Brandschutz für eine Kindertagesstätte
Ausgabe 4/2011
Für die Erweiterung einer Kindertagesstätte wird eine Brandmeldeanlage mit Funk-Komponenten ausgeschrieben, die sich meiner Ansicht nach nicht dafür eignen, den laut der hier geltenden Landesbauordnung (LBO) geforderten vorbeugenden Brandschutz für einen Sonderbau (hierzu zählen Kindertagesstätten per Definition) zu gewährleisten. Als Gebäudetechnischer Brandschutz ist gemäß § 19 der LBO eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 vorzusehen.
Damit steht für mich fest, dass sowohl die
Spannungsversorgung als auch die Signalübertragung
der Brandmeldeanlage nach VDE
0833 und VdS 2095 redundant aufgebaut
sein muss. Zudem sollte der Anlagenerrichter
nach DIN 14675 zertifiziert sein. Eine solche
Zertifizierung kann die ausführende Elektrofirma
nicht vorweisen. Eine Lösung, die ausschließlich
auf Funk-Komponenten basiert,
erscheint mir nicht möglich, weil die Kabel
und Leitungen der Brandmeldeanlage laut
DIN VDE 0833-1/-2 so zu verlegen sind, dass
evtl. schädigende Einflüsse auf diese verhindert
werden bzw. beherrschbar sind. Nach der
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
wird für solche Leitungsanlagen bei äußerer
Brandeinwirkung ein Funktionserhalt von
30 Minuten gefordert. Weiterhin muss VDE
0100-718 Berücksichtigung bei der Planung
finden.
Sind Kindergärten bei umfangreichen Baumaßnahmen
(Gebäudeerweiterung durch Anbau)
mit einer Brandmeldeanlage nach VDE
0833 und VdS 2095 auszustatten?
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