Elektrotechnische Arbeiten durch nicht qualifiziertes Personal
Ein großes Einzelhandelsgeschäft mit
mehreren Etagen betreibt zahlreiche
Metalldampfleuchten, von denen jede über
ein eigenes Vorschaltgerät mit 4 KV Zündspannung
verfügt. Nun möchte der Kunde in
Zukunft selbst die fest angeschlossenen Vorschaltgeräte
wechseln. Der Einzelhändler
hat keinen eigenen Elektriker, aber einen Verkäufer,
der vor 20 Jahren Elektriker gelernt
hat. Dieser soll die Reparaturen nun durchführen.
Sein Chef schickte ihn auf einen TÜVLehrgang
für Hausmeistertätigkeiten. Als
ich meine Bedenken anmeldete (schließlich
herrscht dort reger Publikumsverkehr), zeigte
er mir ein TÜV-Zertifikat, laut dem dieser
Mitarbeiter nun Steckdosen und Lichtschalter
wechseln dürfe. Der Chef wieß mich an,
ihm zu zeigen wie die betreffenden Vorschaltgeräte
gewechselt werden und dann ein
selbst erstelltes Zertifikat zu unterschreiben,
das besagt, dass ich den Mitarbeiter in
den Umgang mit den Vorschaltgeräten eingewiesen
habe. Ich habe mich geweigert, dies
zu tun.
Darf der Verkäufer tatsächlich Vorschaltgeräte
wechseln?
Wer haftet für einen von ihm verursachten
Schaden?
Wer ist verantwortlich, wenn z. B. das Gebäude
abbrennt und festgestellt wird, dass der
Lampenanschluss fehlerhaft war?