Skip to main content
Leseranfrage

Brandschutz für eine Kindertagesstätte

Ausgabe 4/2011

Für die Erweiterung einer Kindertagesstätte wird eine Brandmeldeanlage mit Funk-Komponenten ausgeschrieben, die sich meiner Ansicht nach nicht dafür eignen, den laut der hier geltenden Landesbauordnung (LBO) geforderten vorbeugenden Brandschutz für einen Sonderbau (hierzu zählen Kindertagesstätten per Definition) zu gewährleisten. Als Gebäudetechnischer Brandschutz ist gemäß § 19 der LBO eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 vorzusehen.

Damit steht für mich fest, dass sowohl die Spannungsversorgung als auch die Signalübertragung der Brandmeldeanlage nach VDE 0833 und VdS 2095 redundant aufgebaut sein muss. Zudem sollte der Anlagenerrichter nach DIN 14675 zertifiziert sein. Eine solche Zertifizierung kann die ausführende Elektrofirma nicht vorweisen. Eine Lösung, die ausschließlich auf Funk-Komponenten basiert, erscheint mir nicht möglich, weil die Kabel und Leitungen der Brandmeldeanlage laut DIN VDE 0833-1/-2 so zu verlegen sind, dass evtl. schädigende Einflüsse auf diese verhindert werden bzw. beherrschbar sind. Nach der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) wird für solche Leitungsanlagen bei äußerer Brandeinwirkung ein Funktionserhalt von 30 Minuten gefordert. Weiterhin muss VDE 0100-718 Berücksichtigung bei der Planung finden.
Sind Kindergärten bei umfangreichen Baumaßnahmen (Gebäudeerweiterung durch Anbau) mit einer Brandmeldeanlage nach VDE 0833 und VdS 2095 auszustatten?

Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent