Ausführung des Anschlusses eines Elektroherdes
Ausgabe 4/2011
In einer Wohnsiedlung wurden 1980 die Stromkreisleitungen in den Häusern als Stegleitung ausgeführt, u. a. auch die etwa 15m lange Herdzuleitung. Diese wurde ausgeführt in 5 × 1,5 mm² mit einer Absicherung 3 × 16 A mittels Leitungsschutzschaltern in der B-Charakteristik. Es sind also drei belastete Adern vorgesehen.
Ist und war die Querschnittwahl zulässig?
Wenn Nein, woraus ging und geht das hervor
und welche Möglichkeiten hat der Mieter,
die Leitung ordnungsgemäß zu nutzen?
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