Nachweis der Wirksamkeit des Schutzleiters
Ausgabe 3/2011
Nach DIN VDE 0100-410 [1] ist nunmehr vorgeschrieben, den Schutzleiter auch dann in Leitungen mitzuführen, wenn er bei den anzuschließenden Betriebsmitteln (wie z. B. Geräte mit der Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung – SK II, Installationsschalter) nicht benötigt wird. Für die Prüfung dieser Schutzleiter gilt dann wohl auch, dass gemäß DIN VDE 0100-600 [2], Punkt 61.3.2 b) ihre Durchgängigkeit zu prüfen ist. Bei einer Erstprüfung ist die dazu nötige Messung problemlos zu erledigen. Wie ist die Wiederholungsprüfung durchzuführen?
Ich müsste ja Gebrauchs- oder Installationsgeräte
demontieren, um an den Schutzleiter
heranzukommen. Außerdem muss dieser
Schutzleiter an seinem Ende isoliert sein, um
Kontakt mit anderen leitfähigen Teilen zu verhindern.
Das würde bedeuten, dass bei jeder
Prüfung diese Isolierung zu entfernen und
dann wieder eine neue aufzubringen wäre.
Die Angaben in den Normen DIN VDE 0100-
600 [2] und DIN VDE 0105-100 [3] sind in
dieser Hinsicht nicht eindeutig. Man weiß
nicht so recht, ob und welche der in DIN VDE
0100-410 vorgegebenen Schutzmaßnahmen
gegen elektrischen Schlag zu beachten bzw.
wie die Maßnahmen des Brandschutzes zu
prüfen sind. Vor allem für einen noch unerfahrenen
Prüfer ist es schwierig, diese Zusammenhänge
zu erkennen und ausgehend davon
zu entscheiden.
Wie ist in diesen Fall zu prüfen?
Bestünde eine Lösung darin, bei den
Installationsschaltern künftig eine Klemme
anzuordnen, die den festen Anschluss gewährleisten
sowie einen einfachen Zugang
zum Schutzleiter und somit den Nachweis
seiner Funktion mit relativ geringem Aufwand
ermöglichen würde?
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