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Leseranfrage

Nachweis der Wirksamkeit des Schutzleiters

Ausgabe 3/2011

Nach DIN VDE 0100-410 [1] ist nunmehr vorgeschrieben, den Schutzleiter auch dann in Leitungen mitzuführen, wenn er bei den anzuschließenden Betriebsmitteln (wie z. B. Geräte mit der Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung – SK II, Installationsschalter) nicht benötigt wird. Für die Prüfung dieser Schutzleiter gilt dann wohl auch, dass gemäß DIN VDE 0100-600 [2], Punkt 61.3.2 b) ihre Durchgängigkeit zu prüfen ist. Bei einer Erstprüfung ist die dazu nötige Messung problemlos zu erledigen. Wie ist die Wiederholungsprüfung durchzuführen?

Ich müsste ja Gebrauchs- oder Installationsgeräte demontieren, um an den Schutzleiter heranzukommen. Außerdem muss dieser Schutzleiter an seinem Ende isoliert sein, um Kontakt mit anderen leitfähigen Teilen zu verhindern. Das würde bedeuten, dass bei jeder Prüfung diese Isolierung zu entfernen und dann wieder eine neue aufzubringen wäre. Die Angaben in den Normen DIN VDE 0100- 600 [2] und DIN VDE 0105-100 [3] sind in dieser Hinsicht nicht eindeutig. Man weiß nicht so recht, ob und welche der in DIN VDE 0100-410 vorgegebenen Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag zu beachten bzw. wie die Maßnahmen des Brandschutzes zu prüfen sind. Vor allem für einen noch unerfahrenen Prüfer ist es schwierig, diese Zusammenhänge zu erkennen und ausgehend davon zu entscheiden.
Wie ist in diesen Fall zu prüfen? Bestünde eine Lösung darin, bei den Installationsschaltern künftig eine Klemme anzuordnen, die den festen Anschluss gewährleisten sowie einen einfachen Zugang zum Schutzleiter und somit den Nachweis seiner Funktion mit relativ geringem Aufwand ermöglichen würde?

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