen)
als Motorschutzstrecker an, die über einen
integrierten Motor- und Phasenausfallschutz
sowie über eine manuelle Schaltvorrichtung
verfügen. Damit lassen sich sowohl die
Schalteinrichtungen als auch der Motorschutz
ohne großen Aufwand realisieren.
DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 46: Trennen und Schalten.
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten elektrischer Anlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.