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Leseranfrage

Anfahrwarnung für unbeaufsichtigt anlaufende Maschinen

Ausgabe 2/2011

Ist es zulässig, dass unbeaufsichtigt anlaufende Maschinen, die beispielsweise von einem zentralen Bedienerraum gestartet werden, ohne Anfahrvorwarnung anlaufen?

Ist es richtig, dass die Anfahrvorwarnung mit der Freigabesteuerung gleichzusetzen ist, die in den VDE-Richtlinien (EN 60204-1, 9.2.6.3) beschrieben wird?

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Getreideförderanlage, die von der Schaltwarte in einem 100 m entfernten Hauptgebäude gestartet bzw. gestoppt wird. Bei der Förderanlage handelt es sich um geschlossene Trogkettenförderer (horizontal) sowie auch um Becherwerke (vertikal) und außerdem um geschlossene Absauggebläse, von denen keine direkte Gefahr ausgeht.

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