Anfahrwarnung für unbeaufsichtigt anlaufende Maschinen
Ausgabe 2/2011
Ist es zulässig, dass unbeaufsichtigt
anlaufende Maschinen, die beispielsweise
von einem zentralen Bedienerraum
gestartet werden, ohne Anfahrvorwarnung
anlaufen?
Ist es richtig, dass die Anfahrvorwarnung mit
der Freigabesteuerung gleichzusetzen ist,
die in den VDE-Richtlinien (EN 60204-1,
9.2.6.3) beschrieben wird?
Im konkreten Fall handelt es sich um eine Getreideförderanlage,
die von der Schaltwarte
in einem 100 m entfernten Hauptgebäude
gestartet bzw. gestoppt wird. Bei der Förderanlage
handelt es sich um geschlossene
Trogkettenförderer (horizontal) sowie auch
um Becherwerke (vertikal) und außerdem
um geschlossene Absauggebläse, von denen keine direkte Gefahr ausgeht.
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