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Leseranfrage

Schaltvorrichtung und Motorschutz für ortsveränderliche Geräte

Ausgabe 1/2011

Ist es zwingend vorgeschrieben, ortsveränderliche Antriebe, u. a. Pumpen mit Motor (3~) und Rührwerke im offenem Behälter, mit einer Schaltvorrichtung und einem Motorschutz zu versehen?

Ich habe dies vor kurzem in unserem Unternehmen gefordert, aber es wurde nur eine Veränderung der CEE- Steckdosen vorgekommen, die jetzt schaltbar und im Einzelfall mit einem codierbaren Stecker und Steckdose installiert sind. Vor den CEE-Steckdosen sind die üblichen Sicherungen für Leitungsschutz vorgeschaltet, die Motoren laufen ohne Motorschutz.

Leider geht aus der Anfrage nicht hervor,

wo die ortsveränderlichen Antriebe, wie

Pumpen und Rührwerke, eingesetzt werden

und um welche Bemessungsleistungen es

geht. Deshalb wird die Anfrage allgemein beantwortet.
Notwendigkeit einer Schaltvorrichtung.

Nach dem Abschnitt 463 von DIN VDE 0100-

460 (VDE 0100-460) [1] müssen Maßnahmen

zum Ausschalten vorgesehen werden,

wenn die mechanische Wartung ein Verletzungsrisiko

einschließt. Nach Abschnitt 464

von [1] sind eventuell Einrichtungen zum

Ausschalten im Notfall vorzusehen, um unvorhersehbare

Gefährdungen abzuwenden. Als

Beispiel werden in der Norm [1] u. a. Pumpeinrichtungen für brennbare Flüssigkeiten

genannt.
Wenn das Schalten im Notfall bei Maschinen

auch die Funktion „Stillsetzen im Notfall“ beinhaltet,

dann gelten dafür die Anforderungen

der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [2]. Einrichtungen

für den Notfall müssen vorgesehen

werden, wenn Bewegungen, hervorgerufen

durch elektrische Antriebe, eine Gefahr erzeugen

können.
Ob die vorstehenden Punkte für die in der Anfrage

genannten ortsveränderlichen Antriebe

relevant sind, kann aus der Ferne nicht beurteilt

werden.
Die allgemeinen Anforderungen an das betriebsmäßige

Schalten sind im Abschnitt

465 von [1] festgelegt. Danach dürfen

Steckvorrichtungen bis 16 A für ein betriebsmäßiges

Schalten verwendet

werden, d. h. in solchen Fällen ist ein

zusätzlicher Schalter zum Ein- und

Ausschalten nicht zwingend erforderlich.
Wenn die Norm [2] auf die genannten

Antriebe zutrifft, sind neben anderen

auch die Anforderungen an die

Netz-Trenneinrichtung aus Abschnitt

5.3 von [2] zu beachten. Ausgehend von den

Beispielen von Maschinen im Anhang C fallen

beispielsweise Misch- und Rührmaschinen in

den Anwendungsbereich der Norm [2].
Eine Netz-Trenneinrichtung muss für jeden

Netzanschluss zu einer oder zu mehreren

Maschinen vorgesehen werden. Neben Trennund

Leitungsschaltern sind für die Stromversorgungen

mit flexiblen Leitungen auch Steckvorrichtungen

als Netz-Trenneinrichtungen zulässig.

Diese müssen nach Abschnitt 5.3.3

von [2] mindestens ein Schaltvermögen aufweisen,

das ausreichend ist, um den Strom

des größten daran angeschlossenen Motors

im blockierten Zustand zusammen mit der

Summe der Betriebsströme aller übrigen

angeschlossenen Motoren abzuschalten. Ansonsten

muss die Steckvorrichtung mit einem

Lastschaltgerät mit ausreichendem Schaltvermögen

verriegelt sein, welches ein Ziehen des

Steckers nur im lastfreien Zustand möglich

macht. Das zulässige Schaltvermögen der

Steckvorrichtungen lässt sich den Herstellerangaben

entnehmen.
Notwendigkeit eines Motorschutzes. Bei den

Motoren, die in den Anwendungsbereich von

[2] fallen, ist gemäß deren Abschnitt 7.3 für

jeden Motor mit einer Bemessungsleistung

von mehr als 0,5 kW ein Schutz gegen unzulässige

Erwärmung vorzusehen. Ähnliches gilt

für Antriebe, die in feuergefährdeten oder in

explosionsgefährdeten Betriebsstätten zum

Einsatz kommen.
In feuergefährdeten Betriebsstätten müssen

z. B. gemäß Abschnitt 482.1.13 von DIN VDE

0100-482 (VDE 0100-482) [3] alle Motoren,

die automatisch gesteuert oder fernbedient

oder nicht ständig beaufsichtigt werden,

durch eine Einrichtung zum Schutz gegen

Überlast geschützt sein. Bei Motoren mit

Stern-Dreieck-Anlauf gilt dies auch für die

Sternstufe.
In Fällen, in denen die zuvor geschilderten Bedingungen

nicht zutreffen und keine Gefahren

durch die Überlastung von Motoren bestehen,

ist es möglich, auf einen Motorschutz zu verzichten.

Jedoch ist die Anwendung eines

Motorschutzes in allen Fällen zu empfehlen.
Hinweis: Einige Hersteller bieten Industrie-Steckvorrichtungen (CEE-Steckvorrichtungen)

als Motorschutzstrecker an, die über einen

integrierten Motor- und Phasenausfallschutz

sowie über eine manuelle Schaltvorrichtung

verfügen. Damit lassen sich sowohl die

Schalteinrichtungen als auch der Motorschutz

ohne großen Aufwand realisieren.

Literatur:

DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4: Schutzmaßnahmen – Kapitel 46: Trennen und Schalten.

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten elektrischer Anlagen – Teil 4: Schutzmaßnahmen – Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen – Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.