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Leseranfrage

Elektrotechnische Arbeiten durch nicht qualifiziertes Personal

Ausgabe 2/2011

Ein großes Einzelhandelsgeschäft mit mehreren Etagen betreibt zahlreiche Metalldampfleuchten, von denen jede über ein eigenes Vorschaltgerät mit 4 KV Zündspannung verfügt. Nun möchte der Kunde in Zukunft selbst die fest angeschlossenen Vorschaltgeräte wechseln. Der Einzelhändler hat keinen eigenen Elektriker, aber einen Verkäufer, der vor 20 Jahren Elektriker gelernt hat. Dieser soll die Reparaturen nun durchführen. Sein Chef schickte ihn auf einen TÜVLehrgang für Hausmeistertätigkeiten. Als ich meine Bedenken anmeldete (schließlich herrscht dort reger Publikumsverkehr), zeigte er mir ein TÜV-Zertifikat, laut dem dieser Mitarbeiter nun Steckdosen und Lichtschalter wechseln dürfe. Der Chef wieß mich an, ihm zu zeigen wie die betreffenden Vorschaltgeräte gewechselt werden und dann ein selbst erstelltes Zertifikat zu unterschreiben, das besagt, dass ich den Mitarbeiter in den Umgang mit den Vorschaltgeräten eingewiesen habe. Ich habe mich geweigert, dies zu tun.

Darf der Verkäufer tatsächlich Vorschaltgeräte wechseln?

Wer haftet für einen von ihm verursachten Schaden?

Wer ist verantwortlich, wenn z. B. das Gebäude abbrennt und festgestellt wird, dass der Lampenanschluss fehlerhaft war?

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