Schutzleiterverbindung in einem IT-System mit 220 V Gleichspannung
In unserem Unternehmen werden u. a. wichtige Not-Pumpensysteme, Leittechnik-Spannungsversorgung sowie auch Sicherheitsbeleuchtung über ein IT-Netz mit DC 220 V betrieben. Mir fiel nun bei einer Inbetriebnahme auf, dass der PE-Leiter in der Schaltanlage aufgelegt wurde, nicht jedoch am Verbraucher. Dies ist ebenso bei anderen Installationen der Fall. Aus dem Abschnitt 411.6 („IT-Systeme“) der Norm DIN VDE 0100-410 geht für mich lediglich hervor, dass eine Isolationsüberwachung gefordert ist, aber nicht, ob der PE-Leiter durchgängig aufgelegt sein muss. Im Moeller-Schaltungsbuch habe ich ein Anschluss-Schema für IT-Wechselspannungsnetze gefunden, in dem der PE-Leiter durchgängig anzuschließen und zusätzlich ein örtlicher Potentialausgleich zu installieren ist. Diese Variante trifft meiner Auffassung nach ebenfalls für das Gleichspannungs-IT-Netz zu, jedoch herrscht hierzu im Kollegenkreis Uneinigkeit. Muss der PE-Leiter durchgängig bis zu dem Verbraucher geführt sein oder genügt ein „guter" Potentialausgleich? Ist es richtig, dass beim Vorhandensein eines grün-gelben PE-Leiters in einem Kabel dieser auch angeschlossen sein muss?